Megi P.: Landratsamt eröffnet Anhörungsverfahren

Auf unseren Antrag vom 16.10.24 hat das Landratsamt Tübingen in einem Bescheid vom 10.12.24 signalisiert, dass die Verkürzung der Einreisesperre von 30 auf 6 Monate möglich ist.

https://openpetition.de/MegiP

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Protest gegen massive Kürzungen im Sozialbereich

Anlässlich der geplanten umfänglichen Haushaltskürzungen der Stadt Tübingen für 2025 insbesondere im Sozialbereich, von der auch die komplette im Jahr 2023 erstmals gewährte Regelförderung für unseren Verein über 30.000 Euro betroffen wäre (siehe Schwäbisches Tagblatt 11.12.24) hat der move on Vorstand einen offenen Brief an die Fraktionen des Gemeinderats sowie die Spitze der Stadtverwaltung gerichtet. move on ruft zur Teilnahme an der von Schulen, DGB und ver.di organisierten Kundgebung für 19.12., 16.30, Marktplatz Tübingen, auf.

17.12.24 Offener Brief (PDF)  Übersicht der geplanten Haushaltskürzungen (PDF)

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100 Tübinger:innen für Menschenrecht auf Frieden

Gerade mal knapp 100 Tübinger Bürger:innen folgten dem Aufruf der Gesellschaft Kultur des Friedens und anderer Organisationen zur Kundgebung "Für ein Menschenrecht auf Frieden" anlässlich des Jahrestags der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO. 100 Personen? Wie peinlich ist das denn für eine Stadt wie Tübingen? Und wollen die anderen das dort inhaltlich Gesagte nicht mal ignorieren? Der Bericht in der Lokalzeitung Schwäbischen Tagblatt über diese Veranstaltung: Spindeldürr ohne jeglichen Inhalt und ein trauriges Foto. Daneben ganzseitige Berichterstattung über die Sozialkürzungsorgie der Stadtverwaltung Tübingen. Ja, wir wissen, dass der Oberbürgermeister nicht der Weihnachtsmann ist...

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human rights first: Für die Fortsetzung des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan und anderer menschenrechtlicher Aufnahmeprogramme

10.12.2024 – Zum Internationalen Tag der Menschenrechte - English below

"This admission program is the only hope for us Afghan women. Afghan women must not be left alone in the fight against the gender apartheid of the Taliban regime“  (Gemeinsames Statement afghanischer Frauenorganisationen, 2.11.2024)

Zum Internationalen Tag der Menschenrechte fordert der Verein move on - menschen.rechte Tübingen e.V.:
1. Das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) muss auch über das Ende der Legislaturperiode hinaus fortgesetzt werden.

10.12.2024 human rights first - Erklärung als PDF-Dokument

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Gesucht: Sicherer Hafen in Tübingen für Familie A.

Wir suchen: 3-4 Zimmer-Wohnung für 4 Erwachsene (w48, w27, m29, m21) und 1 Kind (w2) in Tübingen oder näherem Umland
Kriterien: Da sich die Familie noch im Leistungsbezug nach SGB II befindet, darf die Wohnung maximal 105 m2 groß sein und die Kaltmiete max. 1.249 Euro (Stadtgebiet Tübingen) oder max. 1.023 (Umland) oder max. 894 Euro (Rottenburg / Steinlach-Mössingen) kosten. Aufzug wäre gut, denn eine Person ist körperlich stark eingeschränkt.
Info: Die Familie ist Anfang Dezember 2024 im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan aufgenommen worden und wurde zunächst formal der staatlichen vorläufigen Unterbringung im Landkreis zugewiesen, kann aber jederzeit in privaten Wohnraum im Landkreis umziehen. Die Familie hat eine Mieterselbstauskunft, aber noch keinen Wohnberechtigungsschein für Sozialwohnraum der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften (GWG, Kreisbau etc., dies kann erst erhalten werden, wenn der Aufenthaltsausweis ausgestellt wurde) Der Bedarf ist dringend, da die Familie vom Landratsamt einer nicht bewohnbaren Wohnung zugewiesen wurde und deswegen aktuell vorübergehend bei Bekannten unterkommen muss. Wir sind für jeden Tipp dankbar.
Kontakt: info@menschen-rechte-tue.org

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Appell von NGOs für die Fortsetzung des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan

Berlin, 4. Dezember 2024 - Es darf nicht sein, dass das Bundesaufnahmeprogramm (BAP) bei der Aufnahme von letztlich etwa 3.000 Personen endet, obwohl die Zielsetzung laut Aufnahmeanordnung bis zu 36.000 Menschen sind.

