menschen.rechte aktiv

basic info: Beschäftigungsduldung und Härtefalleingabe

Die deutsche Bundesregierung hat im Sommer 2019 umfangreiche neue Regelungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht beschlossen („Migrationspaket“). Dazu gehört - neben vielen Verschärfungen - auch die Einführung der „Beschäftigungsduldung“ (§ 60d Aufenthaltsgesetz). Dieses Gesetz ermöglicht Geflüchteten, die eine feste Arbeit haben, unter zahlreichen sehr strengen Voraussetzungen eine Bleibeperspektive. Das vom Beratungsprojekt Plan.B erstellte basic info ist eine kompakte Zusammenstellung der rechtlichen Voraussetzungen für die Beschäftigungsduldung. Es gibt darüber hinaus Informationen, unter welchen Voraussetzungen eine Härtefalleingabe bei der Härtefallkommission des Landes gestellt werden kann, z.B. wenn im Einzelfall nicht alle Voraussetzungen der Beschäftigungsduldung erfüllt sind. Das basic info richtet sich an Geflüchtete und ihre Unterstützer*innen wie auch an Sozialarbeiter*innen und Arbeitgeber*innen. Die Beratungsstelle Plan.B unterstützt Geflüchtete bei der Antragstellung für Beschäftigungsduldungen oder Härtefallanträge.

* move on - menschenrechte Tübingen e.V. / Plan.B (Juni 2020): basic info: Beschäftigungsduldung und Härtefalleingabe in Kürze auch mehrsprachig DE-FAR, DE-EN u.a. erhältlich

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basic info: Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Viele Geflüchtete, die in den Jahren 2015 bis 2018 nach Deutschland gekommen sind und über das Asylverfahren eine Aufenthaltserlaubnis bekommen haben, haben aktuell die Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Das vom Projekt Plan.B herausgegebene basic info enthält die wichtigsten allgemeinen rechtlichen Informationen zur Niederlassungserlaubnis und dient der Abklärung, ob Geflüchtete im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllen können bzw. was noch dafür getan werden muss. Die Beratungsstelle Plan.B unterstützt Geflüchtete bei der Antragstellung für eine Niederlassungserlaubnis.

Hinweis: Flüchtlingsrat Baden-Württemberg (Juni 2021): Aktualisierte Arbeitshilfe Aufenthaltsverfesti­gung

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Dritter Bihac-Hilfstransport aus Tübingen gestartet

Heute startete der dritte Bihac-Hilfstransport aus Tübingen. Zwei Fahrzeuge mit insgesamt zwei Tonnen Spendenkleidung haben sich nach Bihac aufgemacht, wo die Spenden der humanitären Hilfsorganisation SOS Bihac übergeben werden. Mit den über den Spendenaufruf von move on, Fluchtpunkte, Seebrücke und Bündnis Bleiberecht erhalteten Spenden unterstützt das Bündnis auch freiwillig Engagierte aus mehreren Ländern, die in Bihac Geflüchtete mit Essen, Kleidung und anderem Lebensnotwendigem versorgen. Wir danken allen Spender*innen und auch den Firmen, die uns durch großzügige Konditionen unterstützt haben, insbesondere Teilauto Tübingen, ALAN Umzüge GmbH, Marktladen und Fairer Kaufladen.

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Spendenbitte für Nasim / Familie S.

Wir bitten um Hilfe nach Covid-Todesfall in der Familie eines in Tübingen lebenden jungen Geflüchteten aus Afghanistan

Update 29.6.: Wir danken allen über 120 Spender*innen sehr herzlich! Die eingegangenen Spenden reichen aus, dass Herr S. seine Angehörigen in Afghanistan nachhaltig unterstützen kann. Er ist sogar bereit, einen Teil an andere Menschen weiterzugeben, die von einem ähnlichen Schicksal betroffen sind.

Mit diesem Spendenaufruf bitten wir um Hilfe für den 21-jährigen Afghanen Nasim S.
Herr S. kam im Jahr 2015 als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland und stellte einen Asylantrag. Inzwischen hat er im Jahr 2020 durch gerichtliche Entscheidung einen Aufenthaltstitel erhalten. Er absolviert derzeit die Berufsfachschule mit dem Ziel der Mittleren Reife. In Tübingen wurde Nasim lange Zeit bis zu seiner Volljährigkeit von der KIT Jugendhilfe und seiner Pflegefamilie betreut.

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Abschiebestopp nach Afghanistan gefordert

Unter dem Motto "Keine Abschiebung nach irgendwo" protestierten am 8. Juni rund 50 Aktivist*innen zusammen mit Geflüchteten gegen die gleichzeitig vom Flughafen Leipzig aus laufende erneute Sammelabschiebung nach Afghanistan. Der Protest fand an der Asylunterkunft in der Wilhelm-Keil-Straße neben dem Landratsamt statt, weil dort am 19. Mai ein junger Afghane im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Schweden abgeschoben werden sollte - und Schweden diesen weiter nach Afghanistan abgeschoben hätte.

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leave no one in bihac - Neue Sammelaktion bis zum Tag des Flüchtlings am 21. Juni

Bündnis Bleiberecht Tübingen, move on - menschen.rechte Tübingen e.V., Fluchtpunkte Tübingen e.V., Seebrücke Tübingen

Juni 2021 - Aktion: leave no one in bihac
Aktuelle Sammelaktion bis zum Tag des Flüchtlings am 21. Juni!
Die Situation an der bosnisch-kroatischen Grenze spitzt sich zu – neue Sach- und Geldspenden dringend benötigt!!
„Von allem brauchen wir so viel wie möglich“ (Eine aktuell in Bihac tätige Freiwillige)

Aufruf zum Ausdrucken (PDF)

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