Bundesregierung will Afghanistan-Abschiebungen fortsetzen

Nach einem vorläufigen neuen Lagebericht des Auswärtigen Amts zur Sicherheit in Afghanistan kündigte das Bundesinnenministerium am 25. August an, dass das BAMF die Entscheidungen über Asylanträge afghanischer Geflüchteter wieder aufnehme und dass die Sammelabschiebungen nach Afghanistan fortgesetzt werden sollen. Das Auswärtige Amt geht in Afghanistan von "geringen Gefahren" aus. Pro Asyl hält den Bericht für politisch motiviert und in der Sache "unbrauchbar". Und selbst Innenminister de Maiziere und Außenminister Gabriel räumten ein, dass der Bericht unvollständig sei und viele Fragen offen blieben. So bleibt die Vermutung, dass sich die Bundesregierung von der Wiederaufnahme der Abschiebungen noch vor der Bundestagswahl vor allem einen innenpolitischen Nutzen verspricht - zum Schaden für die Betroffenen.

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Grundsatzentscheidungen des EuGH zum Dublin-Verfahren

Der Europäische Gerichtshof fällte Ende Juli drei Grundsatzentscheidungen zur Dublin-III-Verordnung. Interessant und für die Praxis in Deutschland ist insbesondere die Entscheidung in der "Rechtssache Mengesteab“. Diese bedeutet kurz zusammengefasst: Das BAMF muss einen (Wieder-)Aufnahmeantrag an einen anderen EU-Staat im Rahmen des Dublin-Verfahrens spätestens drei Monate nach dem Asylgesuch (nicht der Antragsstellung) stellen, ansonsten ist nach Ansicht des EUGH die Frist abgelaufen und Deutschland muss das Verfahren selbst betreiben. Wenn also gegen jemanden nach vielen Monaten des Aufenthalts die Antragstellung stattfindet und ein Dublin-Verfahren eröffnet wird oder der Asylantrag als unzulässig abgelehnt wird, weil ein anderer Staat zuständig sei (dies gilt nicht bei bereits erhaltenem Schutzstatus in einem anderen Land) dann dürfte das rechtlich nicht haltbar sein und eine Klage gegen die Ablehnung incl. Selbsteintritt aussichtsreich sein.

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Abschiebungsgesetz in Kraft getreten

Das im Mai und Juni 2017 von Bundestag und Bundesrat beschlossene "Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" ist am 29.7.17 in Kraft getreten. Im Artikel von asyl.net werden die wesentlichen Änderungen zusammenfassend dargestellt:

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Aufruf zur Unterstützung für Rechtshilfe für afghanische Geflüchtete

In Kooperation mit dem Freundeskreis Asyl Mössingen beraten move on - menschen.rechte Tübingen und Fluchtpunkte e.V. die Geflüchteten in der großen Unterkunft in der Richard Burkhardt Straße in Mössingen. Insbesondere viele afghanische Flüchtlinge brauchen Rechtshilfe für die Klageverfahren nach Ablehnung des Asylantrags. Hierfür bitten wir um Unterstützung.

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Fortbildungsangebot

Wir bieten Informationsveranstaltungen, Workshops und Fortbildungen für beruflich und freiwillig in der Flüchtlingsarbeit engagierte Menschen. Auf Anfrage können die regulären Angebote modifiziert oder andere Themen ausgewählt werden:

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Orientalisches Essen im Cafe Mondial

Donnerstag, den 6. Juli 2017, ab 18.00 Uhr
im Hauscafe, Provenceweg 3, 72072 Tübingen
Seit fast zwei Jahren gab es das Cafe Mondial als wöchentliche Anlaufstelle für Begegnung und Beratung für die hier lebenden Flüchtlinge und ihre Unterstützer*innen. Ab jetzt wollen wir das Cafe Mondial nur noch ein Mal im Monat durchführen, dafür aber jeweils mit vorbereitetem Programm.

Einladungsflyer (PDF)

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Spendenaufruf zur Unterstützung für Familie Meti

In den frühen Morgenstunden des 13. Juni wurde die albanische Familie Meti aus ihrer Unterkunft im Hagellocher Weg in Tübingen von einem großen Polizeiaufgebot abgeholt und nach Albanien abgeschoben, obwohl sich der Familienvater Sokol Meti weiter in fachpsychiatrischer Behandlung wegen einer schweren psychischen Krankheit befand.

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Wir protestieren gegen die Abschiebung von Familie Meti!

Presseerklärung 15.6.2017

In den frühen Morgenstunden des 13. Juni wurde die albanische Familie Meti aus ihrer Unterkunft im Hagellocher Weg in Tübingen von einem großen Polizeiaufgebot abgeholt und nach Albanien abgeschoben. Floresha Meti, Mutter der Familie, beschrieb den Ablauf der Abschiebung als „wahren Horror“. Der Arbeitskreis Flüchtlingshilfe im Französischen Viertel und menschen.rechte Tübingen e.V. protestieren aufs Schärfste gegen die Abschiebung der Familie Meti mit dem schwerkranken Familienvater Sokol Meti.

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Bundesregierung setzt Abschiebungen nach Afghanistan - vorerst - aus

Am 31. Mai wollte die Bundesregierung zum 6. Mal eine Sammelabschiebung nach Afghanistan durchführen. Aufgrund des schweren Bombenanschlags am selben Tag mitten im Diplomatenviertel von Kabul in der Nähe der deutschen Botschaft, bei dem ca. 90 Menschen zu Tode kamen und über 400 verletzt wurden, stornierte die Bundesregierung den geplanten Abschiebeflug. Am Folgetag wurde über die Medien bekannt gegeben, dass die Bundesregierung die Abschiebungen nach Afghanistan aussetzt, zumindest vorübergehend. "Straftäter und Gefährder" sowie Personen, "die sich nachhaltig der Klärung ihrer Identität verweigern", sollen jedoch weiter abgeschoben werden.

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Protestkundgebung gegen Abschiebungen nach Afghanistan

Mittwoch, 31. Mai 2017, 18.30 Uhr, Holzmarkt Tübingen

Am 31. Mai wird die Bundesregierung ihre Sammelabschiebungen nach Afghanistan fortsetzen. Bereits zum 6. Mal sollen Menschen, die vor einem endlosen Krieg, vor dem Terror von Taliban und IS oder vor sonstiger Verfolgung geflohen sind, zwangsweise und mit hohem Kostenaufwand nach Afghanistan zurückgeschickt werden. Gemeinsam mit afghanischen Geflüchteten aus unserer Region wollen wir gegen diese menschenrechtsfeindliche Politik protestieren:

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