19 Mai in Stuttgart: Demo "Ein Europa für alle"

Ein breites bundesweites Bündnis aus Organisationen aus der Flüchtlings- und Menschenrechtsarbeit, Gewerkschaften, Kirchen, Umwelt-, Antifaschismus- und Migrantenselbstorganisationen rufen zu Demonstrationen am 19.Mai unter dem Motto "Ein Europa für Alle - deine Stimme gegen Nationalismus" auf. Neben Berlin, Frankfurt, Hamburg, Köln, Leipzig und München wird auch in Stuttgart ab 13 Uhr am Arnulf-Klett-Platz demonstriert. Ab Tübingen ist eine gemeinsame Zugfahrt (11.37 Uhr, Hauptbahnhof Tübingen) geplant. Radler*innen können an der Fahrrad-Sternfahrt des ADFC z.B. ab Herrenberg teilnehmen. Aufrufflyer und andere Werbematerialien für die Demo sind in Tübingen u.a. bei der 1. Mai-Kundgebung am Marktplatz erhältlich.

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Auf zum Ostermarsch...

Karsamstag 20.April 2019 zwei vor zwölf, Stuttgart Lautenschlagerstraße (geg.Hbf). Abschlusskundgebung ca. 14 Uhr

Flyer "Aufruf zum Ostermarsch 2019" (PDF)

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Zu viel Härte, zu wenig Herz

Flüchtlingshilfen im Kreis Tübingen gemeinsam mit Bündnis Bleiberecht Tübingen
Pressemitteilung / Stellungnahme 29.3.2019

Zu viel Härte, zu wenig Herz
Stellungnahme zum Vorgriffserlass des baden-württembergischen Innenministeriums zur „Beschäftigungsduldung“

Grundsätzlich befürworten wir, dass Baden-Württemberg eine Vorgriffsregelung zur sog. Beschäftigungsduldung erlassen hat. Damit wird möglich, dass abgelehnte Asylsuchende, die in einem festen Arbeitsverhältnis sind, bereits jetzt eine „Ermessensduldung“ erhalten und damit in Deutschland bleiben können, wenn sie die im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum „Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“ vom 18.12.2018 aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.

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BaWü-Vorgriffsregelung für "Beschäftigungsduldung"

Mit einem Erlass vom 27.3.2019 führte das baden-württembergische Innenministerium eine Vorgriffsregelung für die sog. Beschäftigungsduldung ein. Demnach können abgelehnte Asylsuchende, die die im Gesetzentwurf der Bundesregierung über das "Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung" vom 18.12.18 vorgesehenen Voraussetzungen für eine "Beschäftigungsduldung" erfüllen, in Deutschland bleiben. Allerdings sind diese Voraussetzungen sehr restriktiv. Die Wirtschaftsverbände, Betriebe und Flüchtlingshilfsorganisationen, die die Möglichkeit für einen "Spurwechsel" lange forderten, kritisieren den Gesetzentwurf zu Recht als "Spurwechselverhinderungsgesetz" und fordern Verbesserungen. Das Gesetz in seiner jetzigen Fassung, das zusammen mit dem "Fachkräfteeinwanderungsgesetz" am 1.1.2020 in Kraft treten soll, wird die von den Arbeitgebern geforderte und jetzt von Innenminister Strobl proklamierte Rechtssicherheit eben nicht schaffen. Dies zeigt sich vor allem daran, dass der Gesetzentwurf vorsieht, dass ein Antrag auf eine Beschäftigungsduldung erst nach 12 Monaten Duldungszeit gestellt werden kann. Diese Zeit werden die Ausländerbehörden in vielen Fällen nutzen wollen, um den Aufenthalt zu beenden bzw. Abschiebungen durchzuführen.

Was sind laut Gesetzentwurf die Voraussetzungen für eine "Beschäftigungsduldung"?

