Ein sicherer Hafen für Familie Omari (im Landkreis Esslingen)!!

Aufruf an Organisationen, Initiativen, Vereine... aus dem Landkreis Esslingen und der gesamten Region Neckar-Alb...

Bitte unterzeichnen Sie diesen Aufruf:

Hiermit sprechen wir uns dafür aus, dass die rechtsverbindliche Aufnahmezusage im Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) für Familie Omari beibehalten wird und die Familie nach Deutschland einreisen darf. 
Es darf nicht soweit kommen, dass die Familie nach Afghanistan abgeschoben und damit der Gefahr von Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen durch die Taliban ausgesetzt wird. 
Wir sprechen uns dafür aus, dass die Familie im Landkreis Esslingen aufgenommen und willkommen geheißen wird.

Hier können Sie als Organisation unterschreiben: 

Formular zum Unterzeichnen: "Ein sicherer Hafen für Familie Omari im Landkreis Esslingen!!" 

https://forms.tuebingen.social/2026-01-aufruf-familie-o

Gesamter Aufruf als PDF (incl. Zeitungsberichte)

Ausführliche Begründung und Informationen:

Die neue schwarz-rote Bundesregierung kungelt mehr mit den Taliban, um weitere Abschiebungen in das islamistisch regierte Afghanistan durchführen zu können als dass sie sich um die Menschen kümmert, denen die Ampelregierung aufgrund ihres Engagements für Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaat, Frauenrechte usw. im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan (BAP) oder anderer Programme eine Aufnahmezusage für Deutschland erteilt hatte. Von den über 3000 Menschen, die nach Amtsantritt der neuen Regierung eine Aufnahmezusage hatten und in Pakistan zurückgelassen waren, konnten zwar bis zum Jahresende 2025 etwa 1.500 Menschen nach zähen aber erfolgreichen Gerichtsverfahren einreisen. Den übrigen will der Innenminister Dobrindt (CSU) aber die Einreise verweigern und nimmt eiskalt das Risiko in Kauf, dass die Menschen nach Afghanistan zurückgeschoben werden und in die Hände der Taliban geraten. Davon betroffen sind vor allem die Personen aus der „Menschenrechtsliste“ und dem sog. Überbrückungsprogramm, aber auch einige Familien aus dem BAP.

Eine dieser Familien sind die Angehörigen der im Kreis Esslingen lebenden deutschen Staatsbürgerin Morssal Omari. Für die 9-köpfige Familie, zu denen die über 80-jährigen kranken Eltern der Morssal gehören, wurde bereits im Juli 2022 ein Aufnahmeantrag gestellt. Seit bald vier Jahren dauert nun dieses Verfahren und für die betroffene Familie und auch für die in Deutschland lebenden Angehörigen wird es immer mehr zur unmenschlichen Quälerei. Die Familie könnte längst in Deutschland sein. Doch anstatt das Visum noch im Jahr 2024 zu erteilen, verlangte die Deutsche Botschaft im Januar 2025 einen Abstammungsnachweis für die jüngste Tochter durch Vorlage eines DNA-Nachweises, obwohl an der Identität kein Zweifel bestehen konnte. Dieses Verfahren dauerte mehr als drei Monate. Am 23. April stellte die Ampelregierung die Aufnahmeflüge ein und überließ der neuen Regierung das Weitere. Wie viele anderen wurde Familie Omari in Pakistan zurückgelassen. 

Nachdem Innenminister Dobrindt die Aufnahme der zurückgelassenen Menschen für ausgesetzt erklärte und das Personal abzog, reichten im Juli 2025 zahlreiche Betroffene Eilrechtsklagen am Verwaltungsgericht Berlin ein. In vielen Fällen waren diese Klagen erfolgreich, bei Familie Omari wurde allerdings angeführt, dass eine Eilbedürftigkeit nicht bestehe, da das Verfahren vom AA nicht verschleppt worden sei, denn die Familie habe zu Anfang des Jahres ja noch „Mitwirkungshandliungen“ zu erbringen gehabt (Vorlage DNA-Nachweis). 