Appell von 26 NGOs für die Fortsetzung des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan (DE / EN, PDF)

7.12.24 Die Tageszeitung: Aufnahmeprogramm für Afghanistan. Scheitern, Schande oder letzte Rettung

5.12.24 NDR Info: Wer verantwortete 2021 den chaotischen Abzug aus Afghanistan?

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Joint statement of Afghanistan women's protest movements

"This admission program is the only hope for us Afghani women. You should not leave Afghani women alone in the fight against the gender apartheid of the Taliban regime and impose harsh sanctions on the Taliban."

In this joint declaration 16 Afghan women's organizations very impressively describe the worsening of systematic discrimination and human rights violations against women and girls since the Taliban took power in Afghanistan and call on the German federal government to continue the Federal Admission Program for Afghanistan (Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan).

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Megi P.: Antrag für Wiedereinreise gestellt

Mit der vom Freundeskreis Asyl Mössingen und unserem Verein getragenen Online-Petition fordern Stand 19.10. 1233 Personen und Organisationen die sofortige Zulassung der Rückkehr nach Deutschland zur Fortsetzung der Ausbildung für die Georgierin Megi P. Am 16.10. haben wir jetzt den Antrag auf Aufhebung der Einreisesperre bzw. Erlaubnis der Wiedereinreise für Megi P. und ihre Kinder an die Ausländerbehörde des Landkreises Tübingen geschickt.

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Gemeinsames Statement anlässlich 2 Jahre Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan(BAP)

translation to English below

move on – menschen.rechte Tübingen e.V.
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V.
Afghanische Frauen Verein Stuttgart e.V.

Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern: Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan weiterführen! „Haushalts-kollateralschaden“ vermeiden und der humanitären und menschenrechtlichen Verantwortung gerecht werden!
 
Das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) sollte besonders gefährdeten Afghan*innen Schutz in Deutschland über einen geregelten Zufluchtsweg ermöglichen. Mit dem Programm verpflichtete sich die Bundesregierung zu ihrer humanitären Verantwortung gegenüber der afghanischen Zivilbevölkerung nach dem ungeordneten Abzug 2021. Genau zwei Jahre nach dem Beginn droht jedoch das vorzeitige Aus. Im Haushaltsentwurf für 2025 sind im Budget des Bundesinnenministeriums keine Mittel mehr für das BAP vorgesehen.

Statement zu 2 Jahre BAP als PDF

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EuGH: Afghanische Frauen haben Anspruch auf Flüchtlingsschutz

Der EuGH kam in einer Entscheidung vom 4.10.2024 zu der Auffassung, dass die umfangreichen Diskriminierungen und Repressalien des misogynen Taliban-Regimes in Afghanistan gegen Frauen bereits für sich genommen als Verfolgung im Sinne des internationalen Flüchtlingsrechts einzustufen sind. Afghanischen Frauen, die einen Asylantrag stellen, stehe daher der Flüchtlingsstatus zu, ohne dass spezifische Verfolgungsgründe nachgewiesen werden müssen. Mehr Informationen:

04.10.2024 Informationsverbund Asyl und Migration: EuGH: Diskriminierende Maßnahmen gegen Frauen in Afghanistan sind als Verfolgung zu bewerten (mit ausführlichem Kommentar und Link zum Urteil)

04.10.2024, tagesschau.de: EuGH stärkt Asylrecht von afghanischen Frauen (mit Filmbericht)

Kleiner Kommentar:

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