Für das Bleiberecht: Bitte spenden Sie für unser Beratungsprojekt Plan.B

Sind Sie auch gegen Abschiebungen und für sinnvolle Perspektiven von Geflüchteten in Deutschland, auch wenn der Asylantrag abgelehnt wurde? Dann freuen wir uns über eine Spende für unser Beratungsprojekt Plan.B.

Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit durch eine Spende auf
menschen.rechte Tübingen e.V.
VR Bank Tübingen
IBAN: DE25 6406 1854 0308 1020 02
BIC: GENODES1STW
Verwendungszweck: Plan.B

Gesamter Spendenaufruf (PDF)

Hinweis: Spenden an den als gemeinnützig und mildtätig anerkannten Verein sind steuerlich abzugsfähig. Für Spenden bis 200 Euro reicht der Kontoauszug als Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Wir stellen aber gerne auch für kleinere Spenden Spendenbescheinigungen aus, wenn die Adresse im Verwendungszweck angegeben wird.

INFORMATIONEN: Mit dem Projekt „Plan.B“ betreiben wir bereits seit April 2020 ein Beratungsprojekt, das Geflüchtete bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützt. Im Mittelpunkt stehen Geflüchtete mit einer Arbeitsstelle oder in Ausbildung, deren Asylanträge abgelehnt wurden. Das Projekt unterstützt sie insbesondere bei der Erfüllung der sogenannten Mitwirkungspflichten (Identitätsklärung, Passbeschaffung) sowie bei der Antragstellung für Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldungen. Hierbei kooperiert Plan.B mit Beratungsstellen wie K.I.O.S.K. und der KIT Jugendhilfe, mit Anwält*innen und ehrenamtlich Engagierten sowie mit Arbeitgebern wie der Kolpingschule Rottenburg (Altenpflege). Der Verein, der Mitglied im Landesverband des Paritätischen ist, war bereits in den vergangenen Jahren in diesem Bereich umfangreich (ehrenamtlich) tätig, insbesondere in der Asylverfahrensberatung von Geflüchteten aus Afghanistan.

Im Rahmen von Plan.B wurde im Jahr 2020 von drei Berater*innen in ca. 100 „Fällen“ (Einzelpersonen und Familien) eine unabhängige, für die Ratsuchenden kostenfreie und kompetente Unterstützung geleistet, oftmals mit beachtlichem Erfolg, der erfahrungsgemäß ohne diese Beratung nicht eingetreten wäre.
So werden Geflüchtete von Plan.B erfolgreich unterstützt:
- bei der Vorbereitung auf ihre Gerichtstermine im Asylverfahren
- bei der Klärung ihrer Identität und der Erfüllung der Passpflicht mit dem Ziel der Vermeidung eines Beschäftigungsverbots
- bei der Antragstellung für Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldungen
- bei der Stellung von Härtefallanträgen bei der Härtefallkommission
- bei der Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsstellen
- bei vielen Bedarfen, bei denen die bezahlten staatlichen Stellen (Ausländerbehörden, Ämter, Sozialarbeiter*innen) nicht tätig waren
- bei vielen Bedarfen, die aufgrund der Corona-Sondersituation (geschlossene Ämter, Online-Terminbeantragung, keine persönliche Vorsprache möglich etc.) entstanden sind

Ein Beispiel: Seit über zwei Jahren macht eine alleinstehende junge afrikanische Frau eine Ausbildung zur Altenpflegerin in Tübingen. Sie ist bei ihrem Ausbildungsbetrieb beliebt und hat gute schulische Leistungen. Im Juli 2020 wurde der Asylantrag schlussendlich vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Identitätsdokumente hatte sie bis zu diesem Zeitpunkt keine. Zusammen mit ihren ehrenamtlichen Unterstützer*innen haben wir der bezüglich der Beschaffung ihrer Papiere bis dahin überforderten Frau geholfen, einen Pass zu beschaffen und im Oktober den Antrag auf die Ausbildungsduldung nach § 60c abgeschickt. Ende November erhielt sie bereits die Ausbildungsduldung. Jetzt hat sie eine Perspektive in Deutschland und braucht keine Angst mehr vor der Abschiebung haben.

