21. Sammelabschiebung nach Afghanistan

Am Abend des 18.2.2019 wurden 38 Personen vom Flughafen Frankfurt aus nach Afghanistan abgeschoben, die meisten davon aus Bayern. Unter den Abgeschobenen sollen auch 5 Männer aus Baden-Württemberg sein, darunter 4 "Straftäter" und 1 sog. Identitätsverweigerer. Auch wenn aus Baden-Württemberg nach wie vor nur männliche Einzelpersonen abgeschoben werden, die mit den Gesetzen in Konflikt geraten sind oder die sich an der Klärung ihrer Identität nach Auffassung der Behörden nicht ausreichend beteiligen, wird mit den Abschiebungen das Leben dieser Menschen aufs Spiel gesetzt. Die Abschiebungen verunsichern zudem alle afghanischen Geflüchteten, deren Asylanträge abgelehnt wurden. Am Flughafenterminal in Frankfurt gab es eine Protestaktion gegen Abschiebungen nach Afghanistan. Die Diakonie Hessen forderte in einer Presseerklärung einen Abschiebestopp.

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Praxisnaher Ratgeber zum Diskriminierungsschutz für Geflüchtete

In der Debatte um Geflüchtete seit der sog. Flüchtlingskrise bewegt sich der politisch-mediale Diskurs fast ausschließlich um die Frage, welche Belastung oder Bedrohung geflüchtete Menschen für "uns" sind. Da kommt eine Studie, in der die vielfältigen Diskriminierungen, denen Geflüchtete durch Institutionen oder im Alltag ausgesetzt sind, zum richtigen Zeitpunkt. Neben der Analyse der verschiedenen Diskriminierungserfahrungen, z.B. als Wohnungs- oder Arbeitssuchende oder Kopftuchträgerinnen, arbeitet die Autorin Dorothee Frings vor allem auch die rechtlichen und politischen Handlungsmöglichkeiten zum Abbau von Diskriminierungen heraus. Insgesamt ist die Broschüre ein nützlicher Praxisleitfaden für eine rassismuskritische Unterstützungsarbeit von Geflüchteten.

  • Der Paritätische NRW (Hrsg., 2018): Diskriminierungsschutz für Geflüchtete. Praxisnahe juristische Interventionen zum menschen rechtlichen Diskriminierungs schutz für Geflüchtete (Link zum Herausgeber)

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Nach Abschiebung aus Stuttgart: Spendenaufruf zur Unterstützung von Familie Q.

Erneut wurde eine gut integrierte Roma-Familie aus Stuttgart in den Kosovo abgeschoben. Am 17. Januar wurde zunächst der Vater abgeschoben, kurze Zeit später reiste die Mutter mit den 5 kleinen Kindern freiwillig aus. Herr Q. verbrachte bereits den größten Teil seiner Kindheit in Deutschland, weil seine Eltern mit ihm vor dem Jugoslawienkrieg geflüchtet waren. Mit seiner eigenen jungen Familie kam er dann im Jahr 2015 nach Deutschland. Wie bei allen Asylsuchenden aus den Balkanländern wurde der Asylantrag als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt. Auch ein Härtefallantrag und eine Petition wurden abgelehnt, obwohl die Familie für ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst sorgen konnte.

Eine Gruppe von Unterstützer*innen aus verschiedenen Stuttgarter Freundeskreisen möchte die Familie dabei unterstützen, dass ein halbwegs menschenwürdiger Neustart im Kosovo möglich wird und hat einen Spendenaufruf gestartet.

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Beratungsleitfaden für die Unterstützung afghanischer Flüchtlinge

Der im Januar 2019 aktualisierte Beratungsleitfaden von PRO ASYL enthält umfassende Informationen für afghanische Flüchtlinge und ihre Unterstützer*innen. Neben expliziten Hinweisen für die kompetente Beratung von afghanischen Geflüchteten vor und nach der Entscheidung über den Asylantrag durch das BAMF plädiert der Leitfaden für die Fortsetzung des politischen Engagements gegen Abschiebungen nach Afghanistan.

