Die Zeugin - Ihr Weg zurück ins Leben

Ein Film von Peter Wingert, 75 Minuten, Deutschland 2024

Filmpremiere: Freitag 7.2.2025, 18.00 Uhr
Kino Museum, Am Stadtgraben 2, 72070 Tübingen, Eintritt: 11,50 €

Weitere Vorstellung: Mittwoch 12.2.2025, 20.00 Uhr,
Kino Waldhorn, Königstraße 12, 72108 Rottenburg; Eintritt: 10 €,

Flyer zum Film (PDF

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Gemeinsam gegen die Kürzungen – Wir lassen uns das nicht gefallen!

Etwa 200 Menschen nahmen an der Kundgebung gegen die Kürzungspläne der Stadt Tübingen im Bereich Soziales, Bildung, Kultur usw. teil. Parallel dazu tagte der Gemeinderat zum städtischen Haushalt.

Kundgebungs-Flyer als PDF

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Statement gegen Abschiebungen von Pakistan nach Afghanistan

Seit Ende Dezember schiebt Pakistan in einer neuerlichen Abschiebewelle gezielt afghanische Staatsbürger:innen nach Afghanistan ab. Betroffen sind auch Personen, die von Deutschland eine Aufnahmezusage erhalten haben und sich im Islamabad im Visumverfahren befinden. Auch ein Familienvater einer Familie, für die unser Verein einen Aufnahmeantrag gestellt hatte, wurde verhaftet und abgeschoben. Die pakistanischen Behörde schieben wahllos Menschen ab, die nicht im Besitz eines gültigen Visums sind. Dabei ist es fast nicht mehr möglich, ein gültiges Visum zu besitzen, da die Visaregelungen zum 1.1.25 verschärft wurden und seitdem Visa nur noch für 45 Tage ausgestellt werden. So lange dauert in der Regel die Bearbeitungszeit bei einem Verlängerungsantrag. Die willkürlichen Abschiebungen, bei denen keinerlei Prüfung von schutzbedürftigen Gründen erfolgt, stellen einen eindeutigen Verstoß gegen das internationale Flüchtlingsrecht dar.

 

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welcome solidarity! Bitte um Hilfe für verfolgte afghanische Frauen

Aktualisierte Spendenkampagne Januar 2025
Wir bitten um Unterstützung insbesondere für afghanische Frauen, die aufgrund ihrer beruflichen Aktivitäten, ihres Einsatzes für Demokratie, Frieden, Menschen- und Frauenrechte oder aufgrund ihrer Teilnahme an frauenpolitischem Widerstand gegen die Gender-Apartheid des islamistischen Taliban-Regimes verfolgt, misshandelt oder inhaftiert wurden, sich in Afghanistan verstecken müssen oder aus dem Land fliehen mussten.
Wir haben bis Ende 2024 ca. 50 Anträge  im Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) für besonders exponierte afghanische Frauen gestellt, aber kein einziger ist angenommen worden, viele sind nicht einmal beachtet worden. Deswegen unterstützen wir diese Frauen und andere Betroffene durch Spenden und Darlehen,

welcome solidarity! Bitte um Hilfe für verfolgte afghanische Frauen (PDF - DE/EN)

Spendenziel 2025: mindestens 50.000 Euro

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Quo vadis Menschenrechte? Erfolgreiche Veranstaltung mit traurigen Aussichten

Über 100 Menschen, darunter über die Hälfte (ehemalige) Geflüchtete aus Afghanistan kamen zu unserer Veranstaltung "Quo vadis Menschenrechte -Was wird aus dem Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan?" am 21.12.2024 ins Gemeindehaus der Eberhardskirche in Tübingen. Zunächst begrüßte der Vorstand die Familien W. und A., die über das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan aufgenommen wurden und jetzt im Raum Tübingen leben. Nach einem umfangreichen Informationsteil und einem Podiumsgespräch mit geladenen Gästen konnten die Teilnehmenden bei einem leckeren afghanischen Essen und bei afghanischer Musik gemütlich beisammen sein.

