Mit einem Bescheid vom 5.10.2020 untersagte Dr. Stefan Brink, der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, der Stadt Tübingen das Führen einer Liste von "auffälligen" Geflüchteten. Mit dieser erstmals an eine Kommune ergangenen Verfügung beendete der Datenschutzbeauftragte einen sich fast zwei Jahre hinziehenden Streit um die von Oberbürgermeister Boris Palmer und der Stadtverwaltung geführten sog. "strukturierten Informationsaustausch". Begründung: Keine Rechtsgrundlage, keine Belege für tatsächliche Gefahrenlage, Diskriminierung der Betroffenen.
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