Wer das Chancenaufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG erhalten hat, hat 18 Monate Zeit, um die Anforderungen für eine "richtige" Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen, i.d.R. § 25b AufenthG (Bleiberecht bei nachhaltiger Integration). Zu diesen Anforderungen gehört der Nachweis von (mindestens mündlichen) A2-Deutschkenntnissen und das Absolvieren des Tests "Leben in Deutschland". Für Personen, die diese Anforderungen noch nicht nachweisen können, bietet die Volkshochschule Tübingen ab Anfang Februar zahlreiche Prüfungstermine an.
Februar 2024: Plan.B basic info: Projekt "Sprachnachweis und Politiktest" für das Bleiberecht im Landkreis Tübingen (PDF)