basic info: Beschäftigungsduldung und Härtefalleingabe
Die deutsche Bundesregierung hat im Sommer 2019 umfangreiche neue Regelungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht beschlossen („Migrationspaket“). Dazu gehört - neben vielen Verschärfungen - auch die Einführung der „Beschäftigungsduldung“ (§ 60d Aufenthaltsgesetz). Dieses Gesetz ermöglicht Geflüchteten, die eine feste Arbeit haben, unter zahlreichen sehr strengen Voraussetzungen eine Bleibeperspektive. Das vom Beratungsprojekt Plan.B erstellte basic info ist eine kompakte Zusammenstellung der rechtlichen Voraussetzungen für die Beschäftigungsduldung. Es gibt darüber hinaus Informationen, unter welchen Voraussetzungen eine Härtefalleingabe bei der Härtefallkommission des Landes gestellt werden kann, z.B. wenn im Einzelfall nicht alle Voraussetzungen der Beschäftigungsduldung erfüllt sind. Das basic info richtet sich an Geflüchtete und ihre Unterstützer*innen wie auch an Sozialarbeiter*innen und Arbeitgeber*innen. Die Beratungsstelle Plan.B unterstützt Geflüchtete bei der Antragstellung für Beschäftigungsduldungen oder Härtefallanträge.
* move on - menschenrechte Tübingen e.V. / Plan.B (Juni 2020): basic info: Beschäftigungsduldung und Härtefalleingabe in Kürze auch mehrsprachig DE-FAR, DE-EN u.a. erhältlich
INFO:Die Beschäftigungsduldung hat strenge Voraussetzungen. Das Gesetz bringt nicht die Rechtssicherheit, die viele Arbeitgeber und Flüchtlingshilfsorganisationen gefordert haben. Insbesondere die Vorschrift, dass Geflüchtete bereits seit 12 Monaten eine Duldung haben müssen, ist migrationspolitisch motiviert. Andererseits möchte die Politik anerkennen, wenn Geflüchtete Arbeit haben, ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können und sich auch sonst gut in die Gesellschaft integriert haben. Deswegen empfiehlt die aus Grünen und CDU bestehende Landesregierung von Baden-Württemberg auch im neuen Koalitionsvertrag „Jetzt für Morgen“ vom 5. Mai 2021, dass gut integrierte Geflüchtete, die nicht alle Voraussetzungen der Beschäftigungsduldung vollständig erfüllen, einen Antrag bei der Härtefallkommission des Landes Baden-Württemberg stellen können.