Westbalkanregelung bis Ende 2023 verlängert

Die sog. Westbalkanregelung (§ 26, Abs. 2 Beschäftigungsverordnung), nach der Staatsangehörige der Länder Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien und Serbien eine Arbeitsvisum (auch für einfache Beschäftigungen) erhalten können, wird bis Ende 2023 verlängert. Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung vom 9.10.20 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Die "Westbalkanregelung" wird von gewerkschaftlicher Seite sehr kritisch gesehen. Sie eröffnet jedoch zum Beispiel Personen, deren Asylanträge in Deutschland abgelehnt wurden (und die aufgrund des Bezug von Sozialleistungen in Deutschland zunächst zwei Jahre lang von dieser Regelung ausgeschlossen sind) die Chance, über ein Arbeitsvisum ihren elenden und diskriminierenden Lebensbedingungen im Herkunftsland zu entkommen.

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