Hilfe bei sexueller Gewalt

Personen, die von häuslicher oder anderer sexueller Gewalt betroffen sind, können sich im Notfall direkt an die Polizei (110) oder an das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 08000 116 016 wenden. Möglich ist aber auch die direkte Kontaktaufnahme mit Fachstellen vor Ort. In Tübingen bietet der Verein Frauen helfen Frauen e.V. ein Frauenhaus, eine Beratungs- und Interventionsstelle für häusliche Gewalt und eine Anlaufstelle sexualisierte Gewalt gegen Frauen mit folgenden Kontakt-Telefonnummern:

Zuflucht Frauenhaus: 07071 - 66 604
Beratung bei häuslicher Gewalt: 07071 - 26 457
Anlaufstelle sexualisierte Gewalt: 07071 - 79 11 100
Aufsuchende Beratung nach Wohnungsverweis: 07071 - 76 07 06

Auf der Homepage von "Frauen helfen Frauen Tübingen e.V." wird genau erläutert, was Betroffene und Unterstützer*innen im Notfall tun können.Zusätzlich zu den Vorschriften des Strafgesetzbuchs (siehe v.a. die §§ 166 - 184j) bietet das Gewaltschutzgesetz im Fall von häuslicher Gewalt die Grundlage für unmittelbare Maßnahmen gegen den Täter (z.B. Platzverweis) und längerfristigen Schutz vor Gewalt.

Auf der Homepage des Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen gibt es Informationen für Betroffene, Unterstützende und Fachkräfte in mehreren Sprachen

Männer, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, können sich an den Tübinger Verein Pfunzkerle wenden.

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