Im August und September 2025 war die Familie wie alle anderen von der Abschiebung nach Afghanistan bedroht, weil die pakistanische Regierung Razzien durchführte. Glücklicherweise gab es aus diesem Gasthaus keine Abschiebungen. Im September erhielt die Familie dann das große und harte Sicherheitsinterview. Die Familie hatte danach ein gutes Gefühl. Das Verfahren sollte mit diesem Vorgang abgeschlossen sein und das Visum hätte ausgestellt werden können. Doch schlimmer geht immer. Mit allen Mittel der Verhörtechnik beim Sicherheitsinterview und des Wort-im-Mund-Herumdrehens konstruierte das BAMF Ablehnungsgründe für einen Widerrufsbescheid. Ende Oktober eröffnete das BAMF das Widerrufsverfahren mit dem Ziel, die Aufnahmezusage zu entziehen und die Familie zur Rückkehr nach Afghanistan zu nötigen. Seitdem muss sich die Familie gegen die Unterstellungen des BAMF wehren und mit anwaltlicher Unterstützung durch sämtliche Instanzen gehen (siehe auch Chronologie). Insbesondere für die Eltern der Morssal ist diese Belastung lebensbedrohlich. 

SCHLUSS MIT DER UNMENSCHLICHEN QUÄLEREI, HERR DOBRINDT!!!

Die aktuelle Regierung begründet ihre Abwehrpolitik gegen Geflüchtete und ihre Abkehr von einer Politik der Menschenrechte primär mit der angeblichen Überlastung der Kommunen durch Geflüchtete. Wir sind aber überzeugt, dass die Kommunen weiterhin schutzbedürftige Menschen aufnehmen können, wenn sie wollen. Für diese eine Familie sollte es jedenfalls einen Platz in einem immer noch reichen Land / Bundesland / Landkreis geben.

Der Verein move on – menschen.rechte Tübingen e.V. war seit 2022 eine von 70 Meldestellen im Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan. Von den 100 bei der Bundesregierung final eingebrachten Anträgen wurden die meisten angenommen, doch nur 15 erhielten eine finale Aufnahmezusage (darunter auch Familie Omari). Von diesen 15 Familien konnten während der Ampelregierung 7 einreisen und seit Mai 2025 weitere 5 nach erfolgreichen Klageverfahren. Eine Familie wurde im August während der Razzien nach Afghanistan abgeschoben, konnte nach langem Kampf aber im Januar 2026 nach Pakistan zurückkehren. Gegen zwei Familien laufen harte und haarsträubende Widerrufsverfahren, eine davon Familie Omari.
Ausführliche Informationen gibt es hier: https://sof.menschen-rechte-tue.org

Medienberichte:
20.06.2025, Südwest Presse: „Mit dem Herzen bei den Eltern“ 
10.12.2025, Südwest Presse, Schwäbisches Tagblatt Tübingen: „Die Rückkehr nach Afghanistan wäre der sichere Tod“
20.01.2026, spiegel.de: Schwarz-rote Migrationspolitik. Bundesregierung widerruft fast jede zweite Aufnahmezusage für Afghanen
20.01.2026 tagesschau.de: Fast jede zweite Zusage für Afghanen widerrufen
22.01.2026, Die Tageszeitung: Widerrufene Zusagen für Afghaninnen. Ein glücklicher und ein unglücklicher Richter. Das Schicksal zweier afghanischer Juristen veranschaulicht die Willkür der Bundesregierung.

26.01.2026 Gesellschaft für Freiheitsrechte: Nach zurückgenommener Aufnahmeerklärung: UN-Ausschuss verpflichtet Deutschland zum einstweiligen Schutz eines afghanischen Richters und seiner Familie

 

Kurze Chronologie des Falls Omari

Juli 2022

Erster Aufnahmeantrag noch vor Beginn des BAP. Dieser wurde nicht beachtet.

Dezember 2022

Neuer Antrag, nachdem das BAP begonnen wurde. Langwieriges Antragsverfahren mit vielen weiteren Schritten.

Februar 2024

Große Erleichterung und Freude: Die Familie erhält den Aufnahmebescheid. Damit können sie (auf eigenes Risiko und eigene Kosten) Afghanistan verlassen und bei der Deutschen Botschaft in Islamabad das Aufnahmevisum beantragen.

Juni 2024

Nach umfänglichen Schwierigkeiten bei der Passbeschaffung glückte der Familie die (legale) Ausreise nach Pakistan. Visumantrag bei der deutschen Botschaft.

