Informationen für die Unterstützung von Schutzsuchenden aus der Ukraine
Der völkerrechtswidrige Krieg des russischen Regimes gegen die Ukraine wird auch hunderttausende Menschen zur Flucht zwingen. Im Gegensatz zu Kriegsflüchtlingen aus anderen Regionen dieser Welt müssen die Geflüchteten aus der Ukraine keine Asylanträge stellen, sondern erhalten gemäß des EU-Beschlusses zur "Massenzustrom"-Richtlinie in Deutschland eine "vorübergehende" Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz. Der Informationsverbund Asyl und Migration hat umfangreiche Fachinformationen rund um das Aufenthaltsrecht und die Aufnahmebedingungen für Geflüchtete aus der Ukraine zusammengestellt. Diese Übersichtsseite wird ständig aktualisiert werden.
28.02.2022 Informationsverbund Asyl und Migration: Informationen zu Schutzsuchenden aus der Ukraine
Unter diesen ganzen Dokumenten v.a. interessant:
Pro Asyl: Informationen zur Einreise und zum Verbleib in Deutschland für Ukrainer*innen
GGUA Münster: Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen für Menschen aus der Ukraine
Rechtsauffassung des BMI zum Aufenthalt von ukrainischen Staatsangehörigen
Die Landesregierung und die Behörden in Baden-Württemberg stellen sich auf die Aufnahme zahlreicher Menschen ein:
Link zur Informationsseite des Ministeriums der Justiz und für Migration BW
move on - menschen.rechte Tübingen e.V. unterstützt den Spendenaufruf von Diakonisches Werk Tübingen, Familienbildungsstätte Tübingen e.V. und Eberhardsgemeinde für ukrainische Geflüchtete in Ungarn (PDF)