Aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 19.11.2020 in der Rechtssache EZ (C-238/19) haben Anfang des Jahres über 17.000 syrische Geflüchtete einen Asylfolgeantrag gestellt. Im Rahmen des Beratungsprojekts Plan.B haben wir ebenfalls in ca. 20 Fällen die Einreichung eines Folgeantrags mit dem Ziel der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft unterstützt und begleitet. Das BAMF lehnt sämtliche dieser Anträge als "unzulässig" ab, weil es in dem Urteil des höchsten europäischen Gerichts keine neue Rechtslage sieht. In Kooperation mit Anwältinnen unterstützen wir jetzt bei der Einreichung von Klagen gegen diese Ablehnungen. Plan.B hat ein Formular entwickelt, mit dem in diesen Fällen zunächst fristgerecht formal Klage eingereicht werden kann. Die anschließende ausführliche Klagebegründung sollte allerdings mit Unterstützung von Beratungsstellen und/oder Anwälten erstellt werden. Betroffene und ihre Unterstützerinnen können sich bei Unterstützungsbedarf an info@planb.social / Tel. 07071 - 96 69 94-0 wenden.
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