Welcome back! Hasmatullah F. zurück in Deutschland
Presseerklärung, Medienberichte, weitere Informationen & ein Spendenaufruf
Am 14. Dezember ist der afghanische Geflüchtete Hasmatullah F., der vor 3 Monaten rechtswidrig nach Bulgarien und in der Folge nach Afghanistan abgeschoben wurde, wieder in Tübingen eingetroffen. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hatte der Bundesrepublik Deutschland auferlegt, dem 23-jährigen Afghanen die Rückreise aus Afghanistan zu ermöglichen. Nach einer Pressekonferenz am Abend nach der Ankunft feierten die Unterstützer*innen zusammen mit den afghanischen Freunden ein Wiedersehensfest.
- Presseerklärung "Welcome back! Hasmatullah F. ist nach der rechtswidrigen Kettenabschiebung zurück in Deutschland! Asef H. darf nicht nach Bulgarien abgeschoben werden!"
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Die Zeit (zeit-online.de 13.12.2017): Asylbewerber: Zu Unrecht abgeschobener Afghane kehrt zurück
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SWR Aktuell Baden-Württemberg (14.12.2017): "Drohbrief von den Taliban bekommen" (Link zur Mediathek)
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Schwäbisches Tagblatt (15.12.2017): Durchsichtige Winkelzüge des Bundesamts (PDF)
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Stuttgarter Zeitung (15.12.2017): Afghane wieder in Deutschland
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Welt.de (15.12.2017): BAMF-Fehlentscheidung Afghane „sehr froh“, wieder in Deutschland zu sein
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Freies Radio Tübingen / Reutlingen (Wüste Welle, 15.12.2017): Welcome Back, Hasmatullah
Wir bitten um Spenden für die weitere Unterstützung von Hasmatullah und anderen afghanischen Flüchtlingen:
Spendenkonto für politische Unterstützungsarbeit:
menschen.rechte tübingen e.V., VR Bank Tübingen, IBAN: DE25 6406 1854 0308 1020 02, BIC: GENODES1STW
Spendenkonto für Anwaltskosten:
Fluchtpunkte Tübingen, Volksbank Tübingen, IBAN: DE42 6419 0110 0041 1830 02, BIC: GENODES1TUE
move on – menschen.rechte Tübingen e.V. "Bleiberecht statt Abschiebung. Wir bitten um Unterstützung für die hier vor Ort lebenden afghanischen Flüchtlinge! (PDF)
Dokumentation Presseerklärung 14.12.2017
Bündnis Bleiberecht Tübingen – https://bleiberecht.mtmedia.org
move on – menschen.rechte Tübingen e.V. - www.menschen-rechte-tue.org
Sprecherrat Flüchtlingshilfen Kreis Tübingen – www.fluechtlingshilfen-kreis-tuebingen.de
Welcome back! Hasmatullah F. ist nach der rechtswidrigen Kettenabschiebung zurück in Deutschland! Asef H. darf nicht nach Bulgarien abgeschoben werden!
Am Nachmittag des 14. Dezember wird der afghanische Flüchtling Hasmatullah F. nach Deutschland zurückkehren. Am 14. September wurde er von Tübingen aus rechtswidrig nach Bulgarien abgeschoben. Dort erhielt er kein Asylverfahren, sondern wurde er in einem Abschiebegefängnis inhaftiert und unter Schlägen zur Unterschrift unter die „freiwillige Ausreise“ gezwungen. Die Abschiebung nach Afghanistan, wo Herr F. von Verfolgung durch die Taliban betroffen und bedroht war, erfolgte am 3. Oktober, obwohl das Verwaltungsgericht Sigmaringen bereits am 22. September anordnete, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Hasmatullah F. nach Deutschland zurückholen muss. In einem weiteren Beschluss ordnete das Gericht die Rückholung von Afghanistan nach Deutschland an und setzte einen Verhandlungstermin über die Klage im Rahmen des Dublin-Verfahrens für den 21. Dezember an.
Das Tübinger Unterstützer-Bündnis freut sich, dass Hasmatullah F. wohlbehalten wieder in Deutschland angekommen ist. „Wir begrüßen, dass das BAMF die Vorgaben des Verwaltungsgerichts Sigmaringen eingehalten und Hashmatullah F. von Afghanistan nach Deutschland zurückgeholt hat“, sagte Andreas Linder vom Bündnis Bleiberecht. Das Bündnis begrüßt auch, dass das BAMF mit Bescheid vom 12. Dezember den Selbsteintritt Deutschlands für Hasmatullah F. erklärt hat. Das bedeutet, dass Herr F. nicht weiter von einer Abschiebung nach Bulgarien bedroht wird, sondern in Deutschland ein reguläres Asylverfahren erhält.
