Bitte unterschreiben Sie diese Petition als Organisation oder Einzelperson:
Hiermit sprechen wir uns dafür aus, dass die rechtsverbindliche Aufnahmezusage im Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) für Familie Omari beibehalten wird und die Familie nach Deutschland einreisen darf.
Es darf nicht soweit kommen, dass die Familie nach Afghanistan abgeschoben und damit der Gefahr von Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen durch die Taliban ausgesetzt wird.
Wir sprechen uns dafür aus, dass die Familie im Landkreis Esslingen aufgenommen und willkommen geheißen wird.
Gesamter Aufruf als PDF (incl. Zeitungsberichte)
Update 08.04.2026 Die Petition findet sich jetzt hier: Aufruf auf Open Petition (https://www.openpetition.de/petition/online/ein-sicherer-hafen-fuer-familie-omari-im-landkreis-esslingen )
oder als Kurzlink
Hier finden Sie inhaltliche Updates zur Petition (vom 26.2. und 8.4.26)
Ausführliche Begründung und Informationen:
Die neue schwarz-rote Bundesregierung kungelt mehr mit den Taliban, um weitere Abschiebungen in das islamistisch regierte Afghanistan durchführen zu können als dass sie sich um die Menschen kümmert, denen die Ampelregierung aufgrund ihres Engagements für Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaat, Frauenrechte usw. im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan (BAP) oder anderer Programme eine Aufnahmezusage für Deutschland erteilt hatte. Von den über 3000 Menschen, die nach Amtsantritt der neuen Regierung eine Aufnahmezusage hatten und in Pakistan zurückgelassen waren, konnten zwar bis zum Jahresende 2025 etwa 1.500 Menschen nach zähen aber erfolgreichen Gerichtsverfahren einreisen. Den übrigen will der Innenminister Dobrindt (CSU) aber die Einreise verweigern und nimmt eiskalt das Risiko in Kauf, dass die Menschen nach Afghanistan zurückgeschoben werden und in die Hände der Taliban geraten. Davon betroffen sind vor allem die Personen aus der „Menschenrechtsliste“ und dem sog. Überbrückungsprogramm, aber auch einige Familien aus dem BAP.
Eine dieser Familien sind die Angehörigen der im Kreis Esslingen lebenden deutschen Staatsbürgerin Morssal Omari. Für die 9-köpfige Familie, zu denen die über 80-jährigen kranken Eltern der Morssal gehören, wurde bereits im Juli 2022 ein Aufnahmeantrag gestellt. Seit bald vier Jahren dauert nun dieses Verfahren und für die betroffene Familie und auch für die in Deutschland lebenden Angehörigen wird es immer mehr zur unmenschlichen Quälerei. Die Familie könnte längst in Deutschland sein. Doch anstatt das Visum noch im Jahr 2024 zu erteilen, verlangte die Deutsche Botschaft im Januar 2025 einen Abstammungsnachweis für die jüngste Tochter durch Vorlage eines DNA-Nachweises, obwohl an der Identität kein Zweifel bestehen konnte. Dieses Verfahren dauerte mehr als drei Monate. Am 23. April stellte die Ampelregierung die Aufnahmeflüge ein und überließ der neuen Regierung das Weitere. Wie viele anderen wurde Familie Omari in Pakistan zurückgelassen.
Nachdem Innenminister Dobrindt die Aufnahme der zurückgelassenen Menschen für ausgesetzt erklärte und das Personal abzog, reichten im Juli 2025 zahlreiche Betroffene Eilrechtsklagen am Verwaltungsgericht Berlin ein. In vielen Fällen waren diese Klagen erfolgreich, bei Familie Omari wurde allerdings angeführt, dass eine Eilbedürftigkeit nicht bestehe, da das Verfahren vom AA nicht verschleppt worden sei, denn die Familie habe zu Anfang des Jahres ja noch „Mitwirkungshandliungen“ zu erbringen gehabt (Vorlage DNA-Nachweis).
