menschen.rechte aktiv

Kleiner Erfolg: Flüchtlingsanerkennung nach Klage

Mit Urteil vom 8.12.23 verpflichtete das Verwaltungsgericht Sigmaringen das BAMF, dem Syrer Herr A. den vollen Flüchtlingsschutz zuzuerteilen. Der Anfang 2023 nach Deutschland eingereiste Herr A. erhielt vom BAMF nur den "subsidiären Schutz", obwohl er in Syrien mehrmals von Verschleppung und Folter durch Militärs betroffen war, weil er keinen Kriegsdienst leisten wollte. Mit Hilfe von Plan.B reichte der anfangs in Mössingen und jetzt in Tübingen lebende Herr A. eine Klage ein und war erfolgreich.

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move on / Plan.B / save our families: Spendenaufruf zum Jahresende 2023

Every day for human rights!
"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren... (Art.1) Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen...(Art.14)"
Am 10. Dezember 2023 feiern wir 75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO. Während derzeit ein krasser Überbietungswettbewerb mit dem Ziel der "Bekämpfung der irregulären Migration" tobt und etwa die CDU immer lauter die Abschaffung des individuellen Asylrechts fordert (wie etwa die BaWü-CDU auf ihrem neulichen Parteitag) setzen wir uns als kleiner Verein zusammen mit vielen anderen für einen Erhalt dieses individuellen Asylrechts ein und tragen durch unsere Aktivitäten dazu bei, dass verfolgte und schutzbedürftige Menschen eine gute Aufnahme in Deutschland erhalten, dass sie ihre Rechte durchsetzen können und dass sie ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben führen können. Wir werden uns weiter generell dafür einsetzen, dass Fluchtursachen bekämpft werden und nicht die Flüchtlinge.

Infoblatt als PDF zum Download

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Ausländerbehörde Stadt Tübingen: Familiennachzüge haben "keine Priorität"

Über zwei Jahre musste die Ehefrau eines in Tübingen lebenden anerkannten Flüchtlings aus Afghanistan warten bis sie einen Termin zur Vorsprache bei der Deutschen Botschaft in Teheran zum Zweck des Familiennachzugs bekam. Am 22. August 2023 stimmte die Botschaft dem Visumsantrag zu. Bevor das Visum erteilt wird, muss aber noch die Ausländerbehörde des Wohnorts in Deutschland zustimmen. Diese erklärte jedoch trotz mehrmaliger Bitten der Beratungsstelle Plan.B und des Fachdiensts Hilfen für Geflüchtete der Stadt Tübingen, den Antrag zu bearbeiten, dass Familiennachzüge für die Ausländerbehörde der Stadt Tübingen keine Priorität hätten und mit einer Wartezeit von 6 bis 9 Monaten zu rechnen sei.

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Plan.B: Infoblatt zu Neuerungen bei der Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde der Stadt Tübingen hat Ende September 2023 ein neues System eingeführt. Bis dahin ist es häufig vorgekommen, dass es nicht möglich war, einen Termin zu bekommen. Nun wurde das Online-Portal zur Beantragung von Terminen abgeschafft und stattdessen ein Ticket-System und weitere Änderungen eingeführt. Darüber informiert die Beratungsstelle Plan.B ausführlich in einem Infoblatt. Dieses richtet sich primär an "Kund:innen" der Ausländerbehörde und deren Unterstützer:innen.

 

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Ein Jahr Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan

Am 17.Oktober 2022 wurde das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan eingeführt. Die gute Nachricht: Das Programm läuft noch  und wurde noch nicht wegen politischen Widerständen der Opposition beendet. Die schlechte Nachricht: Es läuft sehr schleppend an. Bis zu 1000 Personen, die im Bereich Menschenrechte, Bildung, Kultur, Justiz usw. gearbeitet haben und wegen ihrer früheren Tätigkeiten in besonderer Weise gefährdet sind, sollten über dieses Programm eine Aufnahme in Deutschland bekommen können.

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