Joint statement of Afghanistan women's protest movements

"This admission program is the only hope for us Afghani women. You should not leave Afghani women alone in the fight against the gender apartheid of the Taliban regime and impose harsh sanctions on the Taliban."

In this joint declaration 16 Afghan women's organizations very impressively describe the worsening of systematic discrimination and human rights violations against women and girls since the Taliban took power in Afghanistan and call on the German federal government to continue the Federal Admission Program for Afghanistan (Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan).

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Megi P.: Antrag für Wiedereinreise gestellt

Mit der vom Freundeskreis Asyl Mössingen und unserem Verein getragenen Online-Petition fordern Stand 19.10. 1233 Personen und Organisationen die sofortige Zulassung der Rückkehr nach Deutschland zur Fortsetzung der Ausbildung für die Georgierin Megi P. Am 16.10. haben wir jetzt den Antrag auf Aufhebung der Einreisesperre bzw. Erlaubnis der Wiedereinreise für Megi P. und ihre Kinder an die Ausländerbehörde des Landkreises Tübingen geschickt.

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Gemeinsames Statement anlässlich 2 Jahre Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan(BAP)

translation to English below

move on – menschen.rechte Tübingen e.V.
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V.
Afghanische Frauen Verein Stuttgart e.V.

Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern: Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan weiterführen! „Haushalts-kollateralschaden“ vermeiden und der humanitären und menschenrechtlichen Verantwortung gerecht werden!
 
Das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) sollte besonders gefährdeten Afghan*innen Schutz in Deutschland über einen geregelten Zufluchtsweg ermöglichen. Mit dem Programm verpflichtete sich die Bundesregierung zu ihrer humanitären Verantwortung gegenüber der afghanischen Zivilbevölkerung nach dem ungeordneten Abzug 2021. Genau zwei Jahre nach dem Beginn droht jedoch das vorzeitige Aus. Im Haushaltsentwurf für 2025 sind im Budget des Bundesinnenministeriums keine Mittel mehr für das BAP vorgesehen.

Statement zu 2 Jahre BAP als PDF

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EuGH: Afghanische Frauen haben Anspruch auf Flüchtlingsschutz

Der EuGH kam in einer Entscheidung vom 4.10.2024 zu der Auffassung, dass die umfangreichen Diskriminierungen und Repressalien des misogynen Taliban-Regimes in Afghanistan gegen Frauen bereits für sich genommen als Verfolgung im Sinne des internationalen Flüchtlingsrechts einzustufen sind. Afghanischen Frauen, die einen Asylantrag stellen, stehe daher der Flüchtlingsstatus zu, ohne dass spezifische Verfolgungsgründe nachgewiesen werden müssen. Mehr Informationen:

04.10.2024 Informationsverbund Asyl und Migration: EuGH: Diskriminierende Maßnahmen gegen Frauen in Afghanistan sind als Verfolgung zu bewerten (mit ausführlichem Kommentar und Link zum Urteil)

04.10.2024, tagesschau.de: EuGH stärkt Asylrecht von afghanischen Frauen (mit Filmbericht)

Kleiner Kommentar:

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welcome solidarity! Bitte um Hilfe für verfolgte afghanische Frauen

Neue Spenden- und Hilfsaktion im Rahmen des Projekts "save our families": Wir unterstützen politisch aktive afghanische Frauen, die aufgrund ihres Widerstands gegen die Gender-Apartheid des islamistischen Taliban-Regimes
verfolgt, misshandelt oder inhaftiert wurden, sich in Afghanistan verstecken müssen oder aus dem Land fliehen mussten. Neben Anträgen im Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan unterstützen wir diese Frauen durch Spenden und Darlehen, damit sie an ihren Versteckorten überleben können oder damit sie das Land verlassen und sich woanders Perspektiven aufbauen können. In Kooperation mit dem Afghanistan Women Movement for Justice

Aufruf als PDF-Flyer

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Plan.U-2.0 - Unterstützung für Geflüchtete aus der Ukraine

In Tübingen und Umgebung lebende Flüchtlinge aus der Ukraine, die nach Ende 2024 aufgrund der auslaufenden Aufnahmeanordnung keine Aufenthaltserlaubnis mehr nach § 24 AufenthG erhalten können, erhalten kompetente Beratung und Unterstützung für aufenthaltsrechtliche Perspektiven durch Beschäftigung und Ausbildung und bei der Antragstellung für die Aufenthaltserlaubnis. Das zunächst von September 2024 bis Februar 2025 laufende Projekt wird von der Stadt Tübingen gefördert.
Flyer zum Download: Plan.U2.0

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Petition für die Rückkehr von Megi P.