Im August und September 2025 war die Familie wie alle anderen von der Abschiebung nach Afghanistan bedroht, weil die pakistanische Regierung Razzien durchführte. Glücklicherweise gab es aus diesem Gasthaus keine Abschiebungen. Im September erhielt die Familie dann das große und harte Sicherheitsinterview. Die Familie hatte danach ein gutes Gefühl. Das Verfahren sollte mit diesem Vorgang abgeschlossen sein und das Visum hätte ausgestellt werden können. Doch schlimmer geht immer. Mit allen Mittel der Verhörtechnik beim Sicherheitsinterview und des Wort-im-Mund-Herumdrehens konstruierte das BAMF Ablehnungsgründe für einen Widerrufsbescheid. Ende Oktober eröffnete das BAMF das Widerrufsverfahren mit dem Ziel, die Aufnahmezusage zu entziehen und die Familie zur Rückkehr nach Afghanistan zu nötigen. Seitdem muss sich die Familie gegen die Unterstellungen des BAMF wehren und mit anwaltlicher Unterstützung durch sämtliche Instanzen gehen (siehe auch Chronologie). Insbesondere für die Eltern der Morssal ist diese Belastung lebensbedrohlich.
SCHLUSS MIT DER UNMENSCHLICHEN QUÄLEREI, HERR DOBRINDT!!!
Die aktuelle Regierung begründet ihre Abwehrpolitik gegen Geflüchtete und ihre Abkehr von einer Politik der Menschenrechte primär mit der angeblichen Überlastung der Kommunen durch Geflüchtete. Wir sind aber überzeugt, dass die Kommunen weiterhin schutzbedürftige Menschen aufnehmen können, wenn sie wollen. Für diese eine Familie sollte es jedenfalls einen Platz in einem immer noch reichen Land / Bundesland / Landkreis geben.
Der Verein move on – menschen.rechte Tübingen e.V. war seit 2022 eine von 70 Meldestellen im Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan. Von den 100 bei der Bundesregierung final eingebrachten Anträgen wurden die meisten angenommen, doch nur 15 erhielten eine finale Aufnahmezusage (darunter auch Familie Omari). Von diesen 15 Familien konnten während der Ampelregierung 7 einreisen und seit Mai 2025 weitere 5 nach erfolgreichen Klageverfahren. Eine Familie wurde im August während der Razzien nach Afghanistan abgeschoben, konnte nach langem Kampf aber im Januar 2026 nach Pakistan zurückkehren. Gegen zwei Familien laufen harte und haarsträubende Widerrufsverfahren, eine davon Familie Omari.
Ausführliche Informationen gibt es hier: https://sof.menschen-rechte-tue.org
Medienberichte:
20.06.2025, Südwest Presse: „Mit dem Herzen bei den Eltern“
10.12.2025, Südwest Presse, Schwäbisches Tagblatt Tübingen: „Die Rückkehr nach Afghanistan wäre der sichere Tod“
20.01.2026, spiegel.de:Schwarz-rote Migrationspolitik. Bundesregierung widerruft fast jede zweite Aufnahmezusage für Afghanen20.01.2026 tagesschau.de: Fast jede zweite Zusage für Afghanen widerrufen
22.01.2026, Die Tageszeitung: Widerrufene Zusagen für Afghaninnen. Ein glücklicher und ein unglücklicher Richter. Das Schicksal zweier afghanischer Juristen veranschaulicht die Willkür der Bundesregierung.
