Solifonds kümmert sich um Menschen aus den „sicheren Herkunftsstaaten“

Initiativen aus der Flüchtlingshilfe aus dem Raum Tübingen, Nürtingen und Ulm haben einen Solidaritätsfonds für Menschen aus dem Balkanraum gegründet, die als Asylsuchende in Deutschland abgelehnt wurden und in ihre Herkunftsländer ausreisen müssen oder abgeschoben wurden. Der Fonds gewährt nach Möglichkeit einmalige Starthilfezahlungen, Zuschüsse zum Lebensunterhalt und zum Überleben oder für eine eigenständige Sicherung des Einkommens.

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Ausbildung statt Abschiebung - Bleiberecht für Miljana Stojanovic

Die 18-jährige serbische Asylbewerberin Miljana Stojanovic absolviert seit September 2015 eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegehelferin an der Schule für Pflegeberufe der Universitätsklinik Tübingen. Die Behörden wollen sie aber nach Serbien abschieben, am 10. Juli gab es einen Abschiebeversuch

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Bleiberecht für Kadri Limani

Wir setzen uns dafür ein und fordern, dass der in Nürtingen geborene und lebende junge mazedonische Rom Kadri Limani ein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommt. Wir unterstützen den für Kadri Limani eingereichten Härtefallantrag bei der Härtefallkommission des Landes Baden-Württemberg und bitten die Härtefallkommission und den Landesinnenminister um eine positive Entscheidung.
Wer wie Kadri Limani in Deutschland geboren ist, die Sprache spricht, eine Ausbildung macht und alles mitbringt, um ein eigenständiges Leben führen zu können, darf nicht abgeschoben werden. Bleiberecht für Kadri Limani!

Weitere Begründung und Informationen hier:

https://www.openpetition.de/petition/online/bleiberecht-fuer-kadri-limani

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Bild: privat

Keine Abschiebung in Elend und Diskriminierung

In den Flüchtlingsunterkünften im Wennfelder Garten in Tübingen sind auch vier albanische Familien untergebracht, die wie alle Geflüchteten aus den zu "sicheren Herkunftsstaaten" erklärten Ländern des Westbalkans von der Abschiebung und damit der Rückkehr in Diskriminierung und Perspektivlosigkeit bedroht sind. Der AK Flüchtlingshilfe hat einen Aufruf zur Unterstützung dieser Familien gestartet mit dem Ziel, dass jede Familie, die ausreisen muss, einen Starthilfebetrag mit mindestens 100 Euro pro Person bekommen kann, damit die Menschen nach der Rückkehr halbwegs (über-)leben können. Konkret wollen wir dies in diesem Fall für 17 Personen ermöglichen. Darüber hinaus wollen wir die Betroffenen unterstützen, dass sie sich nachhaltig den Lebensunterhalt sichern können, dass die Kinder zur Schule gehen können oder dass Möglichkeiten gefunden werden, wie sie legal (z.B. mit Arbeitsvisum) nach Deutschland  zurückkehren können.

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Informationen zu deutschen Arbeitsvisa für Menschen aus den Ländern des Westbalkans

Merkblätter der Auswärtigen Ämter und Informationsbroschüre der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Informationsbroschüre herausgegeben, um über die Möglichkeiten eines deutschen Arbeitsvisums für StaatsbürgerInnen aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien zu informieren.
In der Broschüre finden sich Informationen zu den Bedingungen und AnsprechpartnerInnen, um ein Arbeitsvisum zu erhalten. Sie ist auf deutsch, bosnisch, montenegrinisch, kosovarisch, serbisch, albanisch und mazedonisch als kostenlose PDF erhältlich.
Außerdem haben die jeweiligen deutschen Vertretungen Merkblätter zusammengestellt, um über das Visumverfahren und notwendige Unterlagen zu informieren. Diese können für Serbien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Montenegro, Albanien und Kosovo als kostenlose PDF heruntergeladen werden.

Quelle: http://aktiv.fluechtlingsrat-bw.de/sprachfoerderung.html?page_n108=2

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