Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Bundesregierung verabschiedet Mogelpackung
Nur eine Woche ließ die Bundesregierung den Wohlfahrtsverbänden Zeit, Stellungnahmen zum Entwurf des "Fachkräfteeinwanderungsgesetzes" abzugeben. Und obwohl der Entwurf auch bei den konservativen Parteien umstritten war und diese weitere Einschränkungen forderten, verabschiedete die Bundesregierung das Gesetz am 20. Dezember. Für den allseits geforderten Abbau des angeblichen Fachkräftemangels in Deutschland wird dieses Gesetz wahrscheinlich wenig bringen. Für die abgelehnten Asylsuchenden, die sich bereits in Deutschland befinden und die eine feste Arbeit haben oder eine Ausbildung absolvieren, wird es neben einer neuen "Beschäftigungsduldung" (§ 60b AufenthG), die nur unter sehr schwierigen Voraussetzungen zu erhalten sein wird, vor allem Verschärfungen geben. So kritisierte die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg in einer Stellungnahme: „Die im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Regelungen schaffen nicht die dringend von den Arbeitgebern geforderte Rechtssicherheit im Falle der Beschäftigung und Ausbildung von Geflüchteten, die bereits unter uns leben“
Das Gesetz soll am 1.1.2020 in Kraft treten. Manfred Lucha, Sozial- und Integrationsminister von Baden-Württemberg, strebt daher in BaWü eine Übergangslösung für eine "Beschäftigungsduldung" an.
- 19.12.2018: Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
- 19.12.2018 tagesschau.de: "An den Arbeitsplatz, nicht ins Arbeitsamt"
- 5.12.2018 PRO ASYL: Kaum eine Spur vom Spurwechsel
- 11.1.2019 Liga der Freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg: Zum geplanten Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Wohlfahrtsverbände warnen vor massiven Rückschritten (PDF)
- siehe auch: 24.11.18: Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Hohe Hürden beim "Spurwechsel" für Geflüchtete