Lokales Bündnis fordert: Auch der Landkreis Tübingen soll sich zum "Sicheren Hafen" erklären

Ein aus über 20 Organisationen und Initiativen der Flüchtlings- und Menschenrechtsarbeit bestehendes lokales Bündnis fordert, dass sich auch der Landkreis Tübingen zum „Sicheren Hafen“ erklären und dem Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ beitreten soll. Das Bündnis griff einen entsprechenden Antrag der Kreistagsfraktion der Linken vom 9.11.2019 auf und unterstützt diesen. Das Bündnis rief zu einer Kundgebung am Rande der Kreistagssitzung am 11.12.2019 auf, an der ca, 50 Personen teilnahmen, die auch mit den Vertreter*innen der Kreistagsfraktionen und des Landratsamts ins Gespräch kamen. Mit einer Entscheidung über den Antrag ist im Frühjahr 2020 zu rechnen. Das Bündnis Städte Sicherer Häfen fordert, dass aufnahmebereite Kommunen aus Seenot gerettete Menschen oder auch z.B. von "Hotspots" in Bosnien oder auf den griechischen Inseln direkt aufnehmen und unterbringen können. Diese Aufnahme soll zusätzlich zur Verteilungsquote Asylsuchender möglich sein. Nach zwischenzeitlich positiven Signalen aus dem Seehofer-Innenministerium Mitte 2019 geht in der Zwischenzeit bezüglich solcher Regelungen nichts mehr voran.

Medienberichte und Informationen

 

Mittwoch, 11.12.2019, 13.00 Uhr
Kundgebung vor dem Landratsamt, Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen

Aufruftext: Wir unterstützen den am 09.11.2019 von der Kreistagsfraktion Die Linke eingebrachten Antrag und fordern: Der Landkreis Tübingen soll sich zum „Sicheren Hafen“ erklären und dem Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ beitreten.
Wir begrüßen, dass mittlerweile über 120 Städte und Landkreise in ganz Deutschland ein starkes Zeichen für Menschenrechte und Menschlichkeit gesetzt und sich durch Gemeinderats- oder Kreistagsbeschluss zu einem „Sicheren Hafen“ für aus Seenot gerettete Geflüchtete erklärt haben – darunter auch die Städte Rottenburg am Neckar und Tübingen.

Dies dürfen aber keine rein symbolischen Erklärungen bleiben. Es ist jetzt an der Zeit zu handeln und auch auf Kreisebene die Voraussetzungen zu schaffen, um die Aufnahme der auf diesem Weg bei uns Schutz suchenden Menschen konkret zu ermöglichen!

Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sind im Anschluss an das Erstaufnahmeverfahren die Landkreise zuständig für die vorläufige Unterbringung von nach Deutschland geflüchteten Menschen.

Wir wollen deshalb, dass der Landkreis Tübingen Aufnahmeplätze bereit hält und Geflüchtete aufnimmt, die aus Seenot gerettet wurden. Gleiches sollte gelten für die Geflüchteten, die in den „Hotspots“ an den EU-Außengrenzen unter katastrophalen Bedingungen festsitzen.

 

Zurück