Januar 2025

Anschreiben an das Auswärtige Amt mit Bitte um Beschleunigung des Verfahrens, da sich das Ende der Legislaturperiode näherte. Stattdessen wird die Familie aufgefordert, für das jüngste Kind einen DNA-Test zum Nachweis der Kindschaft beizubringen, obwohl die Identität durch Tazkira, Reisepass und Geburtsbescheinigung unzweifelhaft war. Dieses Verfahren dauerte drei Monate und der letzte BAP-Flug nach Deutschland ging am 23. April.

Mai 2025

Verzweifelter Offener Brief von Morssal Omari an die Bundesregierung sowie viele Bundestagsabgeordnete und dabei spezielle Unterstützungsanfrage an MdB Nils Schmid (SPD), Abgeordneter des Wahlkreises. Herr Schmid wurde in der Folge unterstützend tätig, konnte aber nichts erreichen.

Juli 2025

Weil Bundesregierung / Auswärtiges Amt untätig waren und die Betroffenen hängen ließen, reichte die Familie mit Unterstützung der Organisation Kabul Luftbrücke eine Eilrechtsklage am Verwaltungsgericht Berlin mit dem Antrag ein, dass die Aufnahmezusage rechtsverbindlich ist und das Visum erteilt werden muss. abgewiesen mit der Begründung, dass ja noch "Mitwirkungshandlungen" zu erbringen gewesen wären (DNA-Test) und von daher damals keine Eilbedürftigkeit bestanden habe.

August 2025

Der pakistanische Staat verliert die Geduld mit den Deutschen und betreibt Abschieberazzien in den Gästehäusern, in denen die Menschen mit Aufnahmezusage untergebracht sind. Auch Familie Omari ist permanent von der Abschiebung bedroht.

September 2025

Mehrstündiges Sicherheitsinterview mit allen Erwachsenen der Familie bei Vertretern von Kriminalbehörden und Geheimdienst. Auch die über 80-jährigen Eltern werden befragt.

Oktober 2025

Das BAMF eröffnet ein Widerrufsverfahren. Dem Ehemann (Bruder von Morssal) der Hauptperson wird vorgehalten, im Sicherheitsinterview widersprüchliche Angaben und Falschaussagen gemacht zu haben sowie Dokumente gefälscht zu haben. Mit Unterstützung des Anwalts reicht die Familie ausführliche Stellungnahmen zu diesen Vorhaltungen in Form eidesstattlicher Versicherungen ein.

November 2025

Das BAMF ignoriert die Klarstellungen der Familie und erlässt einen formalen Widerrufsbescheid. Zusätzlich wird jetzt angeführt, dass die Hauptperson keine besonders gefährdete Person sei. Das BAMF behauptet auch, dass eine Organisation, für die die Hauptantragstellerin tätig war, nicht existiere (doch auch dazu wurden von der Familie umfänglich Nachweise erbracht). Gleichzeitig verfügt das BAMF, dass die Familie die Unterkunft in Peshawar bis zum 11.12. verlassen haben müsse. Besonders zynisch: Eine weitere tageweise Unterbringung sei möglich, falls die Grenze zwischen Pakistan und Afghanistan geschlossen sei.

7.12. 2025

Der Anwalt der Familie klagt gegen den Widerrufsbescheid am Verwaltungsgericht Ansbach

16.12. 2025

Das VG Ansbach nimmt die Eilrechtsklage an

30.12.2025

Beschluss des VG Berlin: Der Familie muss das Visum erteilt werden

30.12.2025

Das BAMF legt Beschwerde gegen den Beschluss des VG Ansbach am Bayerischen Verwaltungsgerichtshol ein.

21.1.2026

Das BAMF legt Beschwerde am OVG Berlin gegen den Beschluss des VG Berlin ein

22.01.26

Beschluss des VG Berlin: Dem BAMF wird eine Frist bis zum 6.2.2026 gesetzt und für den Fall, dass die Erteilung des Visums nicht innerhalb der Frist erfolgt, die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 10.000,00 Euro angedroht.

Foto:  Morssal Omari (rechts) zu Besuch bei der Familie im November 2024 in Islamabad

 

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https://sof.menschen-rechte-tue.org/sof-spendeninfo.html

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