Nach der Dublin-Abschiebung: Handreichung für Berater*innen

Die Zahl der Ablehnung von Asylanträgen nach der Dublin-Verordnung der EU hat im Jahr 2018 wieder deutlich zugenommen. Fast jeder dritte in 2018 gestellte Asylantrag (30,2 %) wurde als "unzulässig" abgelehnt, die meisten dieser Ablehnungen sind Dublin-Fälle. In den Jahren 2015 - 2017 lag diese Quote jeweils noch deutlich unter 20 %.

Wenn eine Dublin-Abschiebung in den formal zuständigen EU-Staat durchgeführt wird, ist in vielen Fällen weder ein faires Asylverfahren noch menschenwürdige soziale Versorgung gesichert. Das Raphaelswerk Deutschland hat Informationsbroschüren zu mehreren Rücküberstellungsländern herausgegeben. Bisher gibt es diese informativen Broschüren für die Länder Italien, Frankreich, Spanien, Polen und Griechenland. Die Handreichungen bieten eine Orientierung zur Situation nach der Rücküberstellung in das jeweilige Land sowie Kontaktadressen, an die sich die Betroffenen vor Ort wenden können. Das Raphaelswerk nimmt gern weiterführende Hinweise, Rückmeldungen oder Ergänzungen unter infostelle@raphaelswerk.de entgegen.

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