Kleiner zäher Erfolg: Jesidische Familie erhält Bleiberecht

Seit etwa 2018 werden Jesid:innen aus dem Irak trotz des IS-Pogroms von 2014 an dieser Gruppe fast durchweg im Asylverfahren abgelehnt. So auch Midya Z. mit ihrer Familie. Doch da die Frau eine Ausbildung absolvierte (und inzwischen fertig ausgebildet in Beschäftigung ist) und auch der Ehemann eine feste Arbeit hatte, konnte nach Erhalt der Duldung ein Bleiberechtsantrag nach § 25b Aufenthaltsgesetz bei der Ausländerbehörde des Landratsamts gestellt werden. Dies war bereits Anfang September 2024.

Bis zum heutigen Tag dauerte es allerdings, bis zumindest die Frau und einer der beiden Söhne die Aufenthaltserlaubnis erhielt. Noch bis kurz davor musste die Familie Angst vor der Abschiebung in den Irak haben. Für ein Bleiberecht reicht es nicht (mehr), dass die Menschen Arbeit haben, keine Straftaten begangen haben und dass die Identität geklärt ist. In diesem Fall wurde verlangt, dass die abgelaufenen Nationalpässe von Frau und Kindern verlängert werden. Da sich dieses Verfahren, unverschuldet von den Betroffenen, mehrere Monate hinzog, schickte das zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe sogar eine Vorladung zur zwangsweisen Vorführung bei einer Botschaftsdelegation, obwohl die Familie aus ihrer Sicht alle erforderlichen Schritte zur Verlängerung der Pässe unternommen hatte. Nicht mal nachdem bis auf einen Sohn die abgeholten Pässe vorgelegt werden konnten, verzichtete das Regierungspräsidium auf diese Botschaftsvorführung, weswegen sich die Familie zu einer Rechtschutzklage beim Verwaltungsgericht gezwungen sah. Die Familie fürchtete, dass eine Abschiebung beabsichtigt ist. Einen Monat später kam dann die lapidare Meldung von der Ausländerbehörde des Landratsamts, dass die Aufenthaltserlaubnis abgeholt werden kann. Kommunikative Meisterleistung. Die Freude über das erhaltene Bleiberecht war trotzdem groß.

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