Für das Bleiberecht: Bitte spenden Sie für unser Beratungsprojekt Plan.B

Und welche staatlichen Stellen klären die Geflüchteten ausreichend über ihre Rechte auf oder unterstützen sie gar bei der Wahrnehmung dieser Rechte? Die Ausländerbehörde ist es nicht, wer hätte das gedacht?. Wer dann?

Wir danken allen Spender*innen sehr herzlich für Ihre Unterstützung im Jahr 2022! Unser kleines Team (mittlerweile 6 Personen) berät und und unterstützt in rund 200 "Einzelfällen" und hierbei waren wir teilweise schon sehr erfolgreich. Auch im Jahr 2023 setzen wir diese sinnvolle und der nachhaltigen Integration dienende "Bleiberechtsberatung" fort. Aber ganz ehrenamtlich geht das nicht und wollen wir das nicht mehr. Im Herbst 2022 haben wir Förderanträge bei Stadt und Landkreis Tübingen gestellt. Der Landkreis hat eine Förderung von 20.000 Euro für 2023 beschlossen, die Entscheidung der Stadt steht noch aus. Die Landes-Justizministerin Gentges hat den Antrag abgelehnt, weil das Land noch kein Konzept für die Bleiberechtsberatung habe. Damit bestätigte sie, dass Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag vom Mai 2021(!) weiterhin nicht eingelöst sind. Zitat Koalitionsvertrag Landesregierung: "Für diejenigen, die viele Jahre im Land, nicht straffällig geworden und gut integriert sind, werden  wir ... alle Möglichkeiten ... nutzen, um ein Bleiberecht zu ermöglichen. … Wir etablieren für die Geflüchteten, die auf die Stadt- und Landkreise sowie Gemeinden verteilt sind, eine qualitativ hochwertige, unabhängige Flüchtlingsberatung bzw. Flüchtlingssozialarbeit auch durch freie, gemeinnützige Träger." 

Deswegen freuen wir uns über jede kleine oder größere Spende auf
menschen.rechte Tübingen e.V.
VR Bank Tübingen
IBAN: DE16 6039 1310 0308 1020 02
BIC: GENODES1VBH
ggf. Verwendungszweck: Plan.B

Hinweis: Spenden an den als gemeinnützig und mildtätig anerkannten Verein menschen.rechte Tübingen e.V. sind steuerlich abzugsfähig. Für Spenden bis 300 Euro reicht der Zahlungsbeleg oder Kontoauszug als Nachweis gegenüber dem Finanzamt (vgl. § 50 Abs. 4, S.1 Nr. 2 EStDV). Wir stellen aber auch für kleinere Spenden gerne Spendenbescheinigungen aus, wenn die Adresse im Verwendungszweck angegeben wird.

 November 2022: Spendenaufruf für Plan.B (PDF)

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