Für die sofortige Fortsetzung der Ausbildung! Megi P. und ihre Kinder sollen nach Deutschland zurückkommen dürfen!

Wir haben jetzt eine Online-Petition gestartet, bei der wir Unterschriften sammeln von Menschen und Organisationen, die sich für eine Zulassung der Rückkehr der Megi P. und ihrer Kinder aussprechen. 

Wir bitten dich / Sie, diese Petition als Einzelperson oder Organisation zu unterzeichnen. Je mehr Unterschriften, desto höher ist die Chance, dass die Forderungen erfüllt werden.
 
Dies ist der direkte Link zur Petition: https://openpetition.de/!pbfqh oder https://openpetition.de/MegiP
 
Update 28.9.24: 150 Menschen demonstrierten am Vormittag in Mössingen für die Rückkehr von Megi P.
8.10.24 Schwäbisches Tagblatt: Viele fordern Rückkehr
19.10. Aktuelle Zahl der Unterschriften der Petition: 1233

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Abschiebung aus der Ausbildung - fünf Tage vor der möglichen Erteilung einer Ausbildungsduldung. Symptom der aktuellen Asylhysterie?

In der Nacht zum 12. September wurde Megi P. mit Ehemann und zwei kleinen Kindern von der Polizei aus ihrer Unterkunft in Mössingen geholt und nach Georgien abgeschoben. Die Abschiebung wurde durchgezogen, obwohl Megi seit Anfang August eine Ausbildung als Bäckereifachverkäuferin absolviert.

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Kleiner Erfolg: Dublin überstanden!

Im November 2023 kam die Afghanin Sarah S.(Name geändert) nach einer langen Flucht, bei der sie auch von dem schweren Erdbeben in der Türkei betroffen war, in Deutschland an und stellte einen Asylantrag. Seitdem lebt sie im Kreis Tübingen. Im April 2024 erhielt sie die Anhörung zu den Fluchtgründen beim BAMF. Doch statt sie als Flüchtling anzuerkennen und ihr in Deutschland Schutz zu gewähren (was aufgrund der vorgebrachten Fluchtgründe nahegelegen hätte) wurde der Asylantrag als unzulässig abgelehnt und aufgrund der Dublin-Verordnung die Abschiebung nach Italien angeordnet. Dies geschah im vollen Bewußtsein, dass das Dublin-System in Bezug auf Italien nicht mehr funktioniert, da Italien bereits im Dezember 2022 erklärte, niemanden mehr aus Deutschland zu übernehmen. Mit Unterstützung von Plan.B reichte Sarah eine Klage gegen die Ablehnung ein. Das bange Warten und die Unsicherheit sind seit dem 12.9. vorbei. Die Dublin-Überstellungsfrist ist abgelaufen und Deutschland muss das Asylverfahren übernehmen.

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Appell "Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in aktueller Asyldebatte verteidigen!"

Statt gezielte Maßnahmen gegen islamistische Agitation und Terror auf den Weg zu bringen überbietet sich eine inzwischen ganz große Anti-Flüchtlings-Koalition mit populistischen und teils rechts- bis verfassungswidrigen Vorschlägen und Ultimaten zur Bekämpfung von Flüchtlingen (Zurückweisungen an den Innengrenzen = Pushbacks, totaler Entzug von Sozialleistungen für Dublin-Betroffene, Abschiebungen in Terrorländer usw.). In dem gemeinsamen Appell “Flüchtlingsschutz ist Teil unserer demokratischen Werte – Forderungen nach Zurückweisungen ablehnen, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in Europa verteidigen” mahnen Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und juristische Organisationen die demokratischen Parteien, für die Werte unserer Gesellschaft einzustehen: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.

Der Appell kann auf der Petitionsplattform Campact mit unterzeichnet werden: Bitte nehmen Sie an dieser Aktion teil - jede Unterschrift hilft!

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