Spendenaufruf: Bleiberecht für afghanische Flüchtlinge

In Zusammenarbeit mit Fluchtpunkte Tübingen (www.fluchtpunkte.org) und dem Freundeskreis Asyl Mössingen bietet move on - menschen.rechte Tübingen e.V. geflüchteten Menschen seit 2017 einen wöchentlichen ehrenamtlichen Asylberatungs-Abend in Mössingen (Kreis Tübingen). Seit 2017 haben wir dabei in ca. 100 Fällen einzelfallbezogene Unterstützung geleistet. Das Beratungsangebot ist offen für alle, die Mehrzahl der Beratenen sind jedoch Einzelpersonen und Familien aus Afghanistan.

Wir unterstützen die Geflüchteten bei der Vorbereitung auf den Anhörungstermin beim BAMF, wir sichten die BAMF-Bescheide und unterstützen im Fall einer Ablehnung bei der Formulierung einer Klage und der Vermittlung eines/r RechtsanwältIn. Wir begleiten zu Anhörungen und zu Gerichtsverhandlungen. Die meisten Geflüchteten aus Afghanistan, vor allem die alleinstehenden Männer, sind trotz relevanter Fluchtgründe von der Ablehnung ihres Asylantrags betroffen. In einigen Klagefällen, die bisher vor dem Verwaltungsgericht verhandelt wurden, ist ein Aufenthaltsrecht erreicht worden. Wir wollen das Beratungsangebot im Jahr 2019 und auch darüber hinaus aufrechterhalten, weil über viele Klagen noch nicht entschieden ist.

Seit Ende 2016 führt die Bundesregierung jeden Monat eine Sammelabschiebung nach Afghanistan durch. Wir wollen dem politischen Druck, dem gerade auch Geflüchtete aus dem Kriegs- und Terrorland Afghanistan ausgesetzt sind, etwas entgegensetzen. Wir sind gegen die Abschiebung in den Krieg und setzen uns für das Bleiberecht für alle afghanischen Asylsuchenden und für deren gute Integration in Deutschland ein.

Neben der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Bedarfe unterstützen wir auch bei sonstigen Problemen mit Behörden, bei allen anfallenden Alltagsfragen und auch bei den Integrationsprozessen im Bereich Deutschlernen, Schule, Ausbildung, Arbeit und Wohnungssuche. Hierbei arbeiten wir auch mit anderen Institutionen zusammen.

Menschenrechte verteidigen!
Bitte helfen Sie mit einer Spende!
Ein Klageverfahren gegen die Ablehnung eines Asylantrags kostet für eine Einzelperson ca. 1.000 Euro, bei Familien entsprechend mehr. In der Regel unterstützen wir die Geflüchteten mit einem Vorschuss von 200 - 300 Euro für die Anwaltskosten, den Rest müssen die Betroffenen selbst tragen. Häufig können wir jedoch nicht helfen. Viele Geflüchtete müssen beim Konsulat Identitätspapiere organisieren. Dies ist häufig mit hohen Kosten verbunden, zum Beispiel braucht eine vierköpfige Familie für die Ausstellung oder Erneuerung des afghanischen Ausweispapiers Tazkira rund 1.000 Euro. Hinzu kommen die Fahrtkosten nach München oder Bonn. Hierbei unterstützen wir nach Möglichkeit mit Zuschüssen. Ebenso für die Übersetzung von Zeugnissen oder Ausweisdokumenten.

Hierfür bitten wir uns Spenden auf

menschen.rechte tübingen e.V.
VR  Bank Tübingen
IBAN: DE25 6406 1854 0308 1020 02
BIC: GENODES1STW
Spenden an den als gemeinnützig und mildtätig anerkannten Verein sind steuerlich abzugsfähig. Für Spenden bis 200 Euro reicht der Kontoauszug als Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Wir stellen aber auch für kleinere Spenden gerne Spendenbescheinigungen aus, wenn die Adresse im Verwendungszweck angegeben wird.

Für Rechtshilfe / Anwaltskosten können Sie auch direkt spenden an:
Fluchtpunkte Tübingen, VR Bank Tübingen, IBAN: DE55 6406 1854 0602 8670 02, BIC: GENODES1STW

Statt einer direkten Spende an unseren Verein kann man für dieses Projekt auch über betterplace www.betterplace.org/p71133 spenden.

Vielen Dank!

 

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