Verwaltungsgericht ordnet Rückholung aus Afghanistan an

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen ordnete am 24.10. die Rückholung des afghanischen Flüchtlings Hasmatullah F. aus Afghanistan an. Damit wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtet, die Kettenabschiebung von Deutschland (Tübingen) über Bulgarien nach Afghanistan rückgängig zu machen. Ob und wie dies etwa angesichts der geschlossenen Deutschen Botschaft in Kabul geschehen kann, ist noch unklar. Das Gericht hat jedoch bereits für Ende Dezember den Termin für die Verhandlung über die Asylklage von Hasmatullah F. angesetzt.

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