Verwaltungsgericht ordnet Rückholung aus Afghanistan an
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen ordnete am 24.10. die Rückholung des afghanischen Flüchtlings Hasmatullah F. aus Afghanistan an. Damit wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtet, die Kettenabschiebung von Deutschland (Tübingen) über Bulgarien nach Afghanistan rückgängig zu machen. Ob und wie dies etwa angesichts der geschlossenen Deutschen Botschaft in Kabul geschehen kann, ist noch unklar. Das Gericht hat jedoch bereits für Ende Dezember den Termin für die Verhandlung über die Asylklage von Hasmatullah F. angesetzt.
- 25.10.2017 Schwäbisches Tagblatt Tübingen: Unterschrift unter Schlägen (PDF)
- 25.10.2017 Südwest Presse: Gericht ordnet Rückholaktion aus Afghanistan an
- 25.10.2017 Radio Dreyeckland: Nach rechtswidriger "Dublin"-Abschiebung von Tübingen nach Bulgarien
- 25.10.2017 Stuttgarter Zeitung: Abgeschobener Afghane muss zurückgeholt werden
- mehr Berichte zu diesem Fall
- 27.10.2017 Schwäbisches Tagblatt Tübingen: Regierung vertraut Bulgariens Asylrecht (PDF)
- Online-Petition "Abgeschobener afghanischer Flüchtling muss nach Deutschland zurückgeholt werden
https://weact.campact.de/petitions/abgeschobener-afghanischer-fluchtling-muss-nach-deutschland-zuruckgeholt-werden