Ausländerbehörde Stadt Tübingen: Familiennachzüge haben "keine Priorität"
Über zwei Jahre musste die Ehefrau eines in Tübingen lebenden anerkannten Flüchtlings aus Afghanistan warten bis sie einen Termin zur Vorsprache bei der Deutschen Botschaft in Teheran zum Zweck des Familiennachzugs bekam. Am 22. August 2023 stimmte die Botschaft dem Visumsantrag zu. Bevor das Visum erteilt wird, muss aber noch die Ausländerbehörde des Wohnorts in Deutschland zustimmen. Diese erklärte jedoch trotz mehrmaliger Bitten der Beratungsstelle Plan.B und des Fachdiensts Hilfen für Geflüchtete der Stadt Tübingen, den Antrag zu bearbeiten, dass Familiennachzüge für die Ausländerbehörde der Stadt Tübingen keine Priorität hätten und mit einer Wartezeit von 6 bis 9 Monaten zu rechnen sei. Dass die Frau und ihr Schwiegervater sich seit mehreren Monaten im Iran aufhalten und das dortige Visum abläuft und zur Wahl stand, mit einer illegalen Aufhältigkeit im Iran das Visum für den Familiennachzug zu verlieren oder nach Afghanistan zurückkehren zu müssen, wo auch einer alleinstehenden verheirateten Frau Gefahr droht - all das schien die Ausländerbehörde nicht zu interessieren. Bis das Schwäbische Tagblatt nachfragte, warum so ein Verfahren, bei dem man eigentlich nur zustimmen muss, denn so lange dauere. Dann konnte der Antrag innerhalb weniger Stunden bearbeitet werden.
Schwäbisches Tagblatt 16.11.2023: Kritik am Tübinger Ausländeramt: "Mehr als rücksichtslos"