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Palmers Liste

Seit etwa vier Wochen führt der Tübinger OB Boris Palmer bei der Stadtverwaltung eine "Liste mit auffällligen Asylbewerbern". Nach welchen Kriterien eine Person als "auffällig" gilt, ist bisher nicht bekannt geworden. Als "auffällig" Identifizierte sollen in eine von Security bewachte Anschlussunterkunft in der Tübinger Europastraße verlegt werden. Engagierte aus Flüchtlingsunterstützerkreisen und des Bündnis Bleiberecht kritisieren diese neuerliche Maßnahme des auch schon in anderen Angelegenheiten zur Selbstjustiz neigenden Tübinger OB und wollen deren Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.

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Nach der Dublin-Abschiebung: Handreichung für Berater*innen

Die Zahl der Ablehnung von Asylanträgen nach der Dublin-Verordnung der EU hat im Jahr 2018 wieder deutlich zugenommen. Fast jeder dritte in 2018 gestellte Asylantrag (30,2 %) wurde als "unzulässig" abgelehnt, die meisten dieser Ablehnungen sind Dublin-Fälle. In den Jahren 2015 - 2017 lag diese Quote jeweils noch deutlich unter 20 %.

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Obergrenze funktioniert: Asylzahlen und Schutzquote deutlich gesunken

Während tausende Flüchtlinge auf den griechischen Inseln unter menschenunwürdigen Bedingungen festsitzen und es nicht mehr sicher ist, dass aus dem Mittelmeer Gerettete in Europa Aufnahme finden, verkündete Bundesinnenminister Seehofer am 23.1. stolz, dass die Asylzahlen in Deutschland stark zurückgegangen sind. Nach Angaben des BMI gab es im Jahr 2018 insgesamt 185.853 Asylanträge, 16 Prozent weniger als 2017. Damit wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte "Obergrenze" von ca. 200.000 Flüchtlingen eingehalten. Im Jahr 2016 gab es noch 745.000 Asylanträge.

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Boris Palmer erreicht 2. Platz beim "Unwort des Jahres" 2018

Mit seinem zynischen Begriff "Menschenrechtsfundamentalismus" wurde der grüne Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer von der Jury des "Unworts des Jahres" auf den zweiten Platz gewählt, gleich hinter der "Anti-Abschiebungs-Industrie" von Alexander Dobrindt (CSU).

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Erfolgreiche Spendenaktion

Für einen Feuerwehreinsatz in einer Flüchtlingsunterkunft in Mössingen sollten Herr und Frau N. fast 1.000 Euro bezahlen. Im März 2018 setzte das afghanische Paar in seinem Zimmer einen Kräutersud für ihr damals zweimonatiges Baby auf, weil dieses (Zahn-)Schmerzen hatte. Dies löste über den Rauchmelder Feueralarm aus, was zu einem Einsatz von 15 Feuerwehrleuten mit 4 Fahrzeugen führte. Unter Verweis auf die Hausordnung, nach der "der Umgang mit offenem Feuer" untersagt ist, bestand das Landratsamt auf die Bezahlung der Kosten des Feuerwehreinsatzes durch die Verursacher. Über einen Spendenaufruf konnten wir der Familie helfen, dass sie selbst nicht auf diesen Kosten sitzen geblieben sind. Wir danken allen Spenderinnen und Spendern!

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Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Bundesregierung verabschiedet Mogelpackung

Nur eine Woche ließ die Bundesregierung den Wohlfahrtsverbänden Zeit, Stellungnahmen zum Entwurf des "Fachkräfteeinwanderungsgesetzes" abzugeben. Und obwohl der Entwurf auch bei den konservativen Parteien umstritten war und diese weitere Einschränkungen forderten, verabschiedete die Bundesregierung das Gesetz am 20. Dezember. Für den allseits geforderten Abbau des angeblichen Fachkräftemangels in Deutschland wird dieses Gesetz wahrscheinlich wenig bringen. Für die abgelehnten Asylsuchenden, die sich bereits in Deutschland befinden und die eine feste Arbeit haben oder eine Ausbildung absolvieren, wird es neben einer neuen "Beschäftigungsduldung" (§ 60b AufenthG), die nur unter sehr schwierigen Voraussetzungen zu erhalten sein wird, vor allem Verschärfungen geben. So kritisierte die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg in einer Stellungnahme: „Die im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Regelungen schaffen nicht die dringend von den Arbeitgebern geforderte Rechtssicherheit im Falle der Beschäftigung und Ausbildung von Geflüchteten, die bereits unter uns leben“

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