menschen.rechte aktiv

Neues basic info für afghanische Geflüchtete zu Asylfolgeantrag und "Mitwirkungspflichten" nach der Machtübernahme durch die Taliban in Afghanistan

Die Machtübernahme durch die Taliban im August 2021 und der damit verbundene Zusammenbruch des vom Westen gestützten staatlichen Systems hat auch Konsequenzen für die afghanischen Flüchtlinge, die sich bereits in Deutschland befinden. Die Arbeitshilfe gibt Hinweise auf die Möglichkeiten und Schwierigkeiten eines Asylfolgeantrags und stellt die Auswirkungen und Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf die Klärung von Identität und Erfüllung der Passpflicht bei der Botschaft und den Konsulaten dar. Für in der Flüchtlingsberatung tätige Menschen werden die ebenfalls aktuell erschienenen Hinweise und Musterschreiben zur Unmöglichkeit der Passbeschaffung afghanischer Staatsangehöriger der Diakonie Deutschland empfphlen.

  • move on - menschen.rechte Tübingen e.V. / Plan.B: (1.11.2021) Informationen für Geflüchtete aus Afghanistan und ihre Unterstützer*innen: Was folgt aus der Machtübernahme durch die Taliban? Informationen zu Asylfolgeanträgen und zur Erfüllung der „Mitwirkungspflichten“
    - Version Deutsch (4 Seiten)
    - Version Deutsch / Dari-Farsi (8 Seiten)

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leave no one in bihac - Stiftung Seenotrettung fördert humanitäre Aktivitäten in Bihac

move on - menschen.rechte Tübingen e.V. ist der Träger des Projekts "leave no one in bihac". Dieses wird im Zeitraum von Juli bis Dezember 2021 von der Stiftung Seenotrettung gefördert. Das Projekt, das die Freiwilligengruppe frachcollective durchführt, unterstützt Geflüchtete an der bosnisch-kroatischen Grenze rund um Bihac / Bosnien-Herzegowina.

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save our families – Afghanische Geflüchtete fordern Schutz und Aufnahme für ihre Angehörigen in Afghanistan

10.9.2021 Pressemitteilung und flüchtlingspolitische Forderungen

„Haben Sie etwas vom Auswärtigen Amt gehört? Kann man Hoffnung haben? Oder was passiert jetzt? Ich habe Angst.“
(Der afghanische Flüchtling A., dessen Schwester Journalistin ist und die nach der Machtübernahme der Taliban ihre sämlichen Arbeitsmaterialien verbrennen musste und mit ihrer ganzen Familie aus ihrer Stadt geflüchtet ist)

Unter dem Motto „save our families“ demonstrieren afghanische Geflüchtete aus Tübingen und der Region am Samstag den 11. September am Tübinger Holzmarkt. Mit einer Mahnwache wollen die Geflüchteten darauf hinweisen, dass sich ihre in Afghanistan lebenden Angehörigen nach der Machtübernahme durch die Taleban am 15. August in großer Gefahr befinden und Hilfe brauchen. Die Mahnwache beginnt um 13.30 Uhr. Im Anschluss beginnt die Mahnaktion und Kundgebung der Gesellschaft Kultur des Friedens "20 Jahre Krieg in Afghanistan - was sind die Konsequenzen?"

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Presseinfo 24.8.2021

Tübingen: Die Beratungsstelle Plan.B und das Asylzentrum unterstützen in der Region lebende afghanische Staatsbürger*innen bei der Stellung von Anträgen für die Aufnahme von gefährdeten und schutzbedürften Angehörigen.

Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland evakuiert nach der Machtübernahme durch die Taleban in Afghanistan deutsche Staatsbürger*innen und insbesondere sogenannte Ortskräfte (Personen, die für das deutsche Militär oder deutsche Organisationen gearbeitet haben). Tatsächlich sind aber sehr viel mehr Menschen einer akuten Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt. Hierzu gehören auch Familienangehörige und Verwandte von in Deutschland lebenden afghanischen Geflüchteten.

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Antrag für Aufnahme in Deutschland über einen Evakuierungsflug

Informationen für in Deutschland lebende afghanische Staatsbürger*innen und ihre bedrohten Angehörigen in Afghanistan

(Stand 20.8.2021): Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland evakuiert nach der Machtübernahme durch die Taleban in Afghanistan deutsche Staatsbürger*innen, sog. Ortskräfte (Personen, die für das deutsche Militär oder deutsche Organisationen gearbeitet haben), afghanische Staatsbürger*innen mit deutschem Aufenthaltstitel sowie besonders gefährdete Personen.

30.8.2021 VORSICHT: Aktion beendet: Die Bundesregierung hat die Evakuierungsflüge am 26.8.2021 beendet. Weitere Informationen für Schutzsuchende siehe hier

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basic info: Beschäftigungsduldung und Härtefalleingabe

Die deutsche Bundesregierung hat im Sommer 2019 umfangreiche neue Regelungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht beschlossen („Migrationspaket“). Dazu gehört - neben vielen Verschärfungen - auch die Einführung der „Beschäftigungsduldung“ (§ 60d Aufenthaltsgesetz). Dieses Gesetz ermöglicht Geflüchteten, die eine feste Arbeit haben, unter zahlreichen sehr strengen Voraussetzungen eine Bleibeperspektive. Das vom Beratungsprojekt Plan.B erstellte basic info ist eine kompakte Zusammenstellung der rechtlichen Voraussetzungen für die Beschäftigungsduldung. Es gibt darüber hinaus Informationen, unter welchen Voraussetzungen eine Härtefalleingabe bei der Härtefallkommission des Landes gestellt werden kann, z.B. wenn im Einzelfall nicht alle Voraussetzungen der Beschäftigungsduldung erfüllt sind. Das basic info richtet sich an Geflüchtete und ihre Unterstützer*innen wie auch an Sozialarbeiter*innen und Arbeitgeber*innen. Die Beratungsstelle Plan.B unterstützt Geflüchtete bei der Antragstellung für Beschäftigungsduldungen oder Härtefallanträge.

* move on - menschenrechte Tübingen e.V. / Plan.B (Juni 2020): basic info: Beschäftigungsduldung und Härtefalleingabe in Kürze auch mehrsprachig DE-FAR, DE-EN u.a. erhältlich

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