Auch die Kontext Wochenzeitung widmete der in Tübingen lebenden Jesidin Badeeah Jazzaa jetzt einen ausführlichen Artikel. Als eine der rund 1.500 jesidischen Frauen, die im Jahr 2015 im Sonderprogramm der baden-württembergischen Landesregierung aufgenommen wurden, bewegt sie sich weiter "zwischen Trauma und Traum". Zum Trauma gehört auch, dass ihr Ehemann Ahmed H. im Asylverfahren abgelehnt wurde und sich weiter in der Duldung befindet und somit grundsätzlich ausreisepflichtig ist. Würde die Landesregierung eine Vorgriffsregelung zum "Chancen-Aufenthaltsrecht" erlassen, für das die Bundesregierung im Juli ein Gesetz vorgelegt hat (das noch nicht in Kraft ist) könnte der Ehemann aber bereits jetzt eine Aufenthaltserlaubnis haben. Doch damit hat es das zuständige Ministerium der Justiz und für Migration nicht eilig. Badeeah Jazzaa, die auch bei bei der Beratungsstelle Plan.B mitarbeitet und von uns unterstützt wird, wird in Kürze, wenn es endlich wahr wird, die Niederlassungserlaubnis erhalten.