Getränkeverkauf beim Französischen Viertelfest

Der AK Flüchtlingshilfe im Französischen Viertel organisiert beim Französischen Viertelfest in Tübingenam 21. Juli 2018 den Getränkestand an der Panzerhalle. Wir suchen Flüchtlinge und ihre Unterstützer*innen, die dabei helfen wollen. Das Fest im ganzen Stadtteil dauert von 14.00 – bis 2.00 Uhr nachts. Jede Schicht dauert ca. 3 Stunden. Wer mitmacht bekommt zwei Freigetränke pro Schicht. Der Erlös des Getränkeverkaufs geht zur Hälfte an das Viertelsfest, zur anderen Hälfte an die Flüchtlingsarbeit in Tübingen. Interessierte Helfer*innen bitte melden bei info@menschen-rechte-tue.org

Informationen Französisches Viertelsfest: https://www.franzviertelfest.de/

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Bündnis Bleiberecht: Banneraktion zum internationalen Tag des Flüchtlings am 20. Juni

MITMACHEN! Wir lassen 50 solche Banner drucken! Bestellt euch eines oder mehrere Transparente und hängt sie am 20. Juni an eure Häuser, Wohnungen, Büros, Firmen, Läden, Kulturzentren, Schrebergärten, Kindergärten, Rathäuser, Ausländerbehörden... und zeigt eure Solidarität, denn:

Solidarität ist unsere Alternative gegen rechte Hetze und flüchtlingsfeindliche Politik!

Aufruf Banneraktion als PDF

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We'll come united

Das Bündnis Bleiberecht Tübingen unterstützt den Aufruf "GEGEN ABSCHIEBUNG, AUSGRENZUNG UND RECHTE HETZE – FÜR BEWEGUNGSFREIHEIT UND GLEICHE RECHTE FÜR ALLE!" und ruft zur Teilnahme an der Antirassistischen Parade am 29. September in Hamburg auf, die von zahlreichen Organisationen und Initiativen getragen wird.

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Kampagne für Rückkehr von Familie Bajrami

25 Jahre lang lebte die mazedonische Familie Bajrami in Deutschland - wie viele Vertriebene der Balkankriege  nur mit einer Duldung, doch unbescholten und als anerkannte Mitbürger in Wolfschlugen im Kreis Esslingen. Die Eltern hatten Arbeit, die Kinder waren gut in der Schule oder befanden sich schon in der Ausbildung. Ende Januar 2018 wurde die Familie ohne jegliche Vorwarnung nach Mazedonien abgeschoben.

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Neue Mietrichtwerte im Kreis Tübingen

Ab 1. Mai 2018 hat der Landkreis Tübingen die Mietrichtwerte für Leistungsbezieher*innen nach dem Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz angepasst. Es wurde festgestellt, dass mit den bisher gültigen Obergrenzen (zuletzt geändert 2015) auf dem Wohnungsmarkt kaum noch eine Wohnung zu mieten war. Nach Analyse durch ein "spezialisiertes Unternehmen" wurden die Richtwerte nun deutlich erhöht. Beispiel: Musste eine vierköpfige Familie bisher eine (maximal 90 Quadratmeter große) Wohnung mit einer maximalen Kaltmiete von 664 Euro finden, damit die Kosten vom Sozialamt oder Jobcenter übernommen wurden, so ist dieser Wert nun auf 863 Euro erhöht worden. So könnte es künftig auch für Leistungsbezieher*innen leichter werden, auf dem privaten Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden. Allerdings ist davon auszugehen, dass dies auch zum Anstieg der Mieten führen wird. Es wird auch besonders clevere Wohnungsbesitzer nicht davon abhalten, etwa Zimmer in Wohnungen als 1-Zimmer-Wohnung zu vermieten und für diese die volle Kaltmiete für 1 Person von 508 Euro zu verlangen.

 

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"Maison mondiale" gescheitert

Am Französischen Platz - im berühmten Französischen Viertel in Tübingen - hätte eines von im Jahr 2016 beschlossenen neuen Flüchtlingshäusern entstehen sollen, in dem bezahlbarer Wohnraum für geflüchtete und andere bedürftige Menschen geschaffen werden sollte. Nach gescheiterten Verhandlungen zwischen der Stadt Tübingen und der dem Französischen Platz benachbarten Schäferei beschloss nun jedoch der Gemeinderat der Stadt Tübingen am 19.2.18, die Option für den Hausbau nicht zu verlängern. Dies führte schließlich zur Auflösung der "Planungsgemeinschaft maison mondiale" und des darin tätigen Bürger*innenvereins mittendrin e.V. und damit zum endgültigen Ende des Projekts.

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Call for Action – Gemeinsam gegen Fluchtursachen!

Aktionstag in Stuttgart am Samstag, 23.6.2018 ab 10.30 Uhr

Ort: Linkes Zentrum Lilo Herrmann, Böblingerstr. 105 (U-Haltestelle: Erwin-Schöttle-Platz (U1, U9, U34, Bus 42)

Infos: http://otkm-stuttgart.bplaced.net/j25/2018/04/04/gemeinsam-gegen-fluchtursachen/
Anmeldung: ot-gegenkrieg@gmx.de

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Das passiert, wenn man sich als afrikanischer Asylbewerber mit der deutschen Abschiebebürokratie anlegt

Ellwangen: Abschiebung als Staatsräson Nr.1?

Ein paar Tage nach der durch spontane Solidarität von anderen Geflüchteten verhinderten Abschiebung eines Togolesen aus der LEA Ellwangen und der darauffolgenden Großrazzia durch die Polizei ergeben sich berechtigte Zweifel an der Verhältnismäßigkeit und der Rechtmäßigkeit der staatlichen Reaktionen.

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Hilfe bei sexueller Gewalt

Personen, die von häuslicher oder anderer sexueller Gewalt betroffen sind, können sich im Notfall direkt an die Polizei (110) oder an das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 08000 116 016 wenden. Möglich ist aber auch die direkte Kontaktaufnahme mit Fachstellen vor Ort. In Tübingen bietet der Verein Frauen helfen Frauen e.V. ein Frauenhaus, eine Beratungs- und Interventionsstelle für häusliche Gewalt und eine Anlaufstelle sexualisierte Gewalt gegen Frauen mit folgenden Kontakt-Telefonnummern:

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Rechtshilfefonds "Fluchtpunkte" braucht Unterstützung

Der Tübinger Verein Fluchtpunkte unterstützt seit mehreren Jahren Geflüchtete, die rechtlichen Hilfebedarf haben. In vielen Fällen werden Zuschüsse zu Anwaltskosten gewährt bei Klagen gegen die Ablehnung des Asylantrags. In den vergangenen Monaten haben die Asylablehnungen stark zugenommen. Durch zahlreiche Zuschüsse in Einzelfällen ist Fluchtpunkte das Geld nun ausgegangen. Fluchtpunkte unterstützt auch bei sozialrechtlichen oder anderen Unterstützungsbedarfen. Am 24. April wurde die Arbeit des Vereins in einem ausführlichen Artikel im Schwäbischen Tagblatt vorgestellt, auch mit schönen Einzelfallbeispielen. Die im Artikel aufgeführte Kontonummer von Fluchtpunkte stimmt allerdings nicht. Hier ist die richtige: Fluchtpunkte Tübingen, VR Bank Tübingen, IBAN: DE55 6406 1854 0602 8670 02, BIC: GENODES1STW

Unterstützt den Rechtshilfefonds Fluchtpunkte - auch kleine Beiträge helfen!

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