Neuffassung Arbeitshilfe Tazkira&Pass Afghanistan

Seit Anfang des Jahres 2021 stellt das Afghanische Konsulat in München selbst afghanische Tazkiras aus. Bisher wurden diese afghanischen Identitätsdokumente nur in Kabul ausgestellt und mussten in einem komplizierten Verfahren beantragt und beschafft werden. Teil der Neuregelung ist auch, dass Anträge auf Ausstellung einer Tazkira ab sofort per Online-Formular gestellt werden müssen. Aus diesem Grund haben wir unsere Arbeitshilfe für afghanische Geflüchtete und ihre Unterstützer*innen aktualisiert.

Hinweis: Die Arbeitshilfe richtet sich an afghanische Geflüchtete aus Baden-Württemberg (und Bayern), für die das Generalkonsulat der Islamischen Republik Afghanistan in München zuständig ist. Die Regelungen können für Personen aus anderen Bundesländern, für die andere Konsulate zuständig sind, abweichen.

Zurück