Demokratie-Lerngruppen für das Bleiberecht

Wer als Geduldete*r ein Chancenaufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG) erhält (das nur für max. 18 Monate erteilt wird), kann nach Erfüllung weiterer Voraussetzungen eine "richtige" Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG erhalten. Hierzu gehört der Nachweis von "Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung", die mit dem Test "Leben in Deutschland" oder der Teilnahme an einem Einbürgerungstest zu erbringen sind. Ein kleines Netzwerk aus Asylzentrum, Plan.B, Landratsamt Abteilung Arbeitsmarktintegration und der städtischen Integrationsbeauftragten hat jetzt ein Projekt ins Leben gerufen, bei dem freiwillig Engagierte, überwiegend Studierende der Politikwissenschaft, die Klient*innen auf die Fragen dieses Tests vorbereiten. Die Studierenden erhalten eine Aufwandsentschädigung und für ihr Studium "credit points".

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