Flüchtlingshilfen im Kreis Tübingen gemeinsam mit Bündnis Bleiberecht Tübingen
Pressemitteilung / Stellungnahme 29.3.2019
Zu viel Härte, zu wenig Herz
Stellungnahme zum Vorgriffserlass des baden-württembergischen Innenministeriums zur „Beschäftigungsduldung“
Grundsätzlich befürworten wir, dass Baden-Württemberg eine Vorgriffsregelung zur sog. Beschäftigungsduldung erlassen hat. Damit wird möglich, dass abgelehnte Asylsuchende, die in einem festen Arbeitsverhältnis sind, bereits jetzt eine „Ermessensduldung“ erhalten und damit in Deutschland bleiben können, wenn sie die im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum „Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“ vom 18.12.2018 aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.