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Bündnis Bleiberecht Tübingen: Protest gegen 22. Sammelabschiebung nach Afghanistan

30 Tübinger*innen, darunter mehr als die Hälfte Geflüchtete aus Afghanistan, demonstrierten am 19.3. zwischen 18 und 19 Uhr am „Zinserdreieck“ in Tübingen unter dem Motto „Die Erde ist eine Scheibe und Afghanistan ist sicher“ gegen Abschiebungen nach Afghanistan. Unterdessen wurden vom Flughafen Leipzig/Halle 21 afghanische Männer nach Kabul abgeschoben. Bei den 22 Sammelabschiebungen seit Dezember 2016 wurden somit bisher 533 Personen abgeschoben. Einer der 69 Anfang Juli 2018 Abgeschobenen beging kurz nach der Ankunft in Kabul Selbstmord – am 69. Geburtstag von BMI Seehofer, der kurz davor noch seine Freude über diese Zahlengleichheit zum Ausdruck brachte. In Nürnberg demonstrierten gestern abend rund 500 Menschen gegen die Abschiebung eines jungen Afghanen – mit Erfolg: trotz Ingewahrsamnahme durch Spezialkräfte der Polizei wurde die Abschiebung am Flughafen vorläufig aufgrund eines medizinischen Gutachtens ausgesetzt.

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Afghanische Flüchtlinge laden zum Neujahrsfest in Mössingen

Ein neues Jahr beginnt... Die afghanischen Flüchtlinge aus Mössingen laden alle Freundinnen und Freunde ein, gemeinsam mit uns das Neujahrsfest zu feiern. Wir sorgen für Getränke.
Für das Buffet bringt bitte etwas Süßes oder Salziges mit!
Wann?    Sonntag, 24. März 2019, ab 16 Uhr
Wo?      Jugendhaus M, Ofterdingerstr. 4 in 72116 Mössingen

Einladungsflyer als PDF

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Berufsausbildung: Erklärvideo für Geflüchtete

Das Netzwerk "Unternehmen integrieren Flüchtlinge" hat einen mehrsprachigen Erklärfilm veröffentlicht, der das duale Ausbildungssystem und eine Auswahl der über 330 verschiedenen Ausbildungsberufe kurz und knapp präsentiert. Sprachen: Deutsch, und mit Untertiteln in Englisch, Arabisch, Farsi und Tigrinya. Mehr Informationen: https://www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de/news/erklaerfilm-zur-dualen-berufsausbildung/

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Arbeitshilfe zum Verbraucher*innenschutz für Geflüchtete

Der AWO Bundesverband hat eine Arbeitshilfe zum Verbraucherschutz in einfacher Sprache herausgegeben. Darin geht es um die Rechte, die Menschen bei der Teilnahme am Konsumalltag haben.

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21. Sammelabschiebung nach Afghanistan

Am Abend des 18.2.2019 wurden 38 Personen vom Flughafen Frankfurt aus nach Afghanistan abgeschoben, die meisten davon aus Bayern. Unter den Abgeschobenen sollen auch 5 Männer aus Baden-Württemberg sein, darunter 4 "Straftäter" und 1 sog. Identitätsverweigerer. Auch wenn aus Baden-Württemberg nach wie vor nur männliche Einzelpersonen abgeschoben werden, die mit den Gesetzen in Konflikt geraten sind oder die sich an der Klärung ihrer Identität nach Auffassung der Behörden nicht ausreichend beteiligen, wird mit den Abschiebungen das Leben dieser Menschen aufs Spiel gesetzt. Die Abschiebungen verunsichern zudem alle afghanischen Geflüchteten, deren Asylanträge abgelehnt wurden. Am Flughafenterminal in Frankfurt gab es eine Protestaktion gegen Abschiebungen nach Afghanistan. Die Diakonie Hessen forderte in einer Presseerklärung einen Abschiebestopp.

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Praxisnaher Ratgeber zum Diskriminierungsschutz für Geflüchtete

In der Debatte um Geflüchtete seit der sog. Flüchtlingskrise bewegt sich der politisch-mediale Diskurs fast ausschließlich um die Frage, welche Belastung oder Bedrohung geflüchtete Menschen für "uns" sind. Da kommt eine Studie, in der die vielfältigen Diskriminierungen, denen Geflüchtete durch Institutionen oder im Alltag ausgesetzt sind, zum richtigen Zeitpunkt. Neben der Analyse der verschiedenen Diskriminierungserfahrungen, z.B. als Wohnungs- oder Arbeitssuchende oder Kopftuchträgerinnen, arbeitet die Autorin Dorothee Frings vor allem auch die rechtlichen und politischen Handlungsmöglichkeiten zum Abbau von Diskriminierungen heraus. Insgesamt ist die Broschüre ein nützlicher Praxisleitfaden für eine rassismuskritische Unterstützungsarbeit von Geflüchteten.

  • Der Paritätische NRW (Hrsg., 2018): Diskriminierungsschutz für Geflüchtete. Praxisnahe juristische Interventionen zum menschen rechtlichen Diskriminierungs schutz für Geflüchtete (Link zum Herausgeber)

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