Flyer Veranstaltung "Quo vadis Menschenrechte? 21.12." (PDF)

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Megi P.: Landratsamt eröffnet Anhörungsverfahren

Auf unseren Antrag vom 16.10.24 hat das Landratsamt Tübingen in einem Bescheid vom 10.12.24 signalisiert, dass die Verkürzung der Einreisesperre von 30 auf 6 Monate möglich ist.

https://openpetition.de/MegiP

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Protest gegen massive Kürzungen im Sozialbereich

Anlässlich der geplanten umfänglichen Haushaltskürzungen der Stadt Tübingen für 2025 insbesondere im Sozialbereich, von der auch die komplette im Jahr 2023 erstmals gewährte Regelförderung für unseren Verein über 30.000 Euro betroffen wäre (siehe Schwäbisches Tagblatt 11.12.24) hat der move on Vorstand einen offenen Brief an die Fraktionen des Gemeinderats sowie die Spitze der Stadtverwaltung gerichtet. move on ruft zur Teilnahme an der von Schulen, DGB und ver.di organisierten Kundgebung für 19.12., 16.30, Marktplatz Tübingen, auf.

17.12.24 Offener Brief (PDF)  Übersicht der geplanten Haushaltskürzungen (PDF)

19.12.2024 Redebeitrag Andreas Linder (PDF) 20.12.2024 Schwäbisches Tagblatt: "Nicht bei den Kindern sparen"

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100 Tübinger:innen für Menschenrecht auf Frieden

Gerade mal knapp 100 Tübinger Bürger:innen folgten dem Aufruf der Gesellschaft Kultur des Friedens und anderer Organisationen zur Kundgebung "Für ein Menschenrecht auf Frieden" anlässlich des Jahrestags der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO. 100 Personen? Wie peinlich ist das denn für eine Stadt wie Tübingen? Und wollen die anderen das dort inhaltlich Gesagte nicht mal ignorieren? Der Bericht in der Lokalzeitung Schwäbischen Tagblatt über diese Veranstaltung: Spindeldürr ohne jeglichen Inhalt und ein trauriges Foto. Daneben ganzseitige Berichterstattung über die Sozialkürzungsorgie der Stadtverwaltung Tübingen. Ja, wir wissen, dass der Oberbürgermeister nicht der Weihnachtsmann ist...

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human rights first: Für die Fortsetzung des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan und anderer menschenrechtlicher Aufnahmeprogramme

10.12.2024 – Zum Internationalen Tag der Menschenrechte - English below

"This admission program is the only hope for us Afghan women. Afghan women must not be left alone in the fight against the gender apartheid of the Taliban regime“  (Gemeinsames Statement afghanischer Frauenorganisationen, 2.11.2024)

Zum Internationalen Tag der Menschenrechte fordert der Verein move on - menschen.rechte Tübingen e.V.:
1. Das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) muss auch über das Ende der Legislaturperiode hinaus fortgesetzt werden.

10.12.2024 human rights first - Erklärung als PDF-Dokument

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Gesucht: Sicherer Hafen in Tübingen für Familie A.

Wir suchen: 3-4 Zimmer-Wohnung für 4 Erwachsene (w48, w27, m29, m21) und 1 Kind (w2) in Tübingen oder näherem Umland
Kriterien: Da sich die Familie noch im Leistungsbezug nach SGB II befindet, darf die Wohnung maximal 105 m2 groß sein und die Kaltmiete max. 1.249 Euro (Stadtgebiet Tübingen) oder max. 1.023 (Umland) oder max. 894 Euro (Rottenburg / Steinlach-Mössingen) kosten. Aufzug wäre gut, denn eine Person ist körperlich stark eingeschränkt.
Info: Die Familie ist Anfang Dezember 2024 im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan aufgenommen worden und wurde zunächst formal der staatlichen vorläufigen Unterbringung im Landkreis zugewiesen, kann aber jederzeit in privaten Wohnraum im Landkreis umziehen. Die Familie hat eine Mieterselbstauskunft, aber noch keinen Wohnberechtigungsschein für Sozialwohnraum der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften (GWG, Kreisbau etc., dies kann erst erhalten werden, wenn der Aufenthaltsausweis ausgestellt wurde) Der Bedarf ist dringend, da die Familie vom Landratsamt einer nicht bewohnbaren Wohnung zugewiesen wurde und deswegen aktuell vorübergehend bei Bekannten unterkommen muss. Wir sind für jeden Tipp dankbar.
Kontakt: info@menschen-rechte-tue.org

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