Unser Ansatz und Selbstverständnis
Der im April 2016 neu gegründete Verein menschen.rechte Tübingen e.V. engagiert sich in der solidarischen Flüchtlingshilfe und in der politischen Menschenrechtsarbeit. Wir begleiten Geflüchtete im Alltag und im Asylverfahren und setzen uns für deren sozialen und politischen Rechte ein. Wir engagieren uns nicht nur für Geflüchtete, sondern mit ihnen zusammen. Neben der praktischen Flüchtlingsarbeit engagieren wir uns gegen Rassismus, Sexismus und andere Menschenfeindlichkeiten.

Der Verein
Aufgrund der stark gestiegenen Flüchtlingszahlen seit Sommer 2015 entstanden auch in Tübingen zahlreiche neue ehrenamtliche Initiativen und Helfer*innenkreise. Die Gründer*innen des Vereins waren/sind aktiv im Arbeitskreis Flüchtlingshilfe im Französischen Viertel und im infocafé für die Geflüchteten, die in der Tübinger Kreissporthalle untergebracht waren.
Der Verein wurde in dem Bewußtsein gegründet, dass engagierte Flüchtlingshilfe einen langen Atem und dafür auch tragfähige Strukturen und Unterstützung braucht. Der Verein möchte die Initiativen z.B. durch Förderanträge unterstützen und möchte selbst Projekte im Sinne der Satzungszwecke initiieren.

Aus der Satzung des Vereins menschen.rechte Tübingen e.V.:
"...§ 2 Vereinszweck: Der Satzungszweck wird durch die Förderung der Beratung, Informationsvermittlung, Qualifizierung und Bildung in der Arbeit insbesondere für und mit MigrantInnen und Flüchtlingen im In- und Ausland verwirklicht, insbesondere durch Maßnahmen in folgenden Bereichen:
a) Maßnahmen der Beratung, z.B. durch Einrichtung von Beratungsstellen und Sprechstunden
b) beraterische, sozialpädagogische und rechtliche Hilfen, insbesondere für minderjährige, weibliche und andere besonders schutzbedürftige Personen sowie für Angehörige von Minderheiten, insbesondere der Minderheit der Roma, z . B. durch
- Begleitung im Bereich Sprachförderung, Bildung, Ausbildung und Arbeit
- Unterstützung bei der Wohnraumsuche
- Hilfen beim Aufbau von Perspektiven im Herkunftsland nach Beendigung des Aufenthaltsrechts in Deutschland. Hierzu gehören insbesondere auch finanzielle Hilfen im Sinne von § 53 AO.
c) Durchführen von Veranstaltungen zur Sensibilisierung, Aufklärung und Bewusstseinsbildung der Aufnahmegesellschaft für die Integration von Flüchtlingen und MigrantInnen und ein nichtrassistisches Miteinander.
d) Förderung des Aufbaus von integrativen Wohn-, Arbeits- und Lebensprojekten für ein modellhaftes Zusammenleben zwischen Einheimischen und zugewanderten Menschen.
e) Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Selbstorganisation von Flüchtlingen und MigrantInnen
f) Kooperation mit und Vernetzung von ehrenamtlichen Helferkreisen sowie staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren

Die Angebote sollen sensibilisierenden, aufklärenden und qualifizierenden Charakter haben. Zur Verwirklichung des vorgenannten Zwecks wird der Verein in Tätigkeitsfeldern wie Organisation, Kooperation in Netzwerken und Durchführung von Informationsangeboten zu genannten Themen aktiv." ...

Der Verein menschen.rechte Tübingen e.V. ist ins Vereinsregister eingetragen und vom Finanzamt Tübingen als gemeinnützig und mildtätig anerkannt. Der Verein ist Mitglied im Paritätischen Baden-Württemberg.

Die derzeitigen Vorstandsmitglieder sind: Jutta Baitsch, Marianne Mösle, Ines Roth. Geschäftsführung: Andreas Linder
Der Verein trifft sich derzeit monatlich zum Vereinsplenum.

Jahresbericht 2018 (PDF)

Jahresbericht 2019 (PDF)

Jahresbericht 2020 (PDF)

Jahresbericht 2021 (PDF)