Am 16.12.2020 hat der Landkreis Tübingen unseren Antrag zur Förderung des Projekts Plan.B abgelehnt. Wir haben im Jahr 2020 beim Landratsamt Tübingen einen Antrag zur Förderung des Projekts über 15.000 Euro Zuschuss für die Jahre 2021 und 2022 gestellt. Der Landkreis fördert auch in seinem neuen Haushalt Vereine und Organisationen aller Art mit „Freiwilligkeitsleistungen“ von über 4 Millionen Euro. Doch unser bescheidener Antrag kam nicht zum Zug. Vor allem Landrat Walter und Sozialamtsleiterin Ackermann, deren Meinung im Kreistag hohes Gewicht haben, votierten in ihren Stellungnahmen für die Ablehnung des Antrags. Wir sehen hinter dieser Haltung politische Motive, weil wir mit unserer Arbeit auch eine kritische Perspektive zur staatlichen Flüchtlingspolitik einnehmen. Aus deren Sicht stellt unsere Arbeit eine „Doppelstruktur“ dar. Die von uns erfüllten Aufgaben würden bereits vollumfänglich vom Landratsamt selbst, inbesondere von den Integrationsmanager*innen und der Rückkehrberatungsstelle erfüllt.
Für uns drückt sich in dieser Haltung nicht nur eine Geringschätzung unserer Arbeit aus, sondern auch eine problematische Haltung zum Subsidiaritätsprinzip und vor allem eine grobe Fehleinschätzung bezüglich der Bedarfe bei den Geflüchteten. Leider folgte die Mehrheit der Kreisrät*innen dieser Meinung bei der Abstimmung.

Aus unserer Sicht ist unsere Arbeit mindestens genauso förderungswürdig wie die mit großzügigen Mitteln ausgestattete Rückkehrberatungsstelle im Landratsamt. Wir sehen ganz im Gegensatz zur Verwaltung einen hohen Beratungsbedarf bei den Geflüchteten, der seit der Verabschiedung des „Geordnete Rückkehr-Gesetzes“ und seit Ausbruch der Corona-Pandemie sogar noch deutlich gestiegen ist. Wir schätzen die Arbeit der Integrationsmanager*innen und arbeiten mit diesen so gut wie möglich zusammen. Diese können (und sollen) eine ausreichende asyl- und aufenthaltsrechtliche Unterstützung der Geflüchteten (auch wegen dem hohen „Stellenschlüssel“ von über 1:100) nicht leisten. Und Fakt ist schließlich, dass Betroffene gerade auch im umstrittenen Bereich der Flüchtlingspolitik unabhängige Ansprechpartner*innen und Beratungsangebote den staatlichen Stellen bevorzugen. Als sinnhafte Ergänzung zu den Angeboten des Asylzentrums Tübingen und anderer und in Zusammenarbeit mit diesen Beratungsstellen kann Plan.B eine Stärkung der unabhängigen Beratungsstrukturen bewirken. Wer von Doppelstrukturen spricht, will Projekte wie unseres in Wahrheit aus politischen Gründen verhindern.

Jetzt fehlen unserem Projekt Plan.B die einkalkulierten 15.000 Euro für 2021 und 2022. Das Gesamtbudget des zunächst auf zwei Jahre angelegten Projekts beläuft sich auf 60.000 Euro. Wir finanzieren diese Arbeit, die teilweise, aber nicht ausschließlich, ehrenamtlich geleistet wird, primär aus Eigenmitteln und Spenden. Kosten sind veranschlagt für Honorare für Berater*innen und Dolmetscher*innen, Rechtshilfe und Sachkosten wie zum Beispiel Dokumentenübersetzungen und Fahrtkosten. Das Projekt wird bereits bezuschusst von der Wegrand Stiftung (500 Euro), von der Eduard Pfeiffer Stiftung über den Paritätischen Landesverband (7.000 Euro) und von der UNO-Flüchtlingshilfe (5.000 Euro). Der Rest wird aus vorhandenen Eigenmitteln und bereits erhaltenen Spenden (vielen Dank dafür!!!) finanziert. Trotzdem fehlen uns noch mindestens 15.000 Euro.

Weitere Informationen:
Homepage Projekt Plan.B: https://planb.social

Projekt-Flyer "Plan.B : Beraten-Bewegen-Bleiben"

Formular Kooperationserklärung, Formular Abo Fach-Newsletter

30.11.2020 : UNO Flüchtlingshilfe unterstützt Beratungsprojekt Plan.B

16.12.2020 Geflüchtete aus Syrien können Asylfolgeanträge stellen. Infoblatt bei Plan.B

23.04.2020 Beratungsprojekt Plan.B startet Es gibt keinen Planet B, aber einen Plan.B. = Bleiberecht statt Abschiebung


 

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