Aus der Sicht zahlreicher Verwaltungsgerichte hat sich die bereits verheerende humanitäre Lage in Afghanistan aufgrund der Corona-Pandemie derart verschlechtert, dass nunmehr auch junge, gesunde und arbeitsfähige Männer nicht mehr in der Lage sind, nach einer (erzwungenen) Rückkehr nach Afghanistan ihre Existenz zu sichern. Demzufolge besteht für afghanische Geflüchtete, die eine Duldung haben, aufgrund dieser neuen Lage die Chance, über einen Asylfolgeantrag ggf. ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG zu erhalten. Das Beratungsprojekt Plan.B hat ghierzu ein Informationsblatt herausgegeben und unterstützt bei der Antragstellung.

Hinweise:

- Pro Asyl(04.03.2021): Jetzt Abschiebungsverbote für afghanische Geflüchtete prüfen!

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