26.01.2026 Gesellschaft für Freiheitsrechte:Nach zurückgenommener Aufnahmeerklärung: UN-Ausschuss verpflichtet Deutschland zum einstweiligen Schutz eines afghanischen Richters und seiner Familie
Kurze Chronologie des Falls Omari
| Juli 2022 | Erster Aufnahmeantrag noch vor Beginn des BAP. Dieser wurde nicht beachtet. |
|---|---|
| Dezember 2022 | Neuer Antrag, nachdem das BAP begonnen wurde. Langwieriges Antragsverfahren mit vielen weiteren Schritten. |
| Februar 2024 | Große Erleichterung und Freude: Die Familie erhält den Aufnahmebescheid. Damit können sie (auf eigenes Risiko und eigene Kosten) Afghanistan verlassen und bei der Deutschen Botschaft in Islamabad das Aufnahmevisum beantragen. |
| Juni 2024 | Nach umfänglichen Schwierigkeiten bei der Passbeschaffung glückte der Familie die (legale) Ausreise nach Pakistan. Visumantrag bei der deutschen Botschaft. |
| Januar 2025 | Anschreiben an das Auswärtige Amt mit Bitte um Beschleunigung des Verfahrens, da sich das Ende der Legislaturperiode näherte. Stattdessen wird die Familie aufgefordert, für das jüngste Kind einen DNA-Test zum Nachweis der Kindschaft beizubringen, obwohl die Identität durch Tazkira, Reisepass und Geburtsbescheinigung unzweifelhaft war. Dieses Verfahren dauerte drei Monate und der letzte BAP-Flug nach Deutschland ging am 23. April. |
| Mai 2025 | Verzweifelter Offener Brief von Morssal Omari an die Bundesregierung sowie viele Bundestagsabgeordnete und dabei spezielle Unterstützungsanfrage an MdB Nils Schmid (SPD), Abgeordneter des Wahlkreises. Herr Schmid wurde in der Folge unterstützend tätig, konnte aber nichts erreichen. |
| Juli 2025 | Weil Bundesregierung / Auswärtiges Amt untätig waren und die Betroffenen hängen ließen, reichte die Familie mit Unterstützung der Organisation Kabul Luftbrücke eine Eilrechtsklage am Verwaltungsgericht Berlin mit dem Antrag ein, dass die Aufnahmezusage rechtsverbindlich ist und das Visum erteilt werden muss. abgewiesen mit der Begründung, dass ja noch "Mitwirkungshandlungen" zu erbringen gewesen wären (DNA-Test) und von daher damals keine Eilbedürftigkeit bestanden habe. |
| August 2025 | Der pakistanische Staat verliert die Geduld mit den Deutschen und betreibt Abschieberazzien in den Gästehäusern, in denen die Menschen mit Aufnahmezusage untergebracht sind. Auch Familie Omari ist permanent von der Abschiebung bedroht. |
| September 2025 | Mehrstündiges Sicherheitsinterview mit allen Erwachsenen der Familie bei Vertretern von Kriminalbehörden und Geheimdienst. Auch die über 80-jährigen Eltern werden befragt. |
| Oktober 2025 | Das BAMF eröffnet ein Widerrufsverfahren. Dem Ehemann (Bruder von Morssal) der Hauptperson wird vorgehalten, im Sicherheitsinterview widersprüchliche Angaben und Falschaussagen gemacht zu haben sowie Dokumente gefälscht zu haben. Mit Unterstützung des Anwalts reicht die Familie ausführliche Stellungnahmen zu diesen Vorhaltungen in Form eidesstattlicher Versicherungen ein. |
