Mitgliederversammlung mit Begegnungsabend

Seit über 3 Jahren setzt sich unser Verein move on - menschen.rechte Tübingen e.V. für die Rechte von geflüchteten Menschen und deren gute Integration in Deutschland ein – im Arbeitskreis Flüchtlingshilfe im Französischen Viertel, in der Beratungsstelle info asyl in Mössingen, beim Solifonds Perspektiven, in anderen Initiativen und Aktivitäten. So wurde die Jahres-Mitgliederversammlung am 10. Mai auch zu einer gemeinsamen Feier im Gasthaus Campanile in Tübingen. Neben den stimmberechtigten Mitgliedern, die ab 18 Uhr die MV abhielten, kamen im Laufe des Abends zahlreiche Freund*innen und viele Menschen aus den Reihen der Geflüchteten, die wir jetzt bereits seit mehreren Jahren begleiten. Wer Interesse an unserem Geschäftsbericht für 2018 hat, kann diesen per E-Mail an info@menschen-rechte-tue.org anfragen. Unser Verein hat nach wie vor nur eine bescheidene Zahl von Mitgliedern. Wir freuen uns über jedes neue aktive Mitglied oder Fördermitglied. Kontakt: info@menschen-rechte-tue.org

Formular Mitglied werden beim Verein menschen.rechte Tübingen e.V. (PDF)

 

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Beratungsstelle info asyl - unabhängige und solidarische Flüchtlingshilfe

In Zusammenarbeit mit Fluchtpunkte Tübingen und dem Freundeskreis Asyl Mössingen bietet move on geflüchteten Menschen seit Anfang 2017 eine wöchentliche ehrenamtliche Asylberatungs-Sprechstunde im Sozialraum einer Asylunterkunft in Mössingen. Seit 2017 haben wir dabei in ca. 100 Fällen einzelfallbezogene Unterstützung geleistet. Das Beratungsangebot ist offen für alle, die Mehrzahl der Beratenen sind jedoch Einzelpersonen und Familien aus Afghanistan. Im Mittelpunkt steht die Beratung im Asylverfahren, aber auch die Unterstützung bei der Integration in Bildung, Ausbildung und Arbeit.

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Antirassistische Demonstration am 11. Mai in Pforzheim

Unter dem Motto "100 Jahre sind genug - Abschiebungshaft abschaffen" ruft das Antirassistische Netzwerk Baden-Württemberg zu einer Demonstration am Samstag, 11. Mai in Pforzheim auf. Neben einer Kundgebung und Demonstration am Pforzheimer Abschiebegefängnis wird an diesem Tag auch gegen den gleichzeitigen Aufmarsch der Partei "Die Rechte" demonstriert. Beginn der antirassistischen Demo ist um 11 Uhr an der Nordseite des Bahnhofs Pforzheim.

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Willkommensfest in der Europastraße am 3. Mai

Zu “Palmers Liste” und der Verlegung von “auffälligen” Flüchtlingen in die durch eine Security bewachte Anschlussunterbringung Europastraße sagt ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis in Tübingen NEIN. Einen sehr gut besuchten Info-Abend dazu gab es am 5. April, der von diesem Bündnis, das sich Netzwerk Europastraße nennt, organisiert worden war.
 
Am Freitag, 3. Mai, findet ab 16.00 Uhr ein Willkommensfest in der Europastraße statt. Veranstalter ist der AK Europastraße, der von dem Netzwerk unterstützt wird. Herzliche Einladung an alle, in einer bunten fröhlichen AU vorbeizuschauen, in der “ganz normale” Geflüchtete leben, die ihrer Arbeit nachgehen, eine Ausbildung machen oder eine Schule besuchen.

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Bündnis Bleiberecht Tübingen: Protestaktion gegen Abschiebungen

Anlässlich der 23. Sammelabschiebung nach Afghanistan protestierten am 26. April ca. 40 Personen in Tübingen erneut gegen die derzeitige Abschiebepolitik. Andreas Linder kritisierte in seinem Redebeitrag die Fortsetzung der Sammelabschiebungen nach Afghanistan. Mit solchen Abschiebungen werde nicht der Rechtsstaat durchgesetzt, wie Innenminister Seehofer und andere behaupten, sondern das Recht auf Leben aufs Spiel gesetzt. Jaqueline Andres (IMI) verwies auf die kontraproduktive Rolle von Bundesregierung und Bundeswehr im fortwährenden Krieg in Afghanistan und kritisierte das geplante Seehofersche "Geordnete Rückkehr"-Gesetz. Gerlinde Strasdeit (Linke) berichtete, dass der Tübinger Oberbürgermeister einen interfraktionellen Antrag im Gemeinde zur Erklärung von Tübingen als "Sicherer Hafen" mit der Begründung verschleppe, dass für die Stadtverwaltung eine Zustimmung nur unter Verweis auf EU-Beschlüsse zur Migrationsabwehr denkbar sei. Eine Entscheidung zu diesem Antrag fällt am 2. Mai im Tübinger Gemeinderat.

