Dublin-Abschiebungen nach Ungarn ausgesetzt

Nach Informationen von Pro Asyl setzt die Bundesregierung Abschiebungen im Rahmen der Dublin-Verordnung nach Ungarn bis auf Weiteres aus. Damit zieht die Bundesregierung die längst überfällige Konsequenz aus der Tatsache, dass sich Ungarn durch Zurückweisungen und Gewalt an der Grenze, systematische Inhaftierung und Verweigerung von Integration vom internationalen Flüchtlingsrecht längst verabschiedet hat.

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Expertise: Zwei Jahre nach dem "Flüchtlingssommer" – Wo stehen wir?

Mediendienst Integration (25.08.2017): Expertise: Zwei Jahre nach dem "Flüchtlingssommer" – Wo stehen wir?

Schätzungsweise 890.000 Schutzsuchende kamen 2015 nach Deutschland. In einer Expertise für den MEDIENDIENST ziehen die Migrationsforscher Olaf Kleist und Ina Göken nun Bilanz: Wie finden Flüchtlinge Zugang zum Bildungssystem? Und wie ist ihre Situation auf dem Arbeitsmarkt? Das Fazit der Forscher: Es gab viele Fortschritte, doch bei Asylverfahren, der Anerkennung ausländischer Abschlüsse und der Wohnsitzauflage sehen sie Änderungsbedarf.

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Studie zu Bildungswegen: "Sinti und Roma sind keine homogene Gruppe"

Quelle: Mediendienst Integration 24.8.2017

Im Alltag treffen Sinti und Roma häufig auf Vorurteile und Klischees. Auch im Bildungssystem sind sie vielfach Diskriminierungen ausgesetzt und haben schwierigere Startbedingungen. Wie schaffen einige es trotzdem, erfolgreich ihren Weg zu gehen? Der Soziologe Albert Scherr hat Sinti und Roma zu ihren Erfahrungen befragt. Im Interview erläutert er die wichtigsten Ergebnisse.

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In Baden-Württemberg läuft die Abschiebemaschinerie auf Hochtouren

Von Januar bis Juli 2017 wurden bereits mehr Personen aus Baden-Württemberg abgeschoben als im gesamten Vorjahr. Damit setzt sich die Linie des Innenministers Strobl (CDU) durch, für den hohe Abschiebungszahlen eine hohe innenpolitische Relevanz haben. Es wird so viel wie möglich abgeschoben, sodass laut Innenminister Strobl "nicht mehr viel Luft nach oben ist". Gleichzeitig sei im Jahr 2017 die Zahl der sog. "freiwilligen Ausreisen" gesunken (bisher 2.500). Statistisch erfasst werden allerdings nur Personen, die eine finanzielle Rückkehrhilfe erhalten haben. Das dürfte bedeuten, dass die meisten Ausreisenden aus den sog. sicheren Herkunftsländern der Balkanregion nicht mitgezählt werden. Interessant ist, dass im Jahr 2017 bisher fast die Hälfte der von Verwaltungsgerichten entschiedenen Asylklagen Erfolg hatten, wie der SWR berichtet.

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Bundesregierung will Afghanistan-Abschiebungen fortsetzen

Nach einem vorläufigen neuen Lagebericht des Auswärtigen Amts zur Sicherheit in Afghanistan kündigte das Bundesinnenministerium am 25. August an, dass das BAMF die Entscheidungen über Asylanträge afghanischer Geflüchteter wieder aufnehme und dass die Sammelabschiebungen nach Afghanistan fortgesetzt werden sollen. Das Auswärtige Amt geht in Afghanistan von "geringen Gefahren" aus. Pro Asyl hält den Bericht für politisch motiviert und in der Sache "unbrauchbar". Und selbst Innenminister de Maiziere und Außenminister Gabriel räumten ein, dass der Bericht unvollständig sei und viele Fragen offen blieben. So bleibt die Vermutung, dass sich die Bundesregierung von der Wiederaufnahme der Abschiebungen noch vor der Bundestagswahl vor allem einen innenpolitischen Nutzen verspricht - zum Schaden für die Betroffenen.

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Grundsatzentscheidungen des EuGH zum Dublin-Verfahren

Der Europäische Gerichtshof fällte Ende Juli drei Grundsatzentscheidungen zur Dublin-III-Verordnung. Interessant und für die Praxis in Deutschland ist insbesondere die Entscheidung in der "Rechtssache Mengesteab“. Diese bedeutet kurz zusammengefasst: Das BAMF muss einen (Wieder-)Aufnahmeantrag an einen anderen EU-Staat im Rahmen des Dublin-Verfahrens spätestens drei Monate nach dem Asylgesuch (nicht der Antragsstellung) stellen, ansonsten ist nach Ansicht des EUGH die Frist abgelaufen und Deutschland muss das Verfahren selbst betreiben. Wenn also gegen jemanden nach vielen Monaten des Aufenthalts die Antragstellung stattfindet und ein Dublin-Verfahren eröffnet wird oder der Asylantrag als unzulässig abgelehnt wird, weil ein anderer Staat zuständig sei (dies gilt nicht bei bereits erhaltenem Schutzstatus in einem anderen Land) dann dürfte das rechtlich nicht haltbar sein und eine Klage gegen die Ablehnung incl. Selbsteintritt aussichtsreich sein.

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Abschiebungsgesetz in Kraft getreten

Das im Mai und Juni 2017 von Bundestag und Bundesrat beschlossene "Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" ist am 29.7.17 in Kraft getreten. Im Artikel von asyl.net werden die wesentlichen Änderungen zusammenfassend dargestellt:

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Aufruf zur Unterstützung für Rechtshilfe für afghanische Geflüchtete

In Kooperation mit dem Freundeskreis Asyl Mössingen beraten move on - menschen.rechte Tübingen und Fluchtpunkte e.V. die Geflüchteten in der großen Unterkunft in der Richard Burkhardt Straße in Mössingen. Insbesondere viele afghanische Flüchtlinge brauchen Rechtshilfe für die Klageverfahren nach Ablehnung des Asylantrags. Hierfür bitten wir um Unterstützung.

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Fortbildungsangebot

Wir bieten Informationsveranstaltungen, Workshops und Fortbildungen für beruflich und freiwillig in der Flüchtlingsarbeit engagierte Menschen. Auf Anfrage können die regulären Angebote modifiziert oder andere Themen ausgewählt werden:

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Orientalisches Essen im Cafe Mondial

Donnerstag, den 6. Juli 2017, ab 18.00 Uhr
im Hauscafe, Provenceweg 3, 72072 Tübingen
Seit fast zwei Jahren gab es das Cafe Mondial als wöchentliche Anlaufstelle für Begegnung und Beratung für die hier lebenden Flüchtlinge und ihre Unterstützer*innen. Ab jetzt wollen wir das Cafe Mondial nur noch ein Mal im Monat durchführen, dafür aber jeweils mit vorbereitetem Programm.

Einladungsflyer (PDF)

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