Aktualisierung 18.1.17: Gute Nachricht: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat dem Antrag des Rechtsanwalts stattgegeben und lässst zu, dass die Familie ein Aufenthaltsrecht nach § 25a AufenthG erhält. Wenn das Engagement des Anwalts und der Unterstützer nicht gewesen wäre, wären sie jetzt aber abgeschoben. So sieht das Alltag im Lande Strobl aus...
Am 9. Januar 2017 sollte die serbische Roma-Familie Ajeti (Ehepaar und vier Kinder) per Sammelabschiebeflieger nach Serbien abgeschoben werden. Am frühen Morgen kam die Polizei und wollte die Familie abholen, sie war aber nicht in ihrer Unterkunft. Der Abschiebeversuch wurde unternommen, obwohl die jugendlichen Kinder nach Auffassung des Rechtsanwalts der Familie einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a des Aufenthaltsgesetzes haben (Bleiberechtsregelung für Jugendliche).