"Für diejenigen, die viele Jahre im Land, nicht straffällig geworden und gut integriert sind, werden wir daher alle Möglichkeiten im Land nutzen, um ein Bleiberecht zu ermöglichen." (Koalitionsvertrag S.85)
Zu den vielen im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung vom 5.Mai 2021 niedergeschriebenen Vorhaben gehört auch das Ziel, "geduldeten Menschen zu einem Bleiberecht zu verhelfen" (Koalitionsvertrag S.85). Das jetzt für die Bereiche Migration und Asyl zuständige Ministerium der Justiz und für Migration hat auch bereits Musterschreiben an Betroffene und Ausländerbehörden herausgegeben, in denen über Bleibemöglichkeiten informiert wird.