Das bedeutet aber auch, dass der für 21. Dezember angesetzte Verhandlungstermin am Verwaltungsgericht Sigmaringen platzen wird. „Mit diesem Schachzug verhindert das BAMF, dass es zu einer gerichtlichen Klärung des unmenschlichen Umgangs mit Flüchtlingen in Bulgarien kommt. Aufgrund der Berichte über Gewalt, Inhaftierung und menschenrechtswidriges Verhalten von Behörden in Bulgarien, bleiben wir bei unserer Forderung, dass niemand im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Bulgarien zurückgeschoben werden darf. Zahlreiche Verwaltungsgerichte haben bereits Abschiebungen nach Bulgarien gestoppt“ sagte Andreas Linder.
Von einer Abschiebung nach Bulgarien ist weiterhin der in Tübingen lebende 21-jährige Afghane Asef H. bedroht, der sich zwischen November 2016 und Juni 2017 zusammen mit Hashmatullah F. in Bulgarien aufhielt und dort ebenso wie Hasmatullah F. Opfer von Polizeigewalt und Inhaftierung wurde. Am 16. November hat das BAMF versucht, Asef H. nach Bulgarien abzuschieben.
Das Unterstützer-Bündnis fordert das BAMF auf, auch für Asef H. umgehend den Selbsteintritt nach der Dublin-Verordnung zu erklären und nicht erst nach Ablauf der Überstellungsfrist am 21. Dezember.
Diesbezüglich fordern wir generell einen fairen Umgang mit afghanischen Asylsuchenden in Deutschland. Während im Jahr 2015 noch jeder zweite afghanische Flüchtling in Deutschland einen Flüchtlingsschutz erhalten hat, waren es im Jahr 2017 nur noch rund 20 Prozent. Während 2015 nur 13 Prozent der Asylanträge von afghanischen Flüchtlingen abgelehnt wurden, waren dies 2017 über 50 Prozent. Vor allem die Asylanträge alleinreisender Männer wurden in diesem Jahr fast ausschließlich abgelehnt, obwohl die allermeisten dieser Menschen ernsthafte Fluchtgründe haben. Es kann nicht sein, dass innenpolitische Motive der Flüchtlingsabwehr, von der unsere Bundesregierung offensichtlich getrieben ist, dazu führen, dass Menschen in den Krieg und den Tod abgeschoben werden sollen!
Der UNHCR hat in verschiedenen ernstzunehmenden Berichten immer wieder betont, dass jedem afghanischen Flüchtling aufgrund des Krieges und der hohen Zahl ziviler Todesopfer zumindest ein subsidiärer Schutz zustehen sollte. Aus Sicht des UNHCR gibt es darüber hinaus zahlreiche „Risikogruppen“ unter den afghanischen Flüchtlingen, denen aufgrund ihrer individuellen Gefährdung und Verfolgung ein Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention zustehen sollte - jedenfalls keine Ablehnung des Asylantrags.
Mit dem Rückübernahmeabkommen der Europäischen Union mit der Regierung von Afghanistan vom Oktober 2016 hat jedoch auch die Bundesregierung mit Sammelabschiebungen begonnen, ohne Rücksicht auf die sich stetig verschärfende Sicherheitslage in Afghanistan. Im Rahmen des Rückübernahmeabkommens sollen über 200.000 Menschen aus der EU nach Afghanistan abgeschoben werden. Zur Rechtfertigung dieser Abschiebungen wird derzeit (noch) behauptet, dass nur Straftäter oder Personen, die Angaben zu ihrer Identität verweigern, abgeschoben werden sollen. Fakt ist aber, dass alle afghanischen Flüchtlinge, deren Asylanträge abgelehnt wurden, von der Abschiebung bedroht sind.
Wer vor dem Krieg in Afghanistan und vor dem Terror von Taliban und IS flieht, braucht Schutz in Deutschland! Wir setzen uns für das Bleiberecht aller afghanischen Flüchtlinge ein. Die afghanischen Flüchtlinge in Deutschland brauchen die volle Solidarität aller Menschen, denen die Menschenrechte noch etwas wert sind.
Nach der Rückkehr von Hashmatullah F. in Deutschland wird das Unterstützer-Bündnis gemeinsam mit den afghanischen Flüchtlingen aus Tübingen und Mössingen ein Begrüßungsfest durchführen.