| November 2025 | Das BAMF ignoriert die Klarstellungen der Familie und erlässt einen formalen Widerrufsbescheid. Zusätzlich wird jetzt angeführt, dass die Hauptperson keine besonders gefährdete Person sei. Das BAMF behauptet auch, dass eine Organisation, für die die Hauptantragstellerin tätig war, nicht existiere (doch auch dazu wurden von der Familie umfänglich Nachweise erbracht). Gleichzeitig verfügt das BAMF, dass die Familie die Unterkunft in Peshawar bis zum 11.12. verlassen haben müsse. Besonders zynisch: Eine weitere tageweise Unterbringung sei möglich, falls die Grenze zwischen Pakistan und Afghanistan geschlossen sei. |
| 7.12. 2025 | Der Anwalt der Familie klagt gegen den Widerrufsbescheid am Verwaltungsgericht Ansbach |
| 16.12. 2025 | Das VG Ansbach nimmt die Eilrechtsklage an |
| 30.12.2025 | Beschluss des VG Berlin: Der Familie muss das Visum erteilt werden |
| 30.12.2025 | Das BAMF legt Beschwerde gegen den Beschluss des VG Ansbach am Bayerischen Verwaltungsgerichtshol ein. |
| 21.1.2026 | Das BAMF legt Beschwerde am OVG Berlin gegen den Beschluss des VG Berlin ein |
| 22.01.26 | Beschluss des VG Berlin: Dem BAMF wird eine Frist bis zum 6.2.2026 gesetzt und für den Fall, dass die Erteilung des Visums nicht innerhalb der Frist erfolgt, die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 10.000,00 Euro angedroht. |

Foto:Morssal Omari (rechts) zu Besuch bei der Familie im November 2024 in Islamabad
Wir freuen uns über Unterstützung und Spenden: Zum "save our future" Spendenportal:
https://sof.menschen-rechte-tue.org/sof-spendeninfo.html
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Erst-Unterzeichner:innen seit 20.1.26: 35 Organisationen, 192 Einzelpersonen, Stand 4.4.2026
Organisationen: Afghanische Frauen Stuttgart e.V, 70597 Stuttgart Afghanistan Women’s Justice Movement Oslo,Norway 0018 Afghanistan Women’s Justice Movement 20001 Kabul AK Asyl Kirchheim unter Teck, 73230 Kirchheim AK Flüchtlingsbegleitung Großbettlingen, 72663 Großbettlingen Arbeitskreis Asyl Eningen 72800 Eningen unter Achalm Arbeitskreis Asyl Köngen 73257 Köngen Arbeitskreis Integration Frickenhausen, 72636 Frickenhausen Artistic Freedom Initiative (AFI) , New York Attac Tübingen / Reutlingen 72070 Tübingen Beratungsstelle Plan.B 72072 Tübingen Bürgerhilfe Roßfeld, Diakonischer Kirchengemeindeverein, 74564 Crailsheim Christians4Future Tübingen 72070 Tübingen DGB Kreisverband, 73728 Esslingen Die Linke Kreisverband Esslingen 73733 Esslingen Deutsch-Afghanischer Flüchtlingshilfeverein Stuttgart , 70178 Stuttgart Equality Collective 70376 Ostfildern FiS Flüchtlingsarbeit in Stetten 70771 Leinfelden- Echterdingen Fluchtpunkte e.v. 72072 Tübingen Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V. , 70174 Stuttgart Förderverein NFANT e.V. 72622 Nürtingen Freundeskreis Asyl Ostfildern e.V. 73760 Ostfildern Frieden wagen e.V. (Plochingen) JUNO - eine Stimme für geflüchtete Frauen, 80331 München Mission Lifeline International e.V. 20457 Hamburg move on - menschen.rechte Tübingen e.V. 72072 Tübingen Netzwerk Flüchtlingsarbeit Nürtingen NFANT 72622 Nürtingen Seebrücke Tübingen 72070 Tübingen Seebrücke Reutlingen, 72764 Reutlingen Sympathetic Organization For Afghans , 1003 Kabul Unterstützerkreis für Geflüchtete Bodelshausen 72411 Bodelshausen Wegrand Stiftung , 72070 Tübingen Yad be Yad , 72622 Nürtingen ZAK³ 72072 Tübingen
