Im November 2023 kam die Afghanin Sarah S.(Name geändert) nach einer langen Flucht, bei der sie auch von dem schweren Erdbeben in der Türkei betroffen war, in Deutschland an und stellte einen Asylantrag. Seitdem lebt sie im Kreis Tübingen. Im April 2024 erhielt sie die Anhörung zu den Fluchtgründen beim BAMF. Doch statt sie als Flüchtling anzuerkennen und ihr in Deutschland Schutz zu gewähren (was aufgrund der vorgebrachten Fluchtgründe nahegelegen hätte) wurde der Asylantrag als unzulässig abgelehnt und aufgrund der Dublin-Verordnung die Abschiebung nach Italien angeordnet. Dies geschah im vollen Bewußtsein, dass das Dublin-System in Bezug auf Italien nicht mehr funktioniert, da Italien bereits im Dezember 2022 erklärte, niemanden mehr aus Deutschland zu übernehmen. Mit Unterstützung von Plan.B reichte Sarah eine Klage gegen die Ablehnung ein. Das bange Warten und die Unsicherheit sind seit dem 12.9. vorbei. Die Dublin-Überstellungsfrist ist abgelaufen und Deutschland muss das Asylverfahren übernehmen.
Update 14.11.2024: Sarah hat mit Bescheid des BAMF die volle Flüchtlingsanerkennung erhalten. Jetzt sucht sie eine Wohnung - nächste Integrationshürde...