Die EU-Mitgliedstaaten haben den vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine erneut bis zum 4. März 2028 verlängert (Pressemitteilung der EU-Kommission vom 15.07.2026). Eine wichtige Änderung betrifft ukrainische Männer im wehrfähigen Alter (23 bis 60 Jahre), die ab jetzt neu nach Deutschland einreisen. Sie müssen von nun an nachweisen, dass sie die Ukraine "legal" (d.h. mit Erlaubnis der Militärbehörden) verlassen haben oder vom Wehrdienst befreit sind. Wichtig: Ukrainische Männer, die bereits vorher in Deutschland vorübergehenden Schutz erhalten haben sind nicht von dieser Änderung betroffen - ihr bisheriger Aufenthalt nach § 24 verlängert sich ebenfalls bis März 2028 und sie dürfen bis dahin weiter legal in Deutschland bleiben!

Im Projekt Plan.B unterstützen wir Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und helfen auch bei der Erarbeitung alternativer Bleibeperspektiven neben dem § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz).

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