Bundesverfassungsgericht: Schwaches Urteil zur Aufnahme gefährdeter Afghan:innen (c)

Das Bundesverfassungsgericht nennt es in seiner Pressemitteilung vom 4.12.2025 eine "teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde afghanischer Staatsangehöriger". Der Beschluss vom 4. Dezember 2025 (2 BvR 1511/25) besagt im Kern, dass Personen, die um Schutz durch Deutschland gebeten und entsprechende Zusagen erhalten hatten, einen Anspruch darauf haben, dass umgehend über den Aufnahme- bzw. Visaantrag entschieden werde. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.

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Gerettet! Weitere knapp 200 Afghan:innen aufgenommen (c)

Am 2. Dezember landete ein Charter mit weiteren 192 Personen mit Aufnahmevisum aus dem Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auf dem Flughafen Erfurt. Unter diesen Menschen waren auch zwei Familien, für die unser Verein Aufnahmeanträge gestellt hatte:

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Innenausschuss des Bundestags: Kritik am Innenminister (c)

Auf Initiative der Fraktion Grüne beschäftigte sich der Innenausschuss des Bundestags am 25.11.2025 mit den Aufnahmen aus Afghanistan. Dabei gab es vor allem Kritik an Innenminister Dobrindt für das unsägliche Vorhaben, einen Teil der Menschen mit Geld abspeisen zu wollen, wenn sie auf die Aufnahme in Deutschland verzichten.

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Internationaler Tag gegen Gewalt gegen Frauen am 25. November! welcome solidarity! (c)

Afghanische Frauen haben keine Rechte und keine Zukunft in Afghanistan, insbesondere wenn sie gegen die gender apartheid des Taliban-Regimes offen protestiert haben. Wir helfen afghanischen Frauen, damit sie aus Afghanistan flüchten können, damit sie nicht nach Afghanistan abgeschoben werden, damit sie ein Ausbildungsvisum für Deutschland bekommen können, damit sie (irgendwann) ein menschenwürdiges Leben führen können. Dafür brauchen wir zur Zeit monatlich ca. 5000 Euro Spendengelder. Mehr Infos und Online-Spendenmöglichkeit hier:

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Der Kälte getrotzt: Beschwingtes Solikonzert in der Panzerhalle

"Die Menschlichkeit bewahren" - Unter diesem Motto spielten die "Brassbusters" aus Tübingen und "bunt und laut" aus Karlsruhe am 22. November in der Panzerhalle im Französischen Viertel auf und sammelten Spenden für unseren Verein. Trotz der bitteren Kälte an diesem Tag kamen rund 200 interessierte Menschen zu dem beschwingten Konzert. Der große Topf mit heißem Früchtepunsch, der von move on ausgeschenkt wurde, war sehr schnell leer und es musste nachgekocht werden. Die Spendensammlung erbrachte insgesamt rund 1.000 Euro.

Flyer des Konzerts. Und hier ein paar Bilder von dem Event:

 

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Bundesaufnahmeprogramm - eine weitere unserer Familien konnte einreisen (c)

Kleiner großer Erfolg: Eine weitere Familie, für die wir den Antrag gestellt hatten, hat das Aufnahmevisum erhalten und kam am 21.11. wohlbehalten am Flughafen Hannover an. Die Hauptperson Frau W. war Rechtsanwältin und hatte auch einen Arbeitsvertrag bei der deutschen GIZ im Bereich des Aufbaus rechtstaatlicher Strukturen in Afghanistan. Als die Taliban im Jahr 2021 die Macht übernahmen wurde sie bedroht und musste mit ihrem Ehemann und dem damals neugeborenen Kind untertauchen. 