Kontakt: bleiberecht@mtmedia.org
Weitere Informationen / Dokumentation zu diesem Fall:
15.09.2017 Presseerklärung: Illegale Abschiebung muss rückgängig gemacht werden! Junger afghanischer Flüchtling trotz laufendem Klageverfahren nach Bulgarien abgeschoben
16.09.2017 Schwäbisches Tagblatt Tübingen: "Am frühen Morgen abgeholt. Junger Afghane wurde am Donnerstagmorgen nach Afghanistan abgeschoben. Sein Anwalt hält das für rechtswidrig." (PDF)
22.09.2017 Stuttgarter Zeitung: Rechtswidrige Abschiebung in Tübingen Afghane muss zurückgeholt werden
23.09.2017 Schwäbisches Tagblatt Tübingen: "Heim nach Tübingen. Bund muss Afghanen zurückholen" (PDF)
19.10.2017 Schwäbisches Tagblatt Tübingen: Abgeschoben nach Afghanistan
19.10.2017 Presseerklärung: Die rechtswidrige Kettenabschiebung von Deutschland über Bulgarien nach Afghanistan ist ein Skandal! Hasmatullah F. muss nach Deutschland zurückgeholt werden! (PDF)
25.10.2017 Schwäbisches Tagblatt Tübingen: Unterschrift unter Schlägen (PDF)
25.10.2017 Südwest Presse: Gericht ordnet Rückholaktion aus Afghanistan an
25.10.2017 Radio Dreyeckland: Nach rechtswidriger "Dublin"-Abschiebung von Tübingen nach Bulgarien
25.10.2017 Stuttgarter Zeitung: Abgeschobener Afghane muss zurückgeholt werden
Online-Petition "Abgeschobener afghanischer Flüchtling muss nach Deutschland zurückgeholt werden
27.10.2017 Schwäbisches Tagblatt Tübingen: Regierung vertraut Bulgariens Asylrecht (PDF)
PRO ASYL (10.11.2017): Bulgarien auf dem Prüfstand: EU-Kommission mahnt dringende Verbesserungen des Asylsystems an
Flyer Infoveranstaltung 1.12.2017 Überlebens(un)möglichkeiten von Geflüchteten in Bulgarien PDF
04.12.2017 Bulgarien-Veranstaltungsbericht Schwäbisches Tagblatt: Haft und Gewalt statt Schutz (PDF)
Informationen zu Afghanistan:
UNHCR (April 2016): UNHCR ELIGIBILITY GUIDELINES FOR ASSESSING THE INTERNATIONAL PROTECTION NEEDS OF ASYLUM-SEEKERS FROM AFGHANISTAN (PDF)
PRO ASYL (September 2016): Afghanistan - kein sicheres Land für Flüchtlinge (PDF)
UNHCR (Dezember 2016): Anmerkungen von UNHCR zur Situation in Afghanistan auf Anfrage des deutschen Bundesministerium des Inneren. (Link zu Homepage von PRO ASYL)
UNAMA (Februar 2017): Protection of civilians in armed conflict. Annual Report 2016
Rechtsanwalt Heiko Habbe (Asylmagazin 3/2017): Sammelabschiebungen nach Af-ghanistan. Hinweise für die Beratungspraxis
Friederike Stahlmann (Asylmagazin 3/2017): Überleben in Afghanistan? Zur humanitären Lage von Rückkehrenden und ihren Chancen auf familiäre Unterstützung
SIGAR (Special Inspector General for Afghanistan Reconstruction, 30.04.2017): QUARTERLY REPORT TO THE UNITED STATES CONGRESS (PDF)
UNAMA (April 2017): Folterreport Afghanistan (PDF)
Bundestags-Drucksache 18/11838: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Die Lage der Zivilbevölkerung in Afghanistan (PDF)
heute.de (25.08.2017): Kritik am Auswärtigen Amt. Afghanistan-Bericht feuert Abschiebedebatte an
PRO ASYL (25.08.2017): Thema verfehlt – Lagebeurteilung des Auswärtigen Amtes zu Afghanistan unzureichend
PRO ASYL (25.08.2017): Ausführliche Stellungnahme "Zur Lagebeurteilung des Auswärtigen Amtes zu Afghanistan" (PDF)
PRO ASYL (5.10.2017) Nichts sehen, nichts hören? Realität in Afghanistan endlich zur Kenntnis nehmen!
PRO ASYL (18.10.2017): Afghanistan: Bomben in der Luft, Bomben am Boden
Informations-Blog Afghanistan Zhaghdablai von Thomas Ruttig
Flüchtlingsrat BW: Infos für Betroffene und Unterstützer*innen:
http://fluechtlingsrat-bw.de/informationen-ansicht/naechste-afghanistan-abschiebung.html
move on – menschen.rechte Tübingen e.V. "Bleiberecht statt Abschiebung. Wir bitten um Unterstützung für die hier vor Ort lebenden afghanischen Flüchtlinge! (PDF)