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19 Mai in Stuttgart: Demo "Ein Europa für alle"

Ein breites bundesweites Bündnis aus Organisationen aus der Flüchtlings- und Menschenrechtsarbeit, Gewerkschaften, Kirchen, Umwelt-, Antifaschismus- und Migrantenselbstorganisationen rufen zu Demonstrationen am 19.Mai unter dem Motto "Ein Europa für Alle - deine Stimme gegen Nationalismus" auf. Neben Berlin, Frankfurt, Hamburg, Köln, Leipzig und München wird auch in Stuttgart ab 13 Uhr am Arnulf-Klett-Platz demonstriert. Ab Tübingen ist eine gemeinsame Zugfahrt (11.37 Uhr, Hauptbahnhof Tübingen) geplant. Radler*innen können an der Fahrrad-Sternfahrt des ADFC z.B. ab Herrenberg teilnehmen. Aufrufflyer und andere Werbematerialien für die Demo sind in Tübingen u.a. bei der 1. Mai-Kundgebung am Marktplatz erhältlich.

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Auf zum Ostermarsch...

Karsamstag 20.April 2019 zwei vor zwölf, Stuttgart Lautenschlagerstraße (geg.Hbf). Abschlusskundgebung ca. 14 Uhr

Flyer "Aufruf zum Ostermarsch 2019" (PDF)

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Zu viel Härte, zu wenig Herz

Flüchtlingshilfen im Kreis Tübingen gemeinsam mit Bündnis Bleiberecht Tübingen
Pressemitteilung / Stellungnahme 29.3.2019

Zu viel Härte, zu wenig Herz
Stellungnahme zum Vorgriffserlass des baden-württembergischen Innenministeriums zur „Beschäftigungsduldung“

Grundsätzlich befürworten wir, dass Baden-Württemberg eine Vorgriffsregelung zur sog. Beschäftigungsduldung erlassen hat. Damit wird möglich, dass abgelehnte Asylsuchende, die in einem festen Arbeitsverhältnis sind, bereits jetzt eine „Ermessensduldung“ erhalten und damit in Deutschland bleiben können, wenn sie die im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum „Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“ vom 18.12.2018 aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.

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BaWü-Vorgriffsregelung für "Beschäftigungsduldung"

Mit einem Erlass vom 27.3.2019 führte das baden-württembergische Innenministerium eine Vorgriffsregelung für die sog. Beschäftigungsduldung ein. Demnach können abgelehnte Asylsuchende, die die im Gesetzentwurf der Bundesregierung über das "Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung" vom 18.12.18 vorgesehenen Voraussetzungen für eine "Beschäftigungsduldung" erfüllen, in Deutschland bleiben. Allerdings sind diese Voraussetzungen sehr restriktiv. Die Wirtschaftsverbände, Betriebe und Flüchtlingshilfsorganisationen, die die Möglichkeit für einen "Spurwechsel" lange forderten, kritisieren den Gesetzentwurf zu Recht als "Spurwechselverhinderungsgesetz" und fordern Verbesserungen. Das Gesetz in seiner jetzigen Fassung, das zusammen mit dem "Fachkräfteeinwanderungsgesetz" am 1.1.2020 in Kraft treten soll, wird die von den Arbeitgebern geforderte und jetzt von Innenminister Strobl proklamierte Rechtssicherheit eben nicht schaffen. Dies zeigt sich vor allem daran, dass der Gesetzentwurf vorsieht, dass ein Antrag auf eine Beschäftigungsduldung erst nach 12 Monaten Duldungszeit gestellt werden kann. Diese Zeit werden die Ausländerbehörden in vielen Fällen nutzen wollen, um den Aufenthalt zu beenden bzw. Abschiebungen durchzuführen.

Was sind laut Gesetzentwurf die Voraussetzungen für eine "Beschäftigungsduldung"?

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Bündnis Bleiberecht Tübingen: Protest gegen 22. Sammelabschiebung nach Afghanistan

30 Tübinger*innen, darunter mehr als die Hälfte Geflüchtete aus Afghanistan, demonstrierten am 19.3. zwischen 18 und 19 Uhr am „Zinserdreieck“ in Tübingen unter dem Motto „Die Erde ist eine Scheibe und Afghanistan ist sicher“ gegen Abschiebungen nach Afghanistan. Unterdessen wurden vom Flughafen Leipzig/Halle 21 afghanische Männer nach Kabul abgeschoben. Bei den 22 Sammelabschiebungen seit Dezember 2016 wurden somit bisher 533 Personen abgeschoben. Einer der 69 Anfang Juli 2018 Abgeschobenen beging kurz nach der Ankunft in Kabul Selbstmord – am 69. Geburtstag von BMI Seehofer, der kurz davor noch seine Freude über diese Zahlengleichheit zum Ausdruck brachte. In Nürnberg demonstrierten gestern abend rund 500 Menschen gegen die Abschiebung eines jungen Afghanen – mit Erfolg: trotz Ingewahrsamnahme durch Spezialkräfte der Polizei wurde die Abschiebung am Flughafen vorläufig aufgrund eines medizinischen Gutachtens ausgesetzt.

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