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VGH Baden-Württemberg: Für Pflegeausbildung braucht es keine Arbeitserlaubnis

Mit Beschluss vom 12.11.2025 stellte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg fest, dass geflüchtete Menschen für eine Ausbildung im Bereich der Pflege(hilfe) keine Beschäftigungserlaubnis brauchen. Der Beschluss geht auf einen Einzelfall unserer Beratungsstelle Plan.B zurück. Die kamerunische Frau hatte einen Ausbildungsvertrag als Altenpflegehelferin, durfte damit aber nicht beginnen, weil ihr von der Ausländerbehörde die Beschäftigungserlaubnis versagt wurde. In einer ausführlichen Pressemitteilung stellt Plan.B die Einzelheiten dar:

Pressemitteilung Plan.B vom 19.11.2025: VGH BaWü: Für Ausbildung als Altenpflegehelfer:in braucht man keine Arbeitserlaubnis

20.11.2025 Schwäbisches Tagblatt: Gerichtserfolg von Tübinger Beratungsstelle: Ausbildung trotz Arbeitsverbot

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Reise nach Pakistan erfolgreich verlaufen. (c)

Vom 25. Oktober bis zum 3. November reisten Andreas Linder (Geschäftsführer move on) und der Dokumentarfilmer Peter Wingert nach Pakistan. Dort besuchten sie in Islamabad und Peshawar Familien, für die der Verein Anträge im Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan gestellt hatte und die Aufnahmevisa für Deutschland haben, aber seit Monaten hingehalten werden. Ebenso besuchten sie eine Gruppe von afghanischen Frauen, die nach Pakistan geflüchtet sind. Der Verein finanziert für diese Frauen ein "safe house" und mehrere weitere Unterkünfte sowie weitere Kosten für das Überleben im Exil. Während der Reise wurde zahlreiche Film-Interviews mit den Betroffenen geführt. Mit den Frauen, die keine Aufnahmezusagen von Deutschland haben, wurden Bewerbungsvideos erstellt. Ein erster Film über die zentralen Aktivitäten der Reise wird in Kürze fertig sein. Bei einer Info-Veranstaltung am 13.11. in Tübingen wurde ausführlich über die AKtivitäten während der Reise berichtet.

siehe auch 18.10.2025 Presse-Info: Reise nach Pakistan Ende Oktober
24.11.2025 Schwäbisches Tagblatt: Tübinger Hilfsprojekt für Afghanen: Deutschland hält sich nicht an Zusagen (Vorsicht Bezahlsperre)
 

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Dobrindt lockt mit Geld zur "freiwilligen" Rückkehr - aber Menschenrechte sind nicht verkäuflich!

In einer E-Mail vom 3.11. an eine große Zahl der immer noch rund 2100 mit Aufnahmezusagen in Pakistan wartenden Menschen schrieb das Bundesinnenministerium, dass geplant sei, die Bearbeitung der Verfahren zum Jahresende zu beenden. Es wurden Geldzahlungen von bis zu 10.000 Euro angeboten, wenn bis zum 17.11. der Verzicht auf die Aufnahme und eine "freiwillige" Rückkehr nach Afghanistan erklärt wird.

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Plan.B: Neue Homepage

Der Online-Auftritt unseres Flüchtlings-Beratungsprojekts Plan.B wurde komplett erneuert. Neben aktuellen Meldungen und Informationen gibt es jetzt vor allem ein Formular für eine Online-Terminanfrage: https://planb.social/de/terminanfrage. Dies soll für die Geflüchteten und ihre Unterstützer:innen die Kontaktaufnahme mit dem Plan.B-Team, das in insgesamt ca. 400 Fällen in der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Beratung tätig ist, erleichtern. Des Weiteren finden sich auf der Homepage die Kontaktdaten, aktuelle Fachinformationen und Links sowie last but not least ein Spendenportal. Die Beratung bei Plan.B ist für die Klient:innen kostenfrei und gerade deswegen auf solidarische Unterstützung angewiesen. Auch der zielgruppenspezifische Plan.B-Flyer hat eine aktuelle Version erhalten. Plan.B-Flyer 2025 (PDF). Die gedruckten Flyer sind in umserem Büro erhältlich.

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