Offener Brief zu Ukraine-"Drittstaatlern"
Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg hat die die ausländerrechtlichen Regeln für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die keine ukrainischen Staatsangehörigen sind (sgn. "Drittstaatler") massiv verschärft. Dies wurde den Unteren Aufnahmebehörden in einem Rundschreiben vom 28.9.2022 mitgeteilt. Die Beratungsstelle Plan.B, die auch das von der Aktion Deutschland Hilft geförderte Projekt "Plan.U" betreibt, wandte sich deswegen in einem Offenen Brief an die Tübinger Abgeordneten des Landtags und des Bundestags, um auf diese Verschärfungen hinzuweisen und um Abhilfe zu bitten. Zu den Verschärfungen gehören u.a., dass von "Drittstaatler*innen" gestellte Anträge auf Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG im Zweifelsfall nicht mehr als Asylgesuch gewertet werden oder dass Beschäftigungserlaubnisse entzogen werden. Deswegen hat sich "Plan.U" in dieser Woche auch mit aus aus der Ukraine geflohene Studierende aus "Drittstaaten" getroffen, denen das Beschäftigungsverbot droht oder die nicht mehr am Integrationskurs teilnehmen dürfen.