Geplante Abschiebung vorerst verhindert
Ein Beispiel unter vielen aus der Arbeit von Plan.B: Dem nigerianischen Geflüchteten Herr W. drohte die Abschiebung, obwohl er seit Jahren bereits bei einem Bodelshausener Betrieb als Gebäudereiniger arbeitet und seinen Lebensunterhalt selbst verdient und obwohl er aus Sicht von Plan.B die Voraussetzungen des geplanten Chancenaufenthaltsrechts (§ 104c AufenthG) erfüllt. Die grünschwarze Landesregierung beschloss am 11.10. Abschiebungen derartiger Personen auszusetzen. In der Praxis läuft es aber in vielen Fällen anders.