Weihnachten 2022: Schon wieder eine Abschiebung eines gut integrierten Flüchtlings aus Tübingen

Schon wieder wurde ein Flüchtling, der in einem festen Arbeitsverhältnis stand, aus Tübingen abgeschoben. Noch kurz vor Weihnachten, in der Nacht zum 21. Dezember, wurde der Nigerianer E. von der Polizei abgeholt und an den Flughafen in Frankfurt / Main gebracht. Morgens um 8.20 Uhr startete das Flugzeug nach Nigeria. Die Abschiebung war so organisiert, dass eine rechtliche Intervention zeitlich nicht mehr möglich war.

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Überlange Wartezeiten beim Ausländeramt

In seiner Mittwochspalte vom 21. Dezember beklagt der Integrationsrat der Stadt Tübingen die weiterhin überlangen Wartezeiten bei der Ausländerbehörde der Stadt Tübingen. Nach wie vor sind zeitnahe Termine bei dieser Behörde seit der Umstellung auf Digitalisierung nicht mehr zu erhalten.

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Offener Brief an die Justizministerin zum Bundesaufnahmeprogramm

Am vergangenen Donnerstag informierte der Verein move on – menschen.rechte Tübingen e.V. im Eberhardsgemeindehaus in Tübingen über das „Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan“. Im Rahmen dieses humanitären Aufnahmeprogramms sollen monatlich bis zu 1.000 Menschen, die in Afghanistan in Gefahr sind, eine Aufnahmezusage erhalten können. Der Verein, der seit Jahren Geflüchtete aus Afghanistan unterstützt, gehört zu den bundesweit zahlreichen Meldestellen der Zivilgesellschaft für dieses Programm.

 

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Petition für Familienzusammenführung von jesidischen Familien

In einer Campact-Petition richtet sich der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg zusammen mit vielen lokalen Organisationen und Einzelpersonen an Landes- und Bundesregierung mit der Forderung, die Familienzusammenführung von jesidischen Männern mit ihren in Deutschland aufgenommenen Frauen zu erleichtern bzw. zu ermöglichen.

Link zur Petition "Familienzusammenführung von jesidischen Familien - jetzt"

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Spendenaufruf Afghanistan-Hilfe Winter 2022/23!

Mit unserer Aktion „save our families – Spendenaufruf für afghanische Familien“ haben wir im Winter 2021/22 ca. 70 Familien in Afghanistan mit insgesamt 35.000 Euro unterstützt – bis das Geld ausgegangen ist. Alle diese Menschen sind verwandt mit Geflüchteten aus Afghanistan, die hier in Deutschland leben und die jeden Cent, den sie haben, nach Afghanistan schicken, weil sich die dort lebenden Angehörigen nicht mehr selbst versorgen können und von Elend, Krankheiten und Hunger betroffen sind und/oder sich in Gefahr befinden.
Wir bedanken uns sehr herzlich für die Spenden des vergangenen Jahres! Diese haben sehr vielen Menschen sehr konkret geholfen. Die Spendenempfänger*innen in Afghanistan und hier in Deutschland waren sehr dankbar dafür!

Wir möchten diese Hilfe auch im Winter 2022/23 fortsetzen. Dafür brauchen wir Ihre Hilfe.
Unser Spendenziel ist mindestens 30.000 Euro.

Spenden-Stand 8.3.2023: 14.740 Euro - vielen Dank! Anträge: 70. Bereits geleistete Hilfen: 15.500 Euro. Ausstehende Anträge ca. 6.000 Euro.

Dafür verwenden wir Ihre Spenden:

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Gezielt mehr Abschiebungen aus Baden-Württemberg?

Das Schwäbische Tagblatt veröffentlichte einen umfangreichen Artikel zum "Chancenaufenthaltsrecht", in dem auch Mitarbeiter der Beratungsstelle PlanB zu Wort kommen. Im Mittelpunkt steht die These, dass die Behörden des Landes (verantwortet vom zuständigen Justizministerium) in den letzten Monaten forciert Abschiebungen auch von Personen betrieben haben, die die Voraussetzungen des jetzt beschlossenen Chancenaufenthaltsrechts (§ 104c AufenthG) erfüllen. Und dies, obwohl die Landesregierung am 11.10.2022 einen Beschluss gefasst hat, dass die Abschiebungen solcher Personen bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes ausgesetzt werden sollen. Auch SPD-Landtagsabgeordnete wie Dorothea Kliche-Behnke (Tübingen) kritisierten die Landesregierung für dieses Vorgehen scharf.

Schwäbisches Tagblatt 8.12.2022: Gezielt mehr Abschiebungen aus Baden-Württemberg? Abschiebung Das Chancen-Aufenthaltsrecht ist beschlossen. Im Vorfeld wurden vermehrt Geflüchtete abgeschoben, auch die, die davon hätten profitieren können, sagen Tübinger Experten. Einer vermutet, das erfolge gezielt. Von Mara Lucas

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Chancenaufenthaltsrecht vom Bundestag beschlossen

Am 2.12. beschloss der Bundestag das Gesetz zur Einführung eines "Chancenaufenthaltsrechts" (§ 104c AufenthG) mit der Mehrheit der regierenden Ampelkoalition. Die AfD und die Mehrzahl der CDU/CSU-Fraktion stimmten dagegen, 20 Mitglieder der CDU/CSU Fraktion enthielten sich. Ebenso enthielt sich die Linke-Fraktion, die weitergehende Forderungen gestellt hatte.

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Schon Weihnachtsmitbringsel?

Da haben wir was... Wir verkaufen Safran aus Herat/Afghanistan zum Soli-Preis auf Spendenbasis. Das Safran ist "bio" und hochwertig und wurde von Frauen in Herat selbst angebaut und gesammelt. Safran ist eine Krokus-Art. Die getrockneten Blüten gelten als das edelste und teuerste Gewürz der Welt und Herat als das beste Anbaugebiet. Für 1 kg braucht man bis zu 200.000 Blüten.

Infoblatt "Plan.Bio": Safran aus Afghanistan (PDF)

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Geplante Abschiebung vorerst verhindert

Ein Beispiel unter vielen aus der Arbeit von Plan.B: Dem nigerianischen Geflüchteten Herr W. drohte die Abschiebung, obwohl er seit Jahren bereits bei einem Bodelshausener Betrieb als Gebäudereiniger arbeitet und seinen Lebensunterhalt selbst verdient und obwohl er aus Sicht von Plan.B die Voraussetzungen des geplanten Chancenaufenthaltsrechts (§ 104c AufenthG) erfüllt. Die grünschwarze Landesregierung beschloss am 11.10. Abschiebungen derartiger Personen auszusetzen. In der Praxis läuft es aber in vielen Fällen anders.

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"Chancenaufenthaltsrecht" im Bundestag

Der Anfang Juli von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zum Chancenaufenthaltsrecht (§ 104c Aufenthaltsgesetz) wurde am 19. Oktober in 1. Lesung im Bundestag beraten. Vertreter*innen von CDU und AfD (die sogar einen eigenen Gesetzentwurf "zur Behebung von Fehlanreizen im Asylverfahren" einbrachte) kritisierten das Vorhaben wegen dessen angeblicher "Pull-Effekte". Die Linke forderte in einem eigenen Antrag den Verzicht auf eine gleichzeitig geplante "Abschiebungsoffensive" und schlug Verbesserungen des Gesetzes vor, u.a. den Verzicht auf einen Stichtag. Sowohl der vorliegende Gesetzentwurf als auch der Änderungsantrag der Linken wurden in den zuständigen Innenausschuss verwiesen.

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