Einzelpersonen
Ammerbuch: Fahim Faqiri
Berlin: Ass. jur. Michael Mai, Stella Hampel, Meirem
Beuren: Hartmut Wirsching
Biberach: Lucia Braß
Crailsheim: Nils und Inge Kaiser
Dettenhausen: Andrea Johann, Gabriele von Kaphengst, Barbara Horrer, Stefan Dipper, Jannik Linnenbürger, Jan Linnenbürger, Anette Zimmermann, Uwe Stamer, Ellen Meier, Doris Gasse , Bernadette Graus, Lydia Eibach, Pf. Martin Kreuser,
Dresden: Jule Klemm
Dusslingen: Renate und Michael Mosthaf
Ebersbach / Fils: Niko Führinger
Eningen u.a.: Claus-Peter Weccard
Esslingen: Martin Auerbach, Frauke Lukaszewitz
Filderstadt: Celina Kupka, Nicole Kupka
Frankenhardt: Sayed Omid Zaher
Freiburg: Johanna Hoegen
Frickenhausen: Carla Bregenzer
Friedrichshafen: Lena Reiner
Geislingen: Nooria Yousufi
Gomaringen: Jama Maqsudi, Ida Hassina
Großbettlingen: Birgit Zimmermann, Werner Krempel
Großostheim: Jan Kornas
Karlsruhe: Sabine Eise
Kirchheim/Teck: Marianne Gmelin, Jörn Ziegler, Brigitte Chyle
Korb: Ruth Martha Messer
Kusterdingen: Najeeb Ahmadzai
Leinfelden Echterdingen: Annemarie Renftle, Mari Fayez, Silvia Storz, Anıl Beşli, Tobias Köhler
Lübeck: Shokria Shirzad
Mönchengladbach: Pana Bayat
Mössingen: Michael Mautner, Dr. Christiane Ebeling, Ellen Gersbach, Christina Rettich, Christa Müller-Mautner, Kurt Mäder, Rainer Bochtler, Beate Neef, Claudia Lund, Rainer König, Annette Schneider
München: Britta Coy, Ahmadi Marjan, Benafsha Haidari
Mulhouse (F): Aziz Gull Afghan Bik
Neuffen: Christina Kern, Johannes Streib, Regine Keuerleber, Johannes Streib
Nürtingen: Alexander Deh, Manuel Werner, Paul Bosler, Michaela Saliari-Abdelatif, Julia Rieger
Ofterdingen: Katharina Korfmann, Margarete Payer, Martina Haigis-Groten
Olching: Prof. Dr. Martin Sökefeld, Silvia Mitterer
Ostfildern: Ursula Zitzler, Jutta Zwaschka, Susanne Lechler, Sabine Treyz, Michael Hsu
Plochingen: Yann Storz, Michael Schmid, Katrin Warnatzsch
Reinheim: Editha Köhler
Reutlingen: Irene Scholz, Beate Hecker, Ursula Posselt, Irene Mutschler, Sigrun Häußermann, Uta Eberwein
Rottenburg: Faraidoon Shariq, Regina Fetzer, Barbara Berger
Schriesheim: Andreas Hampel, Antje Waack
Schwäbisch Hall: Sadiq Zartila
Seeheim-Jugenheim: Sebastian Köhler
St.Johann: Hilde Götz
Stuttgart: Musawi, Barbara Mobley, Veronika Schäfauer, Christian Ohlenschläger, Mersedeh Ghazaei (Landtagskandidatin Die Linke), Gertrud Binder, Britta Kuhlmann
Tübingen: Dieter Kaufmann, Yasemin Straub, Zahra Dawlati, Karin Wenzel, Friederike Hartl, Thomas Schell, Friedrich Klein, Gertrud Gerstlauer, Hannelore Helber, Qutbudin Ishanch, Iliana Klauss, Sabine Eulerich, Petra Seitz, Barbara Lutz, Andreas Linder, Nicola Talmon-Kaufmann, Anna Mayer, Gerhild Bohse-Joly, Clara Schwarz, Marianne Mösle, Michaela Boyacos, Matthias Schuh, Jutta Baitsch, Bernd Battes, Julika Grimm, Ann-Marie Kaiser, Julia Leeb
Untereisesheim: Christiane Geiger
Wolfschlugen: Ingrid Fränzel
Wolfschlugen: Dietmar Widmann
Ohne Ortsangaben: Wajiha Essa, Resa Tawasoli, Christine Mollenhauer