Neue Mietrichtwerte im Kreis Tübingen

Ab 1. Mai 2018 hat der Landkreis Tübingen die Mietrichtwerte für Leistungsbezieher*innen nach dem Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz angepasst. Es wurde festgestellt, dass mit den bisher gültigen Obergrenzen (zuletzt geändert 2015) auf dem Wohnungsmarkt kaum noch eine Wohnung zu mieten war. Nach Analyse durch ein "spezialisiertes Unternehmen" wurden die Richtwerte nun deutlich erhöht. Beispiel: Musste eine vierköpfige Familie bisher eine (maximal 90 Quadratmeter große) Wohnung mit einer maximalen Kaltmiete von 664 Euro finden, damit die Kosten vom Sozialamt oder Jobcenter übernommen wurden, so ist dieser Wert nun auf 863 Euro erhöht worden. So könnte es künftig auch für Leistungsbezieher*innen leichter werden, auf dem privaten Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden. Allerdings ist davon auszugehen, dass dies auch zum Anstieg der Mieten führen wird. Es wird auch besonders clevere Wohnungsbesitzer nicht davon abhalten, etwa Zimmer in Wohnungen als 1-Zimmer-Wohnung zu vermieten und für diese die volle Kaltmiete für 1 Person von 508 Euro zu verlangen.

 

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