Engagement Flüchtlingshilfe

Praxisnaher Ratgeber zum Diskriminierungsschutz für Geflüchtete

In der Debatte um Geflüchtete seit der sog. Flüchtlingskrise bewegt sich der politisch-mediale Diskurs fast ausschließlich um die Frage, welche Belastung oder Bedrohung geflüchtete Menschen für "uns" sind. Da kommt eine Studie, in der die vielfältigen Diskriminierungen, denen Geflüchtete durch Institutionen oder im Alltag ausgesetzt sind, zum richtigen Zeitpunkt. Neben der Analyse der verschiedenen Diskriminierungserfahrungen, z.B. als Wohnungs- oder Arbeitssuchende oder Kopftuchträgerinnen, arbeitet die Autorin Dorothee Frings vor allem auch die rechtlichen und politischen Handlungsmöglichkeiten zum Abbau von Diskriminierungen heraus. Insgesamt ist die Broschüre ein nützlicher Praxisleitfaden für eine rassismuskritische Unterstützungsarbeit von Geflüchteten.

  • Der Paritätische NRW (Hrsg., 2018): Diskriminierungsschutz für Geflüchtete. Praxisnahe juristische Interventionen zum menschen rechtlichen Diskriminierungs schutz für Geflüchtete (Link zum Herausgeber)

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Beratungsleitfaden für die Unterstützung afghanischer Flüchtlinge

Der im Januar 2019 aktualisierte Beratungsleitfaden von PRO ASYL enthält umfassende Informationen für afghanische Flüchtlinge und ihre Unterstützer*innen. Neben expliziten Hinweisen für die kompetente Beratung von afghanischen Geflüchteten vor und nach der Entscheidung über den Asylantrag durch das BAMF plädiert der Leitfaden für die Fortsetzung des politischen Engagements gegen Abschiebungen nach Afghanistan.

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Nach der Dublin-Abschiebung: Handreichung für Berater*innen

Die Zahl der Ablehnung von Asylanträgen nach der Dublin-Verordnung der EU hat im Jahr 2018 wieder deutlich zugenommen. Fast jeder dritte in 2018 gestellte Asylantrag (30,2 %) wurde als "unzulässig" abgelehnt, die meisten dieser Ablehnungen sind Dublin-Fälle. In den Jahren 2015 - 2017 lag diese Quote jeweils noch deutlich unter 20 %.

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Wanderschuhe gesucht!

Das Bündnis Bleiberecht sammelt bis Ende Oktober Wanderschuhe für Geflüchtete in der Grenzregion zwischen Italien und Frankreich. Gesucht werden gut erhaltene Wanderschuhe in allen Größen, auch für Kinder. An folgenden Stellen können Schuhe abgegeben werden:

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Neue Mietrichtwerte im Kreis Tübingen

Ab 1. Mai 2018 hat der Landkreis Tübingen die Mietrichtwerte für Leistungsbezieher*innen nach dem Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz angepasst. Es wurde festgestellt, dass mit den bisher gültigen Obergrenzen (zuletzt geändert 2015) auf dem Wohnungsmarkt kaum noch eine Wohnung zu mieten war. Nach Analyse durch ein "spezialisiertes Unternehmen" wurden die Richtwerte nun deutlich erhöht. Beispiel: Musste eine vierköpfige Familie bisher eine (maximal 90 Quadratmeter große) Wohnung mit einer maximalen Kaltmiete von 664 Euro finden, damit die Kosten vom Sozialamt oder Jobcenter übernommen wurden, so ist dieser Wert nun auf 863 Euro erhöht worden. So könnte es künftig auch für Leistungsbezieher*innen leichter werden, auf dem privaten Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden. Allerdings ist davon auszugehen, dass dies auch zum Anstieg der Mieten führen wird. Es wird auch besonders clevere Wohnungsbesitzer nicht davon abhalten, etwa Zimmer in Wohnungen als 1-Zimmer-Wohnung zu vermieten und für diese die volle Kaltmiete für 1 Person von 508 Euro zu verlangen.

 

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Hilfe bei sexueller Gewalt

Personen, die von häuslicher oder anderer sexueller Gewalt betroffen sind, können sich im Notfall direkt an die Polizei (110) oder an das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 08000 116 016 wenden. Möglich ist aber auch die direkte Kontaktaufnahme mit Fachstellen vor Ort. In Tübingen bietet der Verein Frauen helfen Frauen e.V. ein Frauenhaus, eine Beratungs- und Interventionsstelle für häusliche Gewalt und eine Anlaufstelle sexualisierte Gewalt gegen Frauen mit folgenden Kontakt-Telefonnummern:

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