Wer als Asylsuchender eine Arbeitsstelle innehat, wird von der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Wenn die Arbeit gekündigt wird oder aufgegeben werden muss, weil zum Beispiel der Integrationskurs beginnt, müssen wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragt werden, über das auch die (eingeschränkte) medizinische Versorgung getragen wird. Gleichzeitig führt die bisherige Krankenkasse die Versicherung als "obligatorische Anschlussversicherung" weiter und stellt dem inzwischen arbeits- und mittellos gewordenen Betroffenen die Kosten in Rechnung - denn man darf nicht nicht krankenversichert sein. Mit einem Erlass vom Oktober 2024 beschloss das Ministerium für Justiz und Migration BaWü, dass die Kosten für diese "obligatorische Anschlussversicherung" nicht mehr übernommen werden, mit der Folge, dass sich viele Betroffene sehr schnell mit hohen vierstelligen Beträgen verschuldeten und zum Widerspruch gegen die Leistungsbescheide oder gar zur Klage am Sozialgericht gezwungen waren.
Mit einem Erlass vom 4.8.2026 beendete das Ministerium für Justiz und Migration BaWü nun diese für alle Beteiligten belastende Praxis. Das Ministerium sah ein, "dass die Nichtübernahme der Beiträge für die Betroffenen massive Härten bedeutet und daneben auch bei Leistungsbehörden, Krankenkassen und Sozialgerichten zu erheblichen Aufwänden führt" und schreibt im Weiteren: "Die laufenden Beiträge und aufgelaufenen Beitragsschulden können auf Grundlage von § 6 Abs. 1 AsylbLG zur Sicherung des Lebensunterhalts übernommen werden. Dies gilt auch für die Übernahme von Beiträgen bei vorheriger bestandskräftiger Ablehnung bzw. Aufhebung der Beitragsübernahme." Dass eine solche Regelung kommen soll, hatte die neue grün-schwarze Landesregierung bereits als Absichtserklärung in den Koalitionsvertrag geschrieben. Betroffene, die sich in der Zwischenzeit darauf beriefen und Anträge zur Kostenübernahme stellten wurden vom Sozialamt abgewiesen mit der Begründung, dass ein Koalitionsvertrag ja nur eine Ansammlung von Worten sei.
Betroffene können jetzt unter Vorlage von Nachweisen für ausstehende Versicherungsbeiträge Anträge zur Erstattung stellen. In einem Anschreiben an einen Betroffenen setzte das zuständige Amt für Flüchtlinge und Integration am Landratsamt Tübingen dafür eine äußerst kurze Frist bis zum 14. August 2026. Dies dürfte für die wenigsten der Betroffenen einzuhalten sein, denn sie müssen zunächst mal den Inhalt des Erlasses verstehen und sich beraten lassen. Bei Plan.B gibt es etwa 10 Betroffene, die zum Teil hohe Verschuldungsbeiträge bei ihren Krankenkassen haben, weil sie zur damaligen Zeit erste einfache Jobs aufgeben mussten, weil sie die Chance bekommen hatten, einen Integrationskurs zu besuchen und selbstverständlich nicht in der Lage waren, von rund 450 Euro Grundleistungen im Monat 250 Euro an die Krankenversicherung für die "OAV" zu bezahlen. Mehrere der Betroffenen haben Eilrechtsklage am Sozialgericht Reutlingen eingereicht. Jetzt besteht die Hoffnung, dass sich das Problem erledigt und die Verfahren eingestellt werden können.
04.08.2026, Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg: Obligatorische Anschlussversicherung (OAV) – Übernahme der Versicherungsbeiträge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)