BAMF will junge afghanische Frau nach Griechenland abschieben
Vor zwei Wochen kam eine 19-jährige afghanische Frau in unsere Beratung bei Plan.B. Ihr Asylantrag wurde als "unzulässig" abgelehnt. Das BAMF will sie nach Griechenland abschieben, wo sie im Jahr 2021 bereits einen internationalen Schutzstatus erhalten hatte. Das Asylverfahren der Frau ist abgetrennt vom Verfahren ihrer Eltern und weiteren minderjährigen Geschwistern, die ebenfalls im Landkreis leben. Mit Unterstützung von Plan.B konnte die Frau gegen den Abschiebebescheid eine Klage sowie Antrag auf aufschiebende Wirkung beim zuständigen Gericht einlegen. Die junge Frau hat in Deutschland bereits einen Schulabschluss erworben und wird von "Talent im Land" gefördert.
Hintergrund: Bis vor einigen Monaten wurden aus Deutschland keine Asylsuchenden nach Griechenland zurückgeschickt, auch wenn sie dort bereits einen Schutzstatus erhalten hatten. Es wurde davon ausgegangen, dass die Aufnahmebedingungen in Griechenland der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht standhalten. So gab es seit 26.5.2024 einen Entscheidungsstopp bei Asylanträgen von Personen, die bereits einen Schutzstatus in Griechenland erhalten hatten. Doch dieser wurde nun offenbar vor Kurzem vom BAMF aufgehoben. Die "Asylwende" lässt grüßen. Die neue Entscheidungspraxis des BAMF folgt laut PRO ASYL folgendermaßen aus:
- Antragsteller*innen, die vom BAMF als vulnerabel eingestuft werden und von einer drohenden Verletzung von Art. 3 EMRK ausgegangen wird, kommen in das nationale Asylverfahren. Als vulnerabel angesehen werden Familien mit minderjährigen Kindern und Personen über 62 Jahre.
- als nicht vulnerabel angesehen werden: alleinstehende Männer, Ehepaare und ganz neu auch alleinstehende Frauen, sofern nicht eine individuelle Vulnerabilität nachgewiesen werden kann. Die Asylanträge solcher Personen werden als "unzulässig" abgelehnt.
In ersten Gerichtsverfahren wurden aber bereits Eilrechtsanträgen für alleinstehende Frauen stattgegeben, z.B. vom VG Düsseldorf (13 L 3219/25.A, Beschluss vom 30.9.2025) So hoffen wir, dass auch die junge afghanische Frau eine gute Gerichtsentscheidung bekommen wird.