Fortbildung "Was tun nach der Ablehnung des Asylantrags?
Termin: Freitag, 12.5.2017, 18.00 bis 21.00 Uhr
Ort: Gemeindezentrum St. Johannes, Bachgasse 5, Tübingen, 1. OG
Weitere Informationen und Anmeldung (bis spätestens 5.5.2017): Angela Baer, Caritas-Zentrum Tübingen
E-Mail: baer.a@caritas-schwarzwald-gaeu.de
Eine Kooperationsveranstaltung von Caritas und Sprecherrat – Flüchtlingshilfen im Kreis Tübingen
Flyer Workshop "Was tun nach der Ablehnung des Asylantrags?" (PDF)
Knapp die Hälfte aller in Deutschland gestellten Asylanträge wird vom BAMF als unbegründet oder unzulässig abgelehnt. Diesen Menschen droht die Abschiebung, sogar in Kriegsländer wie Afghanistan und Irak. Ehrenamtliche Helfer/innen erfahren in diesem Workshop, was sie für Möglichkeiten haben, Flüchtlinge in dieser kritischen
Phase zu unterstützen. Zunächst werden die Möglichkeiten des Rechtsschutzes nach der Ablehnung des Asylantrags vorgestellt. Im zweiten Teil werden die verschiedenen Perspektiven aufgezeigt: Was ist eine Duldung? Wer kann eine Ausbildungsduldung bekommen? Bleiberechtsregelung, Petition und Härtefallantrag sind weitere Stichworte in diesem
Themenblock. Schließlich werden Wege der Begleitung und Unterstützung aufgezeigt, wenn die Aufenthaltsbeendigung nicht verhindert werden kann: „Freiwillige Ausreise“ – Fristen und Regelungen? Was gibt es an staatlichen Rückkehrhilfen oder anderen Unterstützungsmöglichkeiten? Was kann man gegen eine Abschiebung tun?
Der Workshop wird durchgeführt von Andreas Linder, Vorstand des Vereins menschen.rechte Tübingen e.V. und Referent für Fortbildung und Beratung bei der AWO Esslingen.