Im Dezember 2025 entschied das von Alexander Dobrindt (CSU) geleitete Bundesinnenministerium, dass die Aufnahme der zu diesem Zeitpunkt noch mit Aufnahmezusage über die Menschenrechtsliste und das sog. Überbrückungsprogramm in Pakistan verbliebenen gefährdeten afghanischen Personen und Familien ohne weitere Prüfungen beendet werde. Dagegen klagte eine betroffene Frau vor dem Bundesverfassungsgericht und erhielt Recht. Das Gericht entschied am 22.7.2026 (Az. 2 BvR 319/26), dass das Vorgehen des Innenministeriums in seiner Pauschalität verfassungswidrig sei und in jedem Fall eine Einzelfallprüfung zu erfolgen habe. Wie verschiedene Medien berichten, ignoriere das Innenministerium seitdem die höchstrichterliche Entscheidung. Es werde zwar geprüft, aber in keinem einzigen Fall gab es eine positive Entscheidung. Von den bis zum 18. September geprüften 25 Fällen seien alle 25 abgelehnt worden. Begründung: kein politisches Interesse an der Aufnahme mehr. 40 weitere Fälle standen zum damaligen Zeitpunkt noch zur Prüfung an. Während derart gnadenlos mit schutzbedürftigen Menschen umgegangen wird, denen vom islamistischen Taliban-Regime im Falle einer Rückschiebung schwerste Menschenrechtsverletzungen drohen, werden die Abschiebungen nach Afghanistan und die damit verbundenen Deals mit dem Taliban-Regime schamlos fortgesetzt.

Medienberichte:
01.10.2026, NOZ: Ignoriert Innenminister Dobrindt eine höchstrichterliche Entscheidung?
01.10.2026, LTO: 25 Aufnahmen geprüft – 25 Aufnahmen abgelehnt

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