Unterstützung für "Drittstaatler*innen" aus der Ukraine

Auf den Zeitungsartikel über die Situation von Frau Adetomiwa und den anderen Drittstaatler*innen aus der Ukraine gibt es viele positive Rückmeldungen. Da es mehrere großartigen Spendenzusagen für Frau Adetomiwa gibt und es noch einige weitere Personen gibt, die in einer ähnlichen Situation sind, haben wir uns überlegt, einen Spendenfonds einzurichten.

Hintergrund ist, dass diese Menschen wegen dem Arbeitsverbot derzeit im Sozialhilfebezug sind und aus diesem rausfallen würden, wenn sie jetzt sofort einen Geldeingang auf ihrem Konto aufweisen. Realistisch gehen wir davon aus, dass das behördliche Verfahren mindestens einen Monat dauern wird, bis der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis dann abschließend bearbeitet ist. Diese Zeitspanne müssten wir "überbrücken", damit sie in der Zeit nicht gänzlich ohne finanzielle Grundsicherung dasteht.

Deswegen würden wir das Geld zweckgebunden in dem Fonds sammeln und erst dann auszahlen, wenn die Ausländerbehörde einen Termin zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gibt, bei dem dann das Vorhandensein des Geldes nachgewiesen werden muss. Zur Information: Neben den 3000 Euro, die laut der Tübinger Ausländerbehörde mindestens für den Lebensunterhalt für ein Semester nachgewiesen werden müssen, müssen noch monatlich 120 Euro für eine Basiskrankenversicherung vorhanden sein, also insgesamt pro Person ca. 3.720 Euro.

Wenn Sie Frau Adetomiwa oder andere ukrainische Drittstaatler*innen unterstützen möchten, überweisen Sie Ihre Spende bitte auf unser Vereinskonto und geben Sie bitte im Verwendungszweck zusätzlich Ihre Postadresse an, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen können:

menschen.rechte Tübingen e.V., Volksbank in der Region,
IBAN: DE16 6039 1310 0308 1020 02,
BIC: GENODES1VBH
Verwendungszweck: Drittstaatler*innen (+ Ihre Adresse)

Hinweis: Spenden an den als gemeinnützig und mildtätig anerkannten Verein sind steuerlich abzugsfähig. Für Spenden bis 300 Euro reicht der Kontoauszug als Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Wir stellen aber gerne auch für geringere Beträge eine Spendenbescheinigung aus. Bitte geben Sie für eine Spendenbescheinigung die Adresse im Verwendungszweck an.

 

weitere Informationen: Neben der Beratungsstelle Plan.B betreibt der Verein move on - menschen.rechte Tübingen e.V. auch das Projekt Plan.U, das von der "Aktion Deutschland hilft" mit 12.000 Euro gefördert wird und noch bis Mai 2023 läuft. Im Rahmen dieses Projekts werden Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine insbesondere bei aufenthaltsrechtlichen Problemen unterstützt, die diese auch haben. Ein Schwerpunkt der Projektarbeit ist die Unterstützung von sog. Drittstaatlern, also Personen, die keine ukrainische Staatsangehörigkeit haben, aber in der Ukraine als Studierende oder Arbeitskräfte lebten und dort keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hatten. Diesem Personenkreis, der genauso wie die anderen vor dem Krieg fliehen musste, entzog das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg im September 2022 die Beschäftigungserlaubnis. Von einem Tag auf den anderen durften diese Personen nicht mehr arbeiten und hatten keinen Zugang mehr zu Ausbildungen oder Integrationskursen. Für viele dieser Geflüchteten ist diese Situation existenzbedrohlich, zumal eine Rückkehr in ihre Herkunftsländer in der Regel nicht möglich ist. Asylanträge zu stellen ist ebenfalls in der Regel keine aussichtsreiche Option. Zusammen mit Fachanwälten versuchten die Berater*innen rechtlich gegen diese eklatante Schlechterbehandlung vorzugehen. Inzwischen ist es gelungen, für einige der Betroffenen in Zusammenarbeit mit der Kolpingschule Rottenburg Ausbildungsplätze im Bereich der Altenpflege zu finden. Von den Ausländerbehörden wird gefordert, dass hierfür eine Beschäftigungserlaubnis erteilt wird. Andere Betroffene unterstützt "Plan.U" auch beim Ausloten von Optionen zur  Fortsetzung des Studiums in anderen EU-Ländern, wo die Bedingungen für diese teils schon sehr gut vorqualifizierten jungen Menschen zur Fortsetzung ihrer akademischen Karrieren besser sind. Auch für Studierende mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, die bereits vor Ausbruch des Kriegs im Land waren, wird die aufenthaltsrechtliche Situation zunehmend schwierig.

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