Flüchtlingspolitik

Protest gegen geplante Verschärfungen

Die Flüchtlingshilfen im Kreis Tübingen protestieren in einer Presseerklärung gegen die geplanten Gesetze im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts, die der Bundestag in dieser Woche berät und voraussichtlich bereits am 7.6. verabschieden wird. Insbesondere das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ von Bundesinnenminister Seehofer enthält massive Verschärfungen und Entrechtungen, die dem Zweck der Forcierung von Abschiebungen dienen. Die Flüchtlingshilfen schließen sich ausdrücklich dem Offenen Brief von 22 Organisationen der Flüchtlings- und Menschenrechtsarbeit sowie von Anwaltsvereinen an, in dem die Abgeordneten des Deutschen Bundestags dazu aufgerufen werden, dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ und dem "Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung" die Zustimmung zu verweigern. Die Flüchtlingshilfen fordern vor allem Verbesserungen bei der sog. Beschäftigungsduldung. Diesbezüglich hatte sich die AG Gambia der Flüchtlingshilfen auch in persönlichen Briefen an die Bundestagsabgeordneten des Wahlreises Tübingen gewandt.

 

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Verschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht im Bundestag

Gleich fünf Gesetzentwürfe im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts befinden sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren, allen voran das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" von Bundesinnenminister Seehofer, das weitere Verschärfungen bis hin zu Entrechtung und Kriminalisierung vorsieht. Am heutigen 3. Juni finden in zwei Bundestagsausschüssen insgesamt 5 Anhörungen zu diesen Gesetzentwürfen statt. In einem Offenen Brief an die Abgeordneten des Bundestags fordern 20 Organisationen aus dem Bereich der Flüchtlings- und Menschenrechtsarbeit sowie von Anwaltsvereinen die Bundestagsabgeordneten auf, die Zustimmung zum "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" zu versagen. Auch der Entwurf für ein "Gesetz für Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung" wird als viel zu restriktiv abgelehnt.

 

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Zu viel Härte, zu wenig Herz

Flüchtlingshilfen im Kreis Tübingen gemeinsam mit Bündnis Bleiberecht Tübingen
Pressemitteilung / Stellungnahme 29.3.2019

Zu viel Härte, zu wenig Herz
Stellungnahme zum Vorgriffserlass des baden-württembergischen Innenministeriums zur „Beschäftigungsduldung“

Grundsätzlich befürworten wir, dass Baden-Württemberg eine Vorgriffsregelung zur sog. Beschäftigungsduldung erlassen hat. Damit wird möglich, dass abgelehnte Asylsuchende, die in einem festen Arbeitsverhältnis sind, bereits jetzt eine „Ermessensduldung“ erhalten und damit in Deutschland bleiben können, wenn sie die im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum „Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“ vom 18.12.2018 aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.

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21. Sammelabschiebung nach Afghanistan

Am Abend des 18.2.2019 wurden 38 Personen vom Flughafen Frankfurt aus nach Afghanistan abgeschoben, die meisten davon aus Bayern. Unter den Abgeschobenen sollen auch 5 Männer aus Baden-Württemberg sein, darunter 4 "Straftäter" und 1 sog. Identitätsverweigerer. Auch wenn aus Baden-Württemberg nach wie vor nur männliche Einzelpersonen abgeschoben werden, die mit den Gesetzen in Konflikt geraten sind oder die sich an der Klärung ihrer Identität nach Auffassung der Behörden nicht ausreichend beteiligen, wird mit den Abschiebungen das Leben dieser Menschen aufs Spiel gesetzt. Die Abschiebungen verunsichern zudem alle afghanischen Geflüchteten, deren Asylanträge abgelehnt wurden. Am Flughafenterminal in Frankfurt gab es eine Protestaktion gegen Abschiebungen nach Afghanistan. Die Diakonie Hessen forderte in einer Presseerklärung einen Abschiebestopp.

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Palmers Liste

Seit etwa vier Wochen führt der Tübinger OB Boris Palmer bei der Stadtverwaltung eine "Liste mit auffällligen Asylbewerbern". Nach welchen Kriterien eine Person als "auffällig" gilt, ist bisher nicht bekannt geworden. Als "auffällig" Identifizierte sollen in eine von Security bewachte Anschlussunterkunft in der Tübinger Europastraße verlegt werden. Engagierte aus Flüchtlingsunterstützerkreisen und des Bündnis Bleiberecht kritisieren diese neuerliche Maßnahme des auch schon in anderen Angelegenheiten zur Selbstjustiz neigenden Tübinger OB und wollen deren Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.

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Obergrenze funktioniert: Asylzahlen und Schutzquote deutlich gesunken

Während tausende Flüchtlinge auf den griechischen Inseln unter menschenunwürdigen Bedingungen festsitzen und es nicht mehr sicher ist, dass aus dem Mittelmeer Gerettete in Europa Aufnahme finden, verkündete Bundesinnenminister Seehofer am 23.1. stolz, dass die Asylzahlen in Deutschland stark zurückgegangen sind. Nach Angaben des BMI gab es im Jahr 2018 insgesamt 185.853 Asylanträge, 16 Prozent weniger als 2017. Damit wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte "Obergrenze" von ca. 200.000 Flüchtlingen eingehalten. Im Jahr 2016 gab es noch 745